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   OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13   

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https://dejure.org/2013,29845
OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13 (https://dejure.org/2013,29845)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.10.2013 - 1 W 42/13 (https://dejure.org/2013,29845)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 1 W 42/13 (https://dejure.org/2013,29845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 36 Abs. 2 ZPO; § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO; § 87 GWB; § 89 GWB; § 95 GWB; § 7 Abs. 1 Nr. 1 JusGerZustV ND
    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO; Rechtsnatur landesrechtlicher Zuständigkeitsregelungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO; Rechtsnatur landesrechtlicher Zuständigkeitsregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Bindungswirkung einer Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Schadenersatzanspruch gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen vermeintlich unrichtiger Presseerklärungen: Landgericht Hannover ist zuständig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Schadenersatzanspruch gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen vermeintlich unrichtiger Presseerklärungen: Landgericht Hannover ist zuständig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Negativer Kompetenzkonflikt und kartellrechtliche Zuständigkeit

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    LG Hannover für Schadenersatzklagen gegen Porsche Automobil Holding SE wegen vermeintlich unrichtiger Presseerklärungen zuständig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    LG Hannover für Schadenersatzklagen gegen Porsche Automobil Holding SE wegen vermeintlich unrichtiger Presseerklärungen zuständig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzanspruch gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen vermeintlich unrichtiger Presseerklärungen - Landgericht Hannover ist zuständig

  • focus.de (Pressemeldung, 05.11.2013)

    Porsche-Klage zurück an Kartellkammer verwiesen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 06.10.1998 - 1 AR 31/98

    Anforderungen an die Zuständigkeit eines Amtsgerichts; Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13
    § 36 Abs. 2 ZPO ist also so zu verstehen, dass dasjenige Oberlandesgericht zuständig ist, zu dessen Bezirk das von den am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichten zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört, während die Zuständigkeit für ein zwar mit der Sache einmal befasst gewesenes, am Zuständigkeitsstreit aber nicht beteiligtes Gericht eine Zuständigkeit nach § 36 Abs. 2 ZPO nicht begründet (OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.1998 - 1 AR 31/98 -, OLGR Brandenburg 1999, 162, hier zitiert nach Juris, Rn. 2).
  • OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04

    Rechtsanwaltsvergütung; Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rz. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden, RPfl. 2006, 44; OLG München, MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13
    Zum einen hindert der Umstand, dass unter mehreren in Betracht kommenden Gerichtsständen (mindestens) einer ein ausschließlicher ist, die Bestimmung nach § 36 ZPO grundsätzlich nicht (vgl. BGHZ 90, 155, 159, so schon für den Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
  • BGH, 16.11.1962 - III ARZ 123/62

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Prorogation

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13
    Aus der fehlenden, der Weiterverweisung entgegenstehenden Bindungswirkung des Beschlusses des Landgerichts Stuttgart folgt, dass der zulässig unter sachlichen Zuständigkeitsgesichtspunkten (vgl. BGH NJW 1963, 585, 586, li. Sp. unten) erfolgte Verweisungsbeschluss des Landgerichts Braunschweig, der auch im Übrigen in verfahrensgemäßer Weise ergangen ist und auf zutreffenden, mindestens aber vertretbaren Erwägungen beruht, gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend ist.
  • OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07

    Keine Kostenentscheidung im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rz. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden, RPfl. 2006, 44; OLG München, MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 21.06.2007 - 4 SmA 29/07

    Spruchverfahren: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Festsetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13
    Dies gilt allgemein für Vorschriften, welche die Zuständigkeit eines Gerichts für die Bezirke mehrerer Gerichte bestimmen (OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 552, hier zitiert nach Juris, Rz. 4; vgl. für entsprechende Vorschrift des § 51 Abs. 2 PatG a. F. so auch schon BGH, Urt. v. 22.6.1954 - I ZR 225/53 = BGHZ 14, 72, 75).
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13
    Dies gilt allgemein für Vorschriften, welche die Zuständigkeit eines Gerichts für die Bezirke mehrerer Gerichte bestimmen (OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 552, hier zitiert nach Juris, Rz. 4; vgl. für entsprechende Vorschrift des § 51 Abs. 2 PatG a. F. so auch schon BGH, Urt. v. 22.6.1954 - I ZR 225/53 = BGHZ 14, 72, 75).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13
    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO geht nur soweit, wie das verweisende Gericht binden wollte und soweit es die Zuständigkeit erkennbar geprüft hat (vgl. BGH, NJW 1964, 1416, 1417 f.; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 281 Rz. 115).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 11 SV 72/15

    Prüfungsumfang vor Verweisung nach § 281 ZPO

    War das Landgericht Nürnberg-Fürth durch den Verweisungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt nicht gebunden, konnte es seinerseits die Weiterverweisung an das Landgericht Koblenz gemäß § 281 ZPO aussprechen (Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 281 Rn. 19; OLG Braunschweig, Beschl. v. 29.10.2013, 1 W 42/13).
  • OLG Braunschweig, 23.06.2017 - 9 U 8/17

    Gerichtliche Zuständigkeiten für Ansprüche aufgrund von Pflichtverstößen gegen

    Dabei handelt es sich um eine ausschließliche Zuständigkeit (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 1 W 42/13 -, juris Rn. 9), so dass auch nicht etwa eine Wahl zwischen zwei Oberlandesgerichten besteht.
  • BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Wahl des örtlich

    Das Landgericht Berlin hat diese Zuweisung in örtlicher Hinsicht nicht als bindend hingenommen, was den Zuständigkeitskonflikt zwischen ihm und dem Amtsgericht Coburg beendet hätte (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Oktober 2013, 1 W 42/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 28. Oktober 2003, 1 W 67/03, juris Rn. 8), sondern sich seinerseits für örtlich unzuständig erklärt und die Sache an das Landgericht Coburg weiterverwiesen.
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