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   OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08   

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OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08 (https://dejure.org/2008,21406)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.07.2008 - 2 W 21/08 (https://dejure.org/2008,21406)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 2 W 21/08 (https://dejure.org/2008,21406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 17a Abs. 3, 17a Abs. 2 GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von Provisionen aus einem Handelsvertretervertrag; Geltung der Schlüssigkeitstheorie bei Vorabentscheidungen über die Rechtswegzuständigkeit bei fehlendem Vortrag sog. doppelrelevanter Tatsachen; Auslegung eines Handelsvertretervertrags im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtswegabgrenzung, Beweiserhebung bei einer Vorabentscheidung über die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder der Arbeitsgerichte, Abgrenzung VV / AN, Schulungen, Bestandspflege, Nachbearbeitung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04

    Rechtsweg für die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Nach Auffassung des Senats ist auch in dem hier vorliegenden Fall der "Einfachrelevanz" der Sachvortrag der Klägerin die alleinige Grundlage für die Rechtswegentscheidung, so dass Einwendungen des Beklagten unbeachtlich bleiben (ebenso OLG Dresden Beschl. v. 10.05.2004 - 15 W 325/04 - BeckRS 2004 11164, a.A. BAG NJW 94, 1172; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510).
  • KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00

    Vorabentscheidung über die Rechtswegzuständigkeit - Beweiserhebung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Nach Auffassung des Senats ist auch in dem hier vorliegenden Fall der "Einfachrelevanz" der Sachvortrag der Klägerin die alleinige Grundlage für die Rechtswegentscheidung, so dass Einwendungen des Beklagten unbeachtlich bleiben (ebenso OLG Dresden Beschl. v. 10.05.2004 - 15 W 325/04 - BeckRS 2004 11164, a.A. BAG NJW 94, 1172; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat in Fällen der sogenannten Doppelrelevanz (die streitigen Tatsachen begründen sowohl die Zuständigkeit als auch den Anspruch selbst) nach der sog. Schlüssigkeitstheorie die bloße Behauptung des Klägers zur Bejahung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts genügen lassen (BAG NJW 96, 2948, 2949 f.; ebenso OLG Köln NJW 97, 470).
  • OLG Köln, 23.05.1996 - 19 W 22/96

    Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit Ordentliche Gerichte -

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat in Fällen der sogenannten Doppelrelevanz (die streitigen Tatsachen begründen sowohl die Zuständigkeit als auch den Anspruch selbst) nach der sog. Schlüssigkeitstheorie die bloße Behauptung des Klägers zur Bejahung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts genügen lassen (BAG NJW 96, 2948, 2949 f.; ebenso OLG Köln NJW 97, 470).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Nach Auffassung des Senats ist auch in dem hier vorliegenden Fall der "Einfachrelevanz" der Sachvortrag der Klägerin die alleinige Grundlage für die Rechtswegentscheidung, so dass Einwendungen des Beklagten unbeachtlich bleiben (ebenso OLG Dresden Beschl. v. 10.05.2004 - 15 W 325/04 - BeckRS 2004 11164, a.A. BAG NJW 94, 1172; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Das Beschwerdegericht (OLG Bremen, OLGR 2008, 834) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Schon der rechtliche Umstand, dass alleine der Kläger den Streitgegenstand bestimmt, spricht dafür, zur Bestimmung des zulässigen Rechtwegs grundsätzlich auf seinen Tatsachenvortrag abzustellen (OLG Bremen OLGR 2008, 834; OLG Celle OLGR 2008, 177; OLG Dresden NZA-RR 2005, 215; OLG Köln NJW 1997, 470).

    Der Möglichkeit des Klägers, durch einseitigen möglicherweise unrichtigen oder unvollständigen Tatsachenvortrag die Zuständigkeit des einen oder anderen Gerichts zu bestimmen, kann wirksam begegnet werden, indem offensichtlich nicht gegebene Anspruchsgrundlagen bei der Beurteilung der Rechtswegfrage außer Betracht bleiben und willkürlicher, rechtsmissbräuchlicher Sachvortrag ausgeschieden wird (OLGR Bremen 2008, 834; OLG Dresden NZA-RR 2005, 215).

    Es widerspräche dem Normzweck des § 17a GVG, wonach Entscheidungen über Rechtswegstreitigkeiten der Vereinfachung und Beschleunigung bedürfen, alleine zur Bestimmung des zulässigen Rechtswegs möglicherweise aufwändig Beweis über Tatsachen zu erheben, die dann für das weitere Verfahren nicht mehr von Bedeutung sind (OLGR Bremen 2008, 834).

  • OLG Frankfurt, 08.01.2010 - 22 W 55/09

    Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters

    Die Weiterbildungspflicht für sich genommen bringt nur eine Selbstverständlichkeit zum Ausdruck und reglementiert weder Arbeitsgestaltung noch Arbeitszeit des Vertreters (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 2 W 21/08).
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