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   OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03   

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https://dejure.org/2003,14775
OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03 (https://dejure.org/2003,14775)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 U 30/03 (https://dejure.org/2003,14775)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 U 30/03 (https://dejure.org/2003,14775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines durch eine Seebeförderung eingetretenen Feuchtigkeitsschaden an einer Ware; Verjährung von Schadensersatzansprüchen; Befreiung von der Haftung aus einem Beförderungsvertrags für einen Verfrachter; Hemmung oder Unterbrechung ...

  • Judicialis

    HGB § 612 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 212 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 612 Abs. 1; BGB § 212
    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung vor einem ausländischen Gericht; Verweisung des Rechtsstreits durch ein Gericht eines anderen Mitgliedsstaats der EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 69/89

    Feststellungsklage eines Gläubigers im seerechtlichen Verteilungsverfahren;

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Die Haager Regeln vom 25.8.1924 (RGBl. 1939 11, 1049) und die Visby-Rules vom 23.2.1968 (s. dazu Herber, Das neue Haftungsrecht der Schiffahrt, 1989, § 612 HGB Vorbem. 1), enthalten keine Regeln oder Vorgaben für die Hemmung oder Unterbrechung seefrachtrechtlicher Ausschlussfristen, so dass darüber nach dem jeweiligen nationalen Recht zu entscheiden ist (BGHZ 112, 95, 102; BGH, VersR 1970, 363, 364; OLG Rostock a.a.O.).

    Die Ausschlussfrist des § 612 Abs. 1 Satz 1 HGB a.F. trägt den besonderen Beweisschwierigkeiten des Verfrachters Rechnung, der bei Eintritt eines Schadens während der Beförderung gem. § 606 Satz 2 HGB den Entlastungsbeweis führen muss (BGHZ 112, 95, 102).

    Die analoge Anwendung des § 208 BGB hat er jedoch abgelehnt (BGHZ 112, 95).

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1977 - 16 U 48/77

    Verjährungsunterbrechung bei ört. unzuständ. belg. Gericht

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Klage vor einem unzuständigen ausländischen Gericht generell oder jedenfalls im Geltungsbereich des EuGVÜ (dafür OLG Düsseldorf, NJW 1978, 1752) Unterbrechungswirkung für eine Verjährungsfrist haben kann.
  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Der BGH hat zwar in seiner neueren Rechtsprechung die entsprechende Anwendung einzelner Verjährungsvorschriften wie der §§ 203, 206, 207 BGB a.F. auf Ausschlussfristen für zulässig erachtet, jeweils unter Beachtung des Zwecks der Ausschlussfrist und der Einzelfallumstände (BGHZ 43, 235, 237; 43, 270, 272 ff.; 73, 90, 102 f.; 79, 1, 2 ff.).
  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 94/79

    Ausschlußfrist für Entschädigungsansprüche wegen Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Der BGH hat zwar in seiner neueren Rechtsprechung die entsprechende Anwendung einzelner Verjährungsvorschriften wie der §§ 203, 206, 207 BGB a.F. auf Ausschlussfristen für zulässig erachtet, jeweils unter Beachtung des Zwecks der Ausschlussfrist und der Einzelfallumstände (BGHZ 43, 235, 237; 43, 270, 272 ff.; 73, 90, 102 f.; 79, 1, 2 ff.).
  • BGH, 26.01.1970 - II ZR 70/68

    Grundlagen und Voraussetzungen der Ausschlussfrist der § 612 Handelsgesetzbuch

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Die Haager Regeln vom 25.8.1924 (RGBl. 1939 11, 1049) und die Visby-Rules vom 23.2.1968 (s. dazu Herber, Das neue Haftungsrecht der Schiffahrt, 1989, § 612 HGB Vorbem. 1), enthalten keine Regeln oder Vorgaben für die Hemmung oder Unterbrechung seefrachtrechtlicher Ausschlussfristen, so dass darüber nach dem jeweiligen nationalen Recht zu entscheiden ist (BGHZ 112, 95, 102; BGH, VersR 1970, 363, 364; OLG Rostock a.a.O.).
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