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   OLG Bremen, 06.02.2015 - 4 UF 38/14   

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https://dejure.org/2015,6903
OLG Bremen, 06.02.2015 - 4 UF 38/14 (https://dejure.org/2015,6903)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.02.2015 - 4 UF 38/14 (https://dejure.org/2015,6903)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 4 UF 38/14 (https://dejure.org/2015,6903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB § 1361, ZPO § 287
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Trennungsunterhalts bei sehr guten Einkommensverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361; ZPO § 287
    Bemessung des Trennungsunterhalts bei sehr guten Einkommensverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt bei sehr gutem Einkommen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkrete Berechnung des Trennungsunterhalts bei sehr guten Einkommensverhältnissen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsbegrenzung bei sehr hohem Einkommen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkrete Berechnung des Trennungsunterhalts bei sehr guten Einkommensverhältnissen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Konkrete Berechnung des Trennungsunterhalts bei sehr guten Einkommensverhältnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1395
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 178/09

    Nachehelicher Unterhalt: Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2015 - 4 UF 38/14
    Dieser Wohnwert darf nach einer Entscheidung des BGH (FamRZ 2012, 517), der sich der Senat anschließt, bei der Prüfung der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht unberücksichtigt bleiben.
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2015 - 4 UF 38/14
    Bei Erwerbseinkünften des Berechtigten ist kein Erwerbsbonus abzuziehen, weil auch im konkreten Bedarf kein Erwerbsbonus enthalten ist (vgl. BGH, FamRZ 2011, 192; Wendl/Dose/Gerhardt, a.a.O., § 4 Rn. 769).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2015 - 4 UF 38/14
    Altersvorsorge: Hier gilt das schon unter Ziff. 21. Gesagte entsprechend: Die Kosten für die Altersvorsorge gehören grundsätzlich zum konkreten Bedarf (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1637), können allerdings nicht doppelt berücksichtigt werden.
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 34/09

    Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2015 - 4 UF 38/14
    Vor dem Hintergrund insbesondere der Entscheidung des BGH vom 30.11.2012 (FamRZ 2012, 947, 949) sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine konkrete Bedarfsberechnung gegeben.
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 4 UF 161/11

    Konkreter Bedarf; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages; Altersvorsorge im Alter

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2015 - 4 UF 38/14
    Dabei genügt es, dass der Bedürftige die in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten überschlägig darstellt, so dass das Gericht nach § 287 ZPO schätzen kann; die Kosten müssen nicht in allen Punkten konkret nachgewiesen werden (vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2014, 777).
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20

    Trennungsunterhalt: Ermittlung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs; konkreter

    c) Schließlich ist die Annahme des Oberlandesgerichts zutreffend, dass der Quotenunterhalt unter Berücksichtigung eines objektiven Maßstabs im Hinblick auf die Halbteilung die Obergrenze auch bei der konkreten Bedarfsbemessung darstellt (vgl. OLG Bremen FamRZ 2015, 1395, 1396; Wendl/Dose/Siebert Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 4 Rn. 763; Gutdeutsch NJW 2012, 561, 564).

    Der Wohnbedarf entspricht dem, was der Unterhaltsberechtigte als Mieter (einschließlich Nebenkosten) für eine dem Standard der Ehewohnung entsprechende und angemessen große Wohnung aufzubringen hätte (Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 178/09 - FamRZ 2012, 517 Rn. 44 mwN; vgl. auch OLG Bremen FamRZ 2015, 1395, 1396).

    Allenfalls ist insoweit ein geringerer Abschlag angemessen (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 6. Februar 2015 - 4 UF 38/14 - juris Rn. 26 f.).

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