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   OLG Bremen, 03.04.2001 - 3 U 108/00   

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https://dejure.org/2001,13974
OLG Bremen, 03.04.2001 - 3 U 108/00 (https://dejure.org/2001,13974)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.04.2001 - 3 U 108/00 (https://dejure.org/2001,13974)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. April 2001 - 3 U 108/00 (https://dejure.org/2001,13974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsausfall für einen Pkw; Voraussetzung einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung zur Geltendmachung eines Nutzungsausfallanspruchs; Berechtigung zur Anmietung eines Ersatzwagens; Freiwilliger Verzicht des Geschädigten auf einen Ersatzwagen zur Anschaffung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - erforderlicher Nutzungswille bei Nutzungsausfall-Ersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 383
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit

    Zumindest begründet der lange Zeitraum eine von dem Geschädigten zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (vgl. Wenker, jurisPR-VerkR 6/2012 Anm. 4 unter Bezugnahme auf OLG Celle, Urt. v. 13.10.2011 - 5 U 130/11 und u.a. ebenso OLG Bremen, Urt. v. 03.04.2001 - 3 U 108/00 - vier Monate; LG Hanau, Urt. v. 14.11.2008 - 9 O 650/08 -,mehrere Monate').
  • OLG München, 06.04.2022 - 10 U 627/21

    Haftungsverteilung bei Tankstellenunfall

    Zumindest begründet ein längerer Zeitraum des Zuwartens mit einer Reparatur eine von dem Geschädigten zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (vgl. Wenker, jurisPR-VerkR 6/2012 Anm. 4 unter Bezugnahme auf OLG Celle, Urt. v. 13.10.2011 - 5 U 130/11 und u.a. ebenso OLG Bremen, Urt. v. 03.04.2001 - 3 U 108/00 - vier Monate; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, a.a.O., Rn. 37 - vier Monate; LG Hanau, Urt. v. 14.11.2008 - 9 O 650/08 - mehrere Monate).
  • AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10

    Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung im Hinblick auf ein langes Zuwarten

    Der Geschädigte soll den Unfall nicht zum Anlass nehmen können, sich für die Vereitelung einer bloß abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung zahlen zu lassen und so am Unfall zu verdienen (OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

    Ein Nutzungswille fehlt jedoch grundsätzlich dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug dauernd oder für mehrere Monate nicht reparieren lässt oder sich alsbald nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug kauft (Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rdnr. 67; BGH NJW 1976, 1396; OLG Köln MDR 2004, 1114; OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

  • LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfall bei Verzögerung der

    Wartet der Geschädigte mit der Ersatzbeschaffung längere Zeit, um sich einen Neuwagen zu kaufen, kann sich aus den Gesamtumständen ergeben, dem Geschädigten sei an der Anschaffung eines (adäquaten) Gebrauchtfahrzeuges nicht gelegen und er verzichte - um ein Neufahrzeug zu erhalten - bewusst vorläufig auf eine Fahrzeugnutzung, habe also keinen Nutzungswillen (so OLG Bremen, NJW-RR 2002, 383; OLG Köln, DAR 2005, 32; Filthaut, aaO., § 10 Rn. 31; unklar KG, Urteil vom 16.12.1996 - 12 U 268/96).
  • OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03

    Aufteilung des Schadens bei Auffahren eines Kraftfahrzeugs auf einen unbeleuchtet

    Zwar trifft es zu, dass bei der Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten eine Nutzungsentschädigung entfallen kann, wenn der Geschädigte nicht alsbald nach dem Unfall ein neues Fahrzeug kauft (OLG Bremen, NJW-RR 2002, 383 f.; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1230 f., wonach eine Nutzungsentschädigung jedenfalls dann zuzusprechen ist, wenn der Geschädigte alsbald nach dem Unfall ein neues Fahrzeug anschafft; Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 3. Kap., Rn. 89).
  • LG Heilbronn, 19.01.2012 - 3 O 143/11

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen wegen

    Dieses Verhalten des Klägers lässt den Schluss auf einen fehlenden Nutzungswillen zu (OLG Köln, MDR 2004, 1114 [OLG Köln 08.03.2004 - 16 U 111/03] ; OLG Frankfurt ZFS 2002, 339; OLG Bremen, NJW-RR 2002, 383).
  • OLG München, 27.05.2020 - 6 O 16/74

    Nutzungsausfall: Fehlen der finanziellen Mittel für Reparatur

    Zumindest begründet der lange Zeitraum eine von dem Geschädigten zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (vgl. Wenker, jurisPR-VerkR 6/2012 Anm. 4 unter Bezugnahme auf OLG Celle, Urt. v. 13.10.2011 - 5 U 130/11 und u.a. ebenso OLG Bremen, Urt. v. 03.04.2001 - 3 U 108/00 - vier Monate; LG Hanau, Urt. v. 14.11.2008 - 9 O 650/08 -, mehrere Monate').
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