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   OLG Bremen, 12.07.2017 - 4 UF 72/17   

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https://dejure.org/2017,25496
OLG Bremen, 12.07.2017 - 4 UF 72/17 (https://dejure.org/2017,25496)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.07.2017 - 4 UF 72/17 (https://dejure.org/2017,25496)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 4 UF 72/17 (https://dejure.org/2017,25496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzleibeier.eu

    Eine mehrfache Verlegung eines Erörterungstermins im Umgangsverfahren widerspricht nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG, wenn die Anwesenheit einzelner Beteiligter erforderlich ist.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 155; FamFG § 155b; FamFG § 155c
    Beschleunigungsrüge/Beschleunigungsbeschwerde: Kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot bei sachlich begründeter Terminsverlegung - Familienrecht; Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen; Beschleunigungsrüge; Beschleunigungsbeschwerde; ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 155 ; FamFG § 155b; FamFG § 155c
    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens in Kindschaftssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen bei Vorliegen sachlicher Gründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1855
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 UF 31/17

    Vormund für minderjährigen Flüchtling

    Auszug aus OLG Bremen, 12.07.2017 - 4 UF 72/17
    Diesen Beschluss hat der Senat im Beschwerdeverfahren bestätigt (Gesch.-Nr. 4 UF 31/17).

    Angesichts des Umstandes, dass vor dem zuständigen Dezernenten parallel anhängige Sorgeverfahren geführt werden (Gesch.-Nr. 67 F 124/17 EASO und 67 F 125/17 SO), deren Umfang und Schwierigkeitsgrad dem Senat durch das Beschwerdeverfahren im einstweiligen Anordnungsverfahren (Gesch.-Nr. 67 F 124/17 EASO = 4 UF 31/17) bekannt sind, bestand jedoch ein sachlicher Grund dafür, dass der Erörterungstermin vom zuständigen, in die Sache eingearbeiteten Dezernenten nach seiner Abwesenheit durchgeführt wird.

  • OLG Stuttgart, 16.03.2017 - 17 WF 31/17

    Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen: Beschleunigungsrüge des Kindesvaters

    Auszug aus OLG Bremen, 12.07.2017 - 4 UF 72/17
    Eine generelle Festlegung, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde, ist dabei nach Auffassung des Gesetzgebers nicht möglich (BT-Drs. 18/9092, S. 19; vgl. auch OLG Bremen, FamRZ 2017, 984, 985; OLG Stuttgart, MDR 2017, 580; Keuter, FamRZ 2016, 1817, 1821).
  • OLG Bremen, 02.02.2017 - 4 UF 13/17

    Beschleunigungsrüge/Beschleunigungsbeschwerde: Kein Verstoß gegen das Vorrang-

    Auszug aus OLG Bremen, 12.07.2017 - 4 UF 72/17
    Eine generelle Festlegung, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde, ist dabei nach Auffassung des Gesetzgebers nicht möglich (BT-Drs. 18/9092, S. 19; vgl. auch OLG Bremen, FamRZ 2017, 984, 985; OLG Stuttgart, MDR 2017, 580; Keuter, FamRZ 2016, 1817, 1821).
  • KG, 25.06.2020 - 17 WF 1028/20

    Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen

    Dabei ist nicht von dem Maßstab eines idealen Richters auszugehen, sondern es ist anhand des konkreten Einzelfalles ein objektiver Maßstab anzulegen (BT-Drs. 18/9092, Seite 19; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 UF 72/17 -, Rn. 7 - 143, juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.12.2021 - 14 WF 160/21

    Entzug des Sorgerechts Verwerfung einer Beschleunigungsbeschwerde Fehlendes

    Maßgebend ist auch hier die Orientierung am Kindeswohl, welches das Beschleunigungsgebot sowohl prägt als auch begrenzt, da Beschleunigung kein Selbstzweck ist, sondern dazu dient, dass die Entscheidung in der Sache nicht durch bloßen Zeitablauf faktisch präjudiziert wird (BT-Drucks. 18/9092, S. 19; KG, Beschluss vom 31.01.2017 - 13 WF 12/17, juris Rn. 13; OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 49; OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 10; OLG Bremen, Beschluss vom 12.01.2017 - 4 UF 72/17, juris Rn. 8 = FamRZ 2017, 1855).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 15 WF 166/20
    Auch ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 155 Abs. 2 S. 2 FamFG, wonach der Erörterungstermin spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden soll, kann Gegenstand der Beschleunigungsrüge nach § 155 b FamFG wie auch der Beschleunigungsbeschwerde nach § 155 c FamFG sein (KG, a.a.O.; OLG Bremen, FamRZ 2017, 1855).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 10 WF 71/18
    Auch ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 155 Abs. 2 S. 2 FamFG, wonach der Erörterungstermin spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden soll, kann Gegenstand der Beschleunigungsrüge nach § 155 b FamFG wie auch der Beschleunigungsbeschwerde nach § 155 c FamFG sein (so im Ergebnis auch KG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 13 WF 12/17, juris Rn. 16; OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 UF 72/17, juris).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2018 - 10 WF 71/18
    Auch ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 155 Abs. 2 S. 2 FamFG, wonach der Erörterungstermin spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden soll, kann Gegenstand der Beschleunigungsrüge nach § 155 b FamFG wie auch der Beschleunigungsbeschwerde nach § 155 c FamFG sein (so im Ergebnis auch KG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 13 WF 12/17, juris Rn. 16; OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 UF 72/17, juris).
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