Rechtsprechung
OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügung eines Insolvenzverwalters über eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache; Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters bei Kenntnis des Eigentumsvorbehalts; Entstehung einer neuen Sache durch Panzerung eines nicht der üblichen Serienproduktion entstammenden ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 950 Abs. 1; InsO § 60 Abs. 1
Rechtsfolgen der Veräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache durch den Insolvenzverwalter; Begriff der neuen Sache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.1996 - IX ZR 244/95
Pflicht des Konkursverwalters zur Beachtung von Aussonderungsrechten bei der …
Auszug aus OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05
Nach ständiger Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - gibt es keine allgemeine Pflicht des Insolvenzverwalters, Erkundigungen über die beim Gemeinschuldner vorhandenen Gegenstände oder Waren einzuholen; dies ist nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Fremdeigentum erforderlich (BGH NJW 1996, S. 2233;… OLG Düsseldorf ZIP 1988, S. 450). - BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02
Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer …
Auszug aus OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass diese nicht im Besitz der Fahrzeugpapiere war, weil insoweit der Besitz am Fahrzeug vorgeht (BGH NJW 2004, S. 217). - AG Naumburg, 20.04.2001 - 3 C 918/00
Anspruch des Ehegattenmörders auf Sterbegeld; Verpflichtung zur Rückzahlung des …
Auszug aus OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05
Im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (in NJW 2001, S. 2890) zugrunde liegenden Fall der langjährigen Umgestaltung eines Gemäldes kann bei den Fahrzeugen auch nicht in jedem Zwischenschritt eine neue Sache gesehen werden. - OLG Düsseldorf, 02.06.1987 - 23 U 150/86
Erfüllung der einem Konkursverwalter obliegenden Pflichten ; Schuldhafte …
Auszug aus OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05
Nach ständiger Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - gibt es keine allgemeine Pflicht des Insolvenzverwalters, Erkundigungen über die beim Gemeinschuldner vorhandenen Gegenstände oder Waren einzuholen; dies ist nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Fremdeigentum erforderlich (…BGH NJW 1996, S. 2233; OLG Düsseldorf ZIP 1988, S. 450).