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   OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09   

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https://dejure.org/2009,22058
OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,22058)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.12.2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,22058)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,22058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 668, 812 Abs. 1 Satz 1, 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB; §§ 531 Abs. 2, 356 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinderung des erneuten Vorbringens eines Beweisangebotes in der Berufungsinstanz durch Ausschluss eines Beweisangebotes aus erster Instanz; Beweislastverteilung und Zinsen bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines Beweisangebots in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines aufgrund erteilter Bankvollmacht abgehobenen Geldbetrages; Höhe des Zinsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 116/01

    Rückabwicklung von Abhebungen von einem Sparkonto; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09
    Steht fest, dass der Auftragnehmer etwas aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, obliegt es ihm, dem Auftragsnehmer, nach den allgemeinen Beweislastregeln darzulegen und zu beweisen, dass er das Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben bzw. anderweitig bestimmungsgemäß verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1998, FamRZ 1999, 1423; OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 10).

    Auch hier wird von einer vom "Normalfall" abweichenden Beweislastverteilung für den Fall ausgegangen, dass der Bereicherungsschuldner eine Barauszahlung aufgrund einer ihm erteilten Kontovollmacht erlangt hat (so z.B. OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207).

  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09
    Ob es zuzulassen ist, ist in der Berufungsinstanz anhand der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu prüfen (Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rn. 11; BGH, Urt. v. 10.07.1979, NJW 1979, 2109).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 77/97
    Auszug aus OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09
    Steht fest, dass der Auftragnehmer etwas aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, obliegt es ihm, dem Auftragsnehmer, nach den allgemeinen Beweislastregeln darzulegen und zu beweisen, dass er das Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben bzw. anderweitig bestimmungsgemäß verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1998, FamRZ 1999, 1423; OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 99/14

    Anforderungen an den Nachweis des Vollzugs eines formnichtigen

    (BGHZ 169, 377 = ZEV 2007, 182; OLG Frankfurt BeckRS 2010, 28151; OLG Bremen, ZEV 2010, 480; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207; Schwab in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 812 Rn. 371; Lorenz in Staudinger BGB-Neubearbeitung 2007, § 812, Rn. 92).
  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11

    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs

    Jedenfalls in den Fällen, in denen ein Nichtberechtigter Abhebungen bzw. Überweisungen von einem (Giro-)Konto veranlasst, trägt der Empfänger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm der Verfügungsbetrag nach den Absprachen mit dem Berechtigten endgültig verbleiben sollte (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, 488, 489, Tz. 9; OLG Bremen, ZEV 2010, 480, 481; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207, 208; Schwab, a.a.O.).
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