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   OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76   

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https://dejure.org/1976,2405
OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76 (https://dejure.org/1976,2405)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.09.1976 - Ss 64/76 (https://dejure.org/1976,2405)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. September 1976 - Ss 64/76 (https://dejure.org/1976,2405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten als Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Maßgeblichkeit der Sachlage im Augenblick des Einschreitens für die Erforderlichkeit einer polizeilichen Amtshandlung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 3, 33 KUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1071
  • NJW 1977, 1072 (Ls.)
  • NJW 1977, 158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
    Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört aber von jeher auch die präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten (vgl. BGHSt 4, 110, 113; Dreher, 36. Aufl., Rdnote 16 zu § 113 StGB ; Nebinger, Allgemeines Polizeirecht 1951, S. 11 ff. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 9 S. 56 ff; Drews-Wacke-Vogel-Martens: Gefahrenabwehr, 8. Aufl. S. 177 ff.) Ob die Handlung des Vollstreckungsbeamten unter dem Gesichtspunkt präventiver Gefahrenabwehr rechtmäßig ist, hängt von der Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung ab (vgl. BGHSt 4, 161, 164), und zwar selbst dann, wenn der Beamte bei der - sorgsamen - Ausübung des Ermessens in tatsächlicher Beziehung zu einem unrichtigen Ergebnis kommt (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363, 24, 125 ff; BayObLG in …

    Diese in Rechtsprechung und Schrifttum einmütig vertretene Auffassung trägt dem Umstand Rechnung, daß Vollstreckungsbeamte sich bei ihrem Einschreiten in aller Regel zunächst auf die rasche Ermittlung des äußeren Sachverhalts sowie auf die unverzügliche Feststellung des - ggf. potentiellen - Störers beschränken und alsdann - oft unter sehr schwierigen äußeren Umständen - eine sofortige Entscheidung treffen und alsbald tatkräftig durchführen müssen, ohne sich dabei auf verwickelte rechtliche Erörterungen einlassen zu können (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 365).

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Beamte im Bewußtsein seiner Verantwortung sein Einschreiten in diesem Augenblick für nötig und sachlich gerechtfertigt halten durfte (vgl. hierzu BGHSt 21, 334, 363).

    Im allgemeinen treten die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens nämlich so deutlich zu Tage, daß die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme für jeden einsichtigen Staatsbürger erkennbar ist (vgl. BGHSt 21, 334, 365).

  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
    Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört aber von jeher auch die präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten (vgl. BGHSt 4, 110, 113; Dreher, 36. Aufl., Rdnote 16 zu § 113 StGB ; Nebinger, Allgemeines Polizeirecht 1951, S. 11 ff. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 9 S. 56 ff; Drews-Wacke-Vogel-Martens: Gefahrenabwehr, 8. Aufl. S. 177 ff.) Ob die Handlung des Vollstreckungsbeamten unter dem Gesichtspunkt präventiver Gefahrenabwehr rechtmäßig ist, hängt von der Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung ab (vgl. BGHSt 4, 161, 164), und zwar selbst dann, wenn der Beamte bei der - sorgsamen - Ausübung des Ermessens in tatsächlicher Beziehung zu einem unrichtigen Ergebnis kommt (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363, 24, 125 ff; BayObLG in …

    Diese in Rechtsprechung und Schrifttum einmütig vertretene Auffassung trägt dem Umstand Rechnung, daß Vollstreckungsbeamte sich bei ihrem Einschreiten in aller Regel zunächst auf die rasche Ermittlung des äußeren Sachverhalts sowie auf die unverzügliche Feststellung des - ggf. potentiellen - Störers beschränken und alsdann - oft unter sehr schwierigen äußeren Umständen - eine sofortige Entscheidung treffen und alsbald tatkräftig durchführen müssen, ohne sich dabei auf verwickelte rechtliche Erörterungen einlassen zu können (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 365).

  • BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
    Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
    An der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung des Polizeibeamten S. bestehen danach keine Zweifel., Darum handelte es sich, wie für jedermann erkennbar war, auch um keine grundlose amtliche Aufforderung zur Angabe der Personalien, die nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung keine Pflicht des angesprochenen Staatsbürgers begründen würde, sich über seine Person auszuweisen (vgl. Leipziger Kommentar, 9. Aufl., Rdnote 10 zu § 360 StGB a.F.; Göhler, 5. Aufl., Anm. 9 zu § 111 OWiG; Rotberg, 4. Aufl., Anm. 3 b zu § 111 OWiG ; BGHSt 25, 13; BayObLG in NJW 1958, 310 [BGH 19.11.1957 - 1 StR 438/57] ; …
  • BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72

    Vorliegen eines Irrtums über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei -

    Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
    An der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung des Polizeibeamten S. bestehen danach keine Zweifel., Darum handelte es sich, wie für jedermann erkennbar war, auch um keine grundlose amtliche Aufforderung zur Angabe der Personalien, die nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung keine Pflicht des angesprochenen Staatsbürgers begründen würde, sich über seine Person auszuweisen (vgl. Leipziger Kommentar, 9. Aufl., Rdnote 10 zu § 360 StGB a.F.; Göhler, 5. Aufl., Anm. 9 zu § 111 OWiG; Rotberg, 4. Aufl., Anm. 3 b zu § 111 OWiG ; BGHSt 25, 13; BayObLG in NJW 1958, 310 [BGH 19.11.1957 - 1 StR 438/57] ; …
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
    Wenn auch für den Bereich des Zivilrechts die Auffassung vertreten wird, der Schutzzweck des Gesetzes werde nur erreicht, wenn der Tatbestand der Norm auch die Aufnahme des Fotos mit umfasse (vgl. von Münch in JuS 1965, 404, 406; BGHZ 24, 200, 208), so scheitert die extensive Auslegung der §§ 22, 33 KunstUrhG hier doch an dem im Strafrecht herrschenden Analogieverbot (vgl. OLG Hamburg, Beschluß vom 14.4.1972 - 1 Ws 84/72 - in OLGSt § 53 StGB a.F. S. 25 = NJW 1972, 1290).
  • BGH, 05.03.1953 - 3 StR 804/51
    Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
    Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört aber von jeher auch die präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten (vgl. BGHSt 4, 110, 113; Dreher, 36. Aufl., Rdnote 16 zu § 113 StGB ; Nebinger, Allgemeines Polizeirecht 1951, S. 11 ff. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 9 S. 56 ff; Drews-Wacke-Vogel-Martens: Gefahrenabwehr, 8. Aufl. S. 177 ff.) Ob die Handlung des Vollstreckungsbeamten unter dem Gesichtspunkt präventiver Gefahrenabwehr rechtmäßig ist, hängt von der Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung ab (vgl. BGHSt 4, 161, 164), und zwar selbst dann, wenn der Beamte bei der - sorgsamen - Ausübung des Ermessens in tatsächlicher Beziehung zu einem unrichtigen Ergebnis kommt (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363, 24, 125 ff; BayObLG in …
  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den

    Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
    1a St 663/64|BGH; 19.01.1965; 1 StR 497/64">NJW 1965, 1088, 1089 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64] ; OLG Celle in NJW 1971, 154; Dreher a.a.O., Rdnote 14 zu § 113).
  • OLG Hamburg, 14.04.1972 - 1 Ws 84/72
    Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
    Wenn auch für den Bereich des Zivilrechts die Auffassung vertreten wird, der Schutzzweck des Gesetzes werde nur erreicht, wenn der Tatbestand der Norm auch die Aufnahme des Fotos mit umfasse (vgl. von Münch in JuS 1965, 404, 406; BGHZ 24, 200, 208), so scheitert die extensive Auslegung der §§ 22, 33 KunstUrhG hier doch an dem im Strafrecht herrschenden Analogieverbot (vgl. OLG Hamburg, Beschluß vom 14.4.1972 - 1 Ws 84/72 - in OLGSt § 53 StGB a.F. S. 25 = NJW 1972, 1290).
  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

    Zudem trägt der handelnde Organwalter die Pflicht, zur situationsangemessenen Beurteilung erkennbarer Eingriffsvoraussetzungen sowie im Falle eines durch die Eingriffsnorm eröffneten Ermessens zu einem adäquaten Ermessensgebrauch (BVerfG Beschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06 - juris; BGHSt 21, 334, 363; KG Berlin Beschl. v. 11.05.2005 - 1 Ss 61/05 - juris; KG Berlin Beschl. v. 30.11.2005 - 1 Ss 321/05 - juris; HansOLG Bremen Urt. v. 14.09.1976 - Ss 64/76 - juris; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 113 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
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