Rechtsprechung
OLG Bremen, 14.02.1989 - 3 U 127/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,23485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr; Kinder beim Überqueren einer Fahrbahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 03.11.1988 - 6 O 1831/88
- OLG Bremen, 14.02.1989 - 3 U 127/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1981 - VI ZR 296/79
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg einer …
Auszug aus OLG Bremen, 14.02.1989 - 3 U 127/88
Vom Fußweg auf die Straße fahren durfte aber niemand, so daß die Lage sich nicht wesentlich anders darstellt, als ob die Straße tatsächlich eine Einbahnstraße gewesen und somit für jeglichen Verkehr in westlicher Richtung gesperrt gewesen wäre (s. dazu BGH a.a.O. und NJW 1982, 334 [BGH 06.10.1981 - VI ZR 296/79] ). - BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86
Vorfahrtsrecht eines Radfahrers
Auszug aus OLG Bremen, 14.02.1989 - 3 U 127/88
Das hat die Klägerin aber nicht getan, so daß ein grundlegender Unterschied gegenüber den Fällen besteht, in denen ein Vorfahrtsrecht auch dann angenommen wird, wenn das betreffende Fahrzeug die Straße gar nicht befahren darf, etwa deswegen, weil die Straße nur für bestimmte Fahrzeuge anderer Art freigegeben ist (s. dazu BGH NJW 1986, 2651, 2652 [BGH 15.07.1986 - 4 StR 192/86] m.Nachw.).