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   OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04   

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https://dejure.org/2005,9084
OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04 (https://dejure.org/2005,9084)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.01.2005 - 4 U 49/04 (https://dejure.org/2005,9084)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 4 U 49/04 (https://dejure.org/2005,9084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Grundsätze für die Sinndeutung einer Äußerung; Widerrechtlichkeit eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht; Schutz der Meinungsäußerung; Begriff Tatsachenbehauptung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen und Meinungsäußerungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 481
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Unter Anwendung dieser Grundsätze findet die Aussage, der Verfügungskläger wolle alleiniger Geschäftsführer werden, keine nähere Konkretisierung in einem Tatsachensubstrat (vgl. dazu BGH NJW 1992, 1314, 1316).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängen, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehen würde, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. BGH NJW 1992, 1314, 1316; BGH NJW 2000, 1036, 1038).

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Ausgehend vom Wortlaut, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann, sind bei der Deutung der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für die Leser, Hörer oder Zuschauer erkennbar sind (vgl. zum Vorstehenden BGH NJW 2004, 598, 599).

    Bei Meinungsäußerungen scheidet dagegen naturgemäß dieser Beweis aus, weil sie durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (vgl. BGH NJW 2004, 598, 599).

  • OLG Koblenz, 25.04.1991 - 5 U 1209/90

    Unterlassung rechtsverletzender unwahrer Tatsachenbehauptungen; Begriff des

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Diese Deutung des Inhalts der Erklärung des Verfügungsbeklagten drängt sich nach dem Text und der Gedankenführung dem unbefangenen Hörer auf (vgl. dazu OLG Koblenz NJW 1992, 1330, 1331).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Stehen sich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Persönlichkeitsrecht gegenüber, so ist die Abwägung sowohl auf der Grundlage einer generellen Betrachtung des Stellenwertes der betroffenen Grundrechtspositionen als auch unter Berücksichtigung der Intensität der Grundrechtsverletzung im konkreten Fall vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1996, 1529; Palandt/Thomas, BGB, 63. Auflage, § 823 Rn.184).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils hingegen wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BGH NJW 1998, 3047, 3048).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängen, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehen würde, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. BGH NJW 1992, 1314, 1316; BGH NJW 2000, 1036, 1038).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH NJW 1994, 1779).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Der Sinngehalt seiner ersten Äußerung bleibt davon unberührt, so dass auch keine andere Deutung ermittelt werden kann, die für den in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt und daher der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen wäre (vgl. BGH NJW 2004, 1034, 1035).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04
    Werden Tatsachenbehauptungen und Werturteile miteinander verbunden, kommt es entscheidend darauf an, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt (vgl. BGH DB 1974, 1429).
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