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   OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10   

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https://dejure.org/2011,1770
OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10 (https://dejure.org/2011,1770)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.01.2011 - 2 U 115/10 (https://dejure.org/2011,1770)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 2 U 115/10 (https://dejure.org/2011,1770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 1004, 824, 823 Abs. 2 BGB; § 186 StGB; §§ 56 Abs. 2, 56 Abs. 1 RStV
    Zum Anspruch auf Gegendarstellung bei Äußerungen auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 823 Abs. 2, 824, 1004; StGB § 186; RStV § 56 Abs. 1 und 2
    Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

  • webshoprecht.de

    Zum Charakter einer Rechtsanwalts-Homepage als Telemedium und zum Anspruch auf Gegendarstellung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gegendarstellung hinsichtlich Äußerungen auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • kanzlei.biz

    Zur journalistisch-redaktionellen Gestaltung der Internetseite einer Anwaltskanzlei

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 56 Abs. 1 RStV

  • BRAK-Mitteilungen

    Anspruch auf Gegendarstellung bei Äußerungen auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • aufrecht.de

    Zur telemedien- und presserechtlichen Kategorisierung einer Anwaltswebsite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gegendarstellung hinsichtlich Äußerungen auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Auszüge)

    § 56 Abs. 1 RStV; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
    Recht auf Gegendarstellung bei einer Behauptung auf der Webseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur journalistisch-redaktionellen Gestaltung einer Webseite

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Gegendarstellung auf Anwaltswebsite

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gegendarstellung bei Äußerungen auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gegendarstellung bei Äußerungen auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Homepage von Anwalt kann Rundfunkstaatsvertrag-Regelungen unterliegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anwalts-Homepage kann Pflichten von Rundfunkstaatsvertrag unterliegen

  • rechtstipps.net (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch und Recht auf Gegendarstellung zu Pressemitteilung auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    §§ 823 Abs. 2, 824, 1004 BGB; § 186 StGB; § 56 RStV
    Anspruch auf Gegendarstellung bei Äußerungen auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Presserecht: Unterlassungsanspruch und Recht auf Gegendarstellung zu Pressemitteilung auf Internetseite

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gegendarstellung bei Äußerungen auf Kanzleihomepage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1611
  • MDR 2011, 1370
  • GRUR-RR 2011, 229 (Ls.)
  • MMR 2011, 337
  • ZUM 2011, 416
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 14.06.1995 - 28 O 178/95
    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10
    Die Schriftform des Gegendarstellungsverlangens ist bei jeder Art der Fixierung durch Druck oder Schrift gewahrt und auch das Erfordernis der eigenhändigen Unterzeichnung ist bei Zuleitung durch Telefax erfüllt (Schulz in Hahn/Vesting § 56 RStV Rz. 32 f; LG Köln, AfP 1995, 684 f; OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 730; OLG München NJW 1990, 2895 zu den jeweiligen Pressegesetzen).
  • LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07

    Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung wegen eines Berichts über

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10
    Dass die beanstandeten Sätze in der Presseerklärung als Zitat des Rechtsanwaltes T. gekennzeichnet sind, steht dem Unterlassungsanspruch nicht entgegen, weil die Beklagte damit ein Mitglied ihrer eigenen Kanzlei zitiert und sich dessen Aussage zueigen macht (vgl. dazu für einen presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch LG Köln, Urt. v. 27.02.2008, Az. 28 O 712/07).
  • OLG München, 25.05.1990 - 21 U 3387/90

    Wirksamkeit von empfangsbedürftigen, als Telefax, Telekopie oder mittels Scanner

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10
    Die Schriftform des Gegendarstellungsverlangens ist bei jeder Art der Fixierung durch Druck oder Schrift gewahrt und auch das Erfordernis der eigenhändigen Unterzeichnung ist bei Zuleitung durch Telefax erfüllt (Schulz in Hahn/Vesting § 56 RStV Rz. 32 f; LG Köln, AfP 1995, 684 f; OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 730; OLG München NJW 1990, 2895 zu den jeweiligen Pressegesetzen).
  • OLG Saarbrücken, 21.08.1991 - 1 U 80/91
    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10
    Die Schriftform des Gegendarstellungsverlangens ist bei jeder Art der Fixierung durch Druck oder Schrift gewahrt und auch das Erfordernis der eigenhändigen Unterzeichnung ist bei Zuleitung durch Telefax erfüllt (Schulz in Hahn/Vesting § 56 RStV Rz. 32 f; LG Köln, AfP 1995, 684 f; OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 730; OLG München NJW 1990, 2895 zu den jeweiligen Pressegesetzen).
  • OLG Hamburg, 28.04.2010 - 5 W 36/10

    Unselbständiger Antragsteil - Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei

    Auszug aus OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10
    In dem Zusatz ist demnach lediglich eine Auslegungshilfe zu sehen, dagegen keine Erweiterung oder Einschränkung des Antrages (vgl. OLG Hamburg, CR 2010, 496 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.04.2021 - 4 W 108/21

    Gegendarstellungsanspruch: Anforderungen an ein journalistisch-redaktionell

    Dafür ist nämlich erforderlich, dass die Informationen - für den Nutzer erkennbar - nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden (vgl. Held, a.a.O. Rn 51 ebenso OLG Bremen, Urteil vom 14. Januar 2011 - 2 U 115/10 -, juris Rn 44 zu § 56 RStV; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09. Mai 2017 - 1 S 1530/16 -, juris Rn. 105; VGH München, Beschluss vom 27.01.2017 - 7 CE 16.1994 -, BeckRS 2017, 102335, Rn. 20; OVG Bautzen, Beschluss vom 10.07.2015 - 3 B 96/15 -, BeckRS 2015, 50904, Rn. 10).

    Der Sachverhalt ist nicht dem vergleichbar, der der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Urteil vom 14. Januar 2011 - 2 U 115/10 -, juris, zugrunde lag.

  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 110/17

    Unterlassungsansprüche wegen unrichtiger Presseberichterstattung

    Zwar wird teilweise für derartige Formulierungen in den Landespressegesetzen der bloße Zugang eines Telefaxes tatsächlich als unzureichend angesehen, u.a. weil materiell-rechtlich der Anspruch an eine Zuleitung des Originals gebunden sei (so etwa OLG Hamburg v. 18.05.2010 - 7 U 121/09, AfP 2011, 72 zu § 11 HambPrG; ebenso streng Sedelmeier , AfP 2012, 345, 347; Löffler/ ders. , PressR, 6. Aufl. 2015, § 11 Rn. 145; Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl.2013, § 29 Rn. 31a; anders für § 56 RStV OLG Hamburg v. 14.01.2011 - 2 U 115/10, NJW 2011, 1611).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Telemedienanbieter;

    Mit weiteren - nach Ablauf der Begründungsfrist eingegangenen - Schriftsätzen hat die Antragstellerin ergänzend ausgeführt, dass sie ihre journalistisch-redaktionelle Tätigkeit um einen frei zugänglichen "Auftragsvergabemonitor" mit Informationen zu Auftragsvergaben im jeweils interessierenden Segment erweitert habe (Schriftsatz vom 19. Juni 2014), und ein Gutachten vorgelegt, in dem auf Grundlage einer stichprobenartigen Überprüfung von jeweils zehn am 4., 6. bzw. 12. Juli 2014 erfassten Beiträgen der Nachrichten-Rubrik der verschiedenen Webseiten ausgeführt wird, dass es sich bei den Angeboten der Antragstellerin auf Grundlage der vom Oberlandesgericht Bremen in der Entscheidung vom 14. Januar 2011 (Az. 2 U 115/10) entwickelten Kriterien um Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestaltetem Inhalt i.S.d. § 54 Abs. 2 RStV handele (Schriftsatz vom 16. Juli 2014).

    Dafür ist erforderlich, dass die Informationen - für den Nutzer erkennbar - nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden (vgl. Held, a.a.O. Rn 51; ebenso OLG Bremen, Urteil v.14. Januar 2011 - 2 U 115/10 -, zit. nach juris Rn 44, zu § 56 RStV).

  • LG Schweinfurt, 26.07.2023 - 11 O 458/22

    Keine Anwendung presserechtlicher Grundsätze wegen Berichterstattung auf

    Kennzeichnende Merkmale journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote sind eine gewisse Selektivität und Strukturierung, das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlicher Kommunikation beizutragen, die Ausrichtung an Tatsachen (sog. Faktizität), ein hohes Maß an Aktualität, nicht notwendig Periodizität, ein hoher Grad an Professionalisierung der Arbeitsweise und ein gewisser Grad an organisierter Verfestigung, der eine gewisse Kontinuität gewährleistet (OLG Bremen, Urteil vom 14.01.2011 - 2 U 115/10 noch zu § 56 RStV).
  • VG Schwerin, 18.05.2015 - 6 A 75/14

    Medienrechtlicher Auskunftsanspruch; gewerblicher Anbieter

    Kennzeichnende Merkmale solcher Angebote sind eine gewisse Selektivität und Strukturierung, das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, die Ausrichtung an Tatsachen (sog. Faktizität), ein hohes Maß an Aktualität, ein hoher Grad an Professionalisierung der Arbeitsweise und ein Grad an organisierter Verfestigung, der eine gewisse Kontinuität gewährleistet (vgl. Held in Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 54 RStV Rn. 49 ff. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 -, juris Rn. 22; OLG Bremen, Urt. v. 14.01.2011 - 2 U 115/10 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 08.03.2013 - 2 M 2/13 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 22.04.2010 - 1 K 943/09 -, juris; Micklitz/Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 55 RStV Rn. 14 a; Held in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 2. Aufl., 8. Teil, 1. Kap., 71. Abschnitt Rn. 61 zu § 55 Abs. 2 RStV).
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 A 726/16

    Auskunftsanspruch; öffentliche Auftragsvergabe; journalistisch-redaktionelle

    Aus der von der Klägerin auch im vorliegenden Verfahren angeführten Entscheidung des OLG Bremen (Urt. v. 14. Januar 2011 - 2 U 115/10 -, juris Rn. 44) ergibt sich nichts Abweichendes.
  • LG Schweinfurt, 26.07.2023 - 11 O 423/22

    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Auskunftsanspruch,

    Kennzeichnende Merkmale journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote sind eine gewisse Selektivität und Strukturierung, das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, die Ausrichtung an Tatsachen (sog. Faktizität), ein hohes Maß an Aktualität, nicht notwendig Periodizität, ein hoher Grad an Professionalisierung der Arbeitsweise und ein gewisser Grad an organisierter Verfestigung, der eine gewisse Kontinuität gewährleistet (OLG Bremen, Urteil vom 14.01.2011 - 2 U 115/10 noch zu § 56 RStV).
  • VG Schwerin, 25.03.2014 - 6 B 31/14

    Medienrechtlicher Auskunftsanspruch wegen Darstellungen im Internet

    Kennzeichnende Merkmale solcher Angebote sind eine gewisse Selektivität und Strukturierung, das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, die Ausrichtung an Tatsachen (sog. Faktizität), ein hohes Maß an Aktualität, ein hoher Grad an Professionalisierung der Arbeitsweise und ein Grad an organisierter Verfestigung, der eine gewisse Kontinuität gewährleistet (vgl. Held in Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 54 RStV Rn. 49 ff. m.w.N.; vgl. auch OLG Bremen, Urt. v. 14.01.2011 - 2 U 115/10 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 08.03.2013 - 2 M 2/13 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 22.04.2010 - 1 K 943/09 -, juris; Micklitz/Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 55 RStV Rn. 14 a; Held in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 2. Aufl., 8. Teil, 1. Kap., 71. Abschnitt Rn. 61 zu § 55 Abs. 2 RStV).
  • LG München I, 21.09.2016 - 37 O 220/15

    Schadensersatz, Zustimmung, Auflagen, Inhaltskontrolle, Widerruf, Ablehnung,

    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehen oder Zustände der Außenwelt - äußere Tatsachen - wie auch des menschlichen Seelenlebens - innere Tatsachen (OLG Bremen NJW 2011, 1611).
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