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   OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18   

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https://dejure.org/2018,30290
OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18 (https://dejure.org/2018,30290)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.07.2018 - 2 UF 57/18 (https://dejure.org/2018,30290)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Juli 2018 - 2 UF 57/18 (https://dejure.org/2018,30290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 3 S. 3; BGB § 1684 Abs. 4; FamFG § 7; FamFG § 90; FamFG § 158; FamFG § 159 Abs. 2; FamFG, § 159 Abs. 3
    Umgangsverweigerung durch Elternteil; Absehen von Kindesanhörung; Aufhebung der Bestellung eines Verfahrensbeistands; Einrichtung einer Umgangspflegschaft; unbegleiteter Umgang; unmittelbarer Zwang gegen Elternteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umgangsverweigerung durch Elternteil; Absehen von Kindesanhörung; Aufhebung der Bestellung eines Verfahrensbeistands; Einrichtung einer Umgangspflegschaft; unbegleiteter Umgang; unmittelbarer Zwang gegen Elternteil

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anordnung einer Umgangsbelegschaft im umgangsrechtlichen Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörung jüngerer Kinder in Umgangsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 119
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18
    Das Umgangsrecht soll dem Berechtigten die Möglichkeit geben, sich laufend von der Entwicklung und dem Wohlergehen des Kindes zu überzeugen und die zwischen ihnen bestehenden natürlichen Bande zu pflegen, d. h. einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, FamRZ 1995, 86, 87; FamRZ 2007, 105; BGH, FamRZ 1984, 778, 779; s. a. Palandt/Diederichsen, BGB, 76. Aufl., § 1684, Rn. 1).

    Eine dauerhafte Beschränkung oder ein vollständiger Ausschluss des Umgangsrechts kann auch im Hinblick auf das nach Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht nur im Falle einer anderenfalls bestehenden Kindeswohlgefährdung erfolgen, der durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden kann (BVerfG FamRZ 2006, 1005 Rn.8; FamRZ 2007, 105 Rn.12).

    Erst recht kommt eine Einschränkung des Umgangs in der Weise, dass ein bestimmter Ort der Kontaktaufnahme angeordnet bzw. ein Umgang mit Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil ausgeschlossen wird, nur in Betracht, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls geboten ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105).

    In der Regel gilt, dass Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil dem Kindeswohl auch entsprechen (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).

  • BVerfG, 07.03.2005 - 1 BvR 552/04

    Unzureichend begründete Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts verletzt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18
    So verstößt schon der generelle Ausschluss des Umgangs während der Ferienzeiten ohne diesbezügliche Begründung gegen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG (BVerfG, FamRZ 2005, 871).

    In der Regel gilt, dass Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil dem Kindeswohl auch entsprechen (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).

  • OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18
    Insoweit sind insbesondere die Belastbarkeit des Kindes, die bisherige Intensität seiner Beziehungen zum Umgangsberechtigten und seine Vertrautheit mit diesem, die räumliche Entfernung der Eltern voneinander, die Interessen und Bindungen von Kind und Eltern, das Verhältnis letzterer zueinander, die persönliche und berufliche Situation sowie Betreuungsmöglichkeiten des Umgangsberechtigten, der Wille des Kindes, soweit er mit seinem Wohl vereinbar ist, sowie dessen Alter und dadurch bedingtes Zeitempfinden, sein Entwicklungs- und Gesundheitszustand und das Konfliktniveau zwischen den Eltern in den Blick zu nehmen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. März 2018 - 6 UF 116/17 -, Rn. 32, juris).

    Denn sie sind grundsätzlich geeignet, die Beziehung des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil zu festigen und dazu beizutragen, dass dieser vom Kind nicht ausschließlich als "Sonntagselternteil" erlebt wird (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. März 2018 - 6 UF 116/17 -, Rn. 35, juris).

  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18

    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das

    aa) Das Oberlandesgericht, auf dessen in NZFam 2018, 931 veröffentlichten Entscheidung insgesamt Bezug genommen wird, hat das Absehen von der Anhörung des zum Zeitpunkt des angegriffenen Beschlusserlasses vierjährigen Kindes damit begründet, dass eine Anhörung von L. nicht ohne eine ihn zusätzlich schädigende Beeinflussung durch die Mutter stattfinden und diese Anhörung nicht zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung beitragen könne.
  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Jemand, der um Aufklärung der Wahrheit bemüht ist, ernsthaft einen erfolgten Missbrauch seines Kindes befürchtet und deshalb um das Wohl des eigenen Kindes besorgt ist, verhält sich nämlich anders als die Kindsmutter, die durchgängig dafür gesorgt hat, jede hierzu verlässliche Aufklärung zu verhindern (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.08.2018 - 2 UF 57/18 -, NZFam 2018, 931 (938)).

    Im Übrigen ist es mit dem gesetzgeberischen Zweck der gerichtlichen Anhörung von Kindern nicht vereinbar, diese auch dann gerichtlich zu erzwingen, wenn zu erwarten ist, dass der das Kind betreuende Elternteil, der mit allen, auch unzulässigen Mitteln den Umgang zu verhindern bestrebt ist, das Wohl des Kindes zusätzlich dadurch gefährdet, dass er dessen persönliche Anhörung durch das erkennende Gericht zu verhindern sucht (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.08.2018 - 2 UF 57/18 NZFam 2018, 931).

  • AG Schwäbisch Hall, 30.06.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Jemand, der aber tatsächlich um Aufklärung der Wahrheit bemüht ist, ernsthaft einen erfolgten Missbrauch seines Kindes befürchtet und deshalb um das Wohl des eigenen Kindes besorgt ist, verhält sich jedoch anders als die Kindsmutter, die durchgängig dafür gesorgt hat, jede hierzu verlässliche Aufklärung zu verhindern (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.08.2018 - 2 UF 57/18 -, NZFam 2018, 931 (938)).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
    Falls die Mutter - die ansonsten keine Verfahrensrügen angebracht hat -, mit ihrem Vortrag, die Verfahrensbeiständin handle seit Jahren stets ausschließlich im Sinne des Jugendamtes, weshalb sie dieser nur ihr "tiefstes Misstrauen" entgegenbringen könne, eine Befangenheit der Verfahrensbeiständin geltend machen wollte, liefe dies leer, weil die Ablehnung eines Verfahrensbeistandes gesetzlich nicht vorgesehen ist (siehe dazu Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - 6 UF 50/16 - OLG Braunschweig NZFam 2018, 931; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 1696; OLG Hamburg FamRZ 2016, 1694; OLG Köln NZFam 2016, 1051).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18

    Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes

    Falls die Mutter - die ansonsten keine Verfahrensrügen angebracht hat -, mit ihrem Vortrag, die Verfahrensbeiständin handle seit Jahren stets ausschließlich im Sinne des Jugendamtes, weshalb sie dieser nur ihr "tiefstes Misstrauen" entgegenbringen könne, eine Befangenheit der Verfahrensbeiständin geltend machen wollte, liefe dies leer, weil die Ablehnung eines Verfahrensbeistandes gesetzlich nicht vorgesehen ist (siehe dazu Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - 6 UF 50/16 - OLG Braunschweig NZFam 2018, 931; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 1696; OLG Hamburg FamRZ 2016, 1694; OLG Köln NZFam 2016, 1051).
  • KG, 04.08.2022 - 17 UF 6/21

    Prüfung einer Einschränkung des Umgangsrechts wegen einer Kindeswohlgefährdung

    Denn es ist für eine gedeihliche seelische Entwicklung des Kindes und für seine psychische Verarbeitung der Elterntrennung und Familienauflösung sehr bedeutsam, nicht nur einen sorgenden Elternteil als ständigen Bindungspartner zu haben, sondern auch den anderen Elternteil faktisch nicht zu verlieren, vielmehr die Beziehungen zu ihm so (qualitativ) gut wie möglich aufrechtzuerhalten (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2018 - 2 UF 57/18, Rn. 42; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 9 UF 143/18, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris; Johannsen/Henrich/Althammer/Rake, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 1684 BGB, Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 21.10.2020 - 13 UF 123/20

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil; Entziehung

    Hieraus ergibt sich damit auch eine eng begrenzte Abberufungskompetenz in Bezug auf einen bereits bestellten Verfahrensbeistand (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2018 - 2 UF 57/18 -, Rn. 96, juris m.w.N.).
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