Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nennung des Namens in nicht anonymisierter Form in einem Zeitungsartikel; Zulässigkeit der Namensnennung bei besonderer Berührung der Öffentlichkeit durch Tat oder Täter; Namensnennung auf Grund eines zeitgeschichtlichen Geschehens; Unzulässigkeit der Namensnennung von ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nennung des Namens in nicht anonymisierter Form in einem Zeitungsartikel; Zulässigkeit der Namensnennung bei besonderer Berührung der Öffentlichkeit durch Tat oder Täter; Namensnennung auf Grund eines zeitgeschichtlichen Geschehens; Unzulässigkeit der Namensnennung von ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1; GG § 823 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1
Zur Frage der vollen Namensnennung - neben der bildlichen Darstellung - bei Berichterstattung über Demonstrationen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Namensnennung in Pressebericht nicht zu beanstanden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
NPD-Schläger darf beim Namen genannt werden - Berichterstattung über politische Demonstration liegt im öffentlichen Interesse
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Namensnennung in der Öffentlichkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Namensnennung in der Öffentlichkeit
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Namensnennung in Pressebericht?
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 24.06.2004 - 6 O 36/04
- OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 603 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 195
- ZUM 2005, 77
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04
Bei (Straf-) Taten von geringerer Schwere kann eine Namensnennung vielmehr ebenfalls zulässig sein, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und/oder der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt (BGH 07.12.1999 NJW 2000, 1036, 1038; OLG Frankfurt/M. 26.06.2003 OLGR 2003, 383, 384). - BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04
Zumindest muss er es hinnehmen, wenn das in seinem Auftreten zugleich als Gegenstand der Berichterstattung aufgegriffene zeitgeschichtliche Sachproblem in ihm derart personalisiert wird, dass er und seine Tat als repräsentativ für die behandelte zeitgeschichtliche Erscheinung auf- und angegriffen werden (vgl. BVerfG 08.04.1999 NJW 1999, 2358, 2359; BGH 12.10.1993 NJW 1994, 124, 126). - OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 16 U 44/03
Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04
Bei (Straf-) Taten von geringerer Schwere kann eine Namensnennung vielmehr ebenfalls zulässig sein, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und/oder der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt (BGH 07.12.1999 NJW 2000, 1036, 1038; OLG Frankfurt/M. 26.06.2003 OLGR 2003, 383, 384).
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
Verkehrsverstoß von Prominenten
Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111). - BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111). - BGH, 15.11.2005 - VI ZR 287/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111).
- LG Rostock, 16.01.2009 - 9 O 1/09
Unterlassungsanspruch: Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit …
Die berichteten Vorkommnisse, die sich im Anschluss an ein bundesweites Treffen von Neonazis anlässlich des sogenannten ... ereignet haben, und die hieran beteiligten Personen bilden aus ihrem aktuellen politischen Kontext heraus ein zeitgeschichtliches Geschehen, so dass die Handelnden als relative Personen der Zeitgeschichte anzusehen sind und sich deshalb ihre Darstellung in der Öffentlichkeit gefallen lassen müssen (vgl. auch OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.).Ein (mutmaßlich) gewalttätiger Teilnehmer eines Treffens einer größeren und zugleich extremistischen Gruppe von Menschen (gleich ob aus dem linken oder dem rechten Spektrum), welches die Öffentlichkeit schon wegen der politischen Ausrichtung der Gruppierung besonders interessiert, darf in einem Pressebericht auch bei Straftaten unterhalb des Bereichs der Schwerkriminalität jedenfalls dann mit seinem vollen Namen genannt werden, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und/ oder - wie hier - der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f. für den Fall eines gewalttätigen Demonstranten).
- OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über Strafprozesse unter …
Wie das Landgericht eingehend begründet hat, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Information über extremistisch motivierte Straftaten, vor allem über solche, die mit einer Gewaltanwendung einhergehen (vgl. auch OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195). - OLG Rostock, 05.11.2014 - 2 W 12/14
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung durch …
Hierbei kommt es auf die Art der Tat und die Person des Betroffenen an (BGH v. 15.11.2005, VI ZR 286/04, juris Tz. 17), insbesondere auch darauf, ob die Tat angesichts der Person oder der Stellung des Betroffenen die Öffentlichkeit besonders berührt (OLG Braunschweig v. 28.10.2004, 2 U 95/04, juris Tz. 1).