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   OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20   

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OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20 (https://dejure.org/2020,11418)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20 (https://dejure.org/2020,11418)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. April 2020 - 1 SsRs 16/20 (https://dejure.org/2020,11418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    OWiG §§ 77 Abs. 2 Nr. 1;80 Abs. 1 Nr. 2
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • verkehrslexikon.de

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Beweisantrags ohne konkreten Anhaltspunkte für Messfehler

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Verletzung Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1 ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2
    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Beweisantrags auf Überprüfung der Messergebnisse eines standardisierten Messverfahrens zur Geschwindigkeitsmessung im Bußgeldverfahren - Bußgeldverfahren; Anspruch auf rechtliches Gehör; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (58)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Die Verwendung eines standardisierten Messverfahrens erlaubt eine Vereinfachung des Verfahrensgangs, wie sie gerade bei Bußgeldverfahren indiziert ist, die nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung dienen und ihre vorrangige Bedeutung im Bereich für Massenverfahren des täglichen Lebens haben (siehe BGH, Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, juris Rn. 26, BGHSt 39, 291).

    Bei Verwendung eines solchen standardisierten Messverfahrens ist der Tatrichter bei der Darstellung im Urteil daher grundsätzlich allein gehalten, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, neben dem angewandten Messverfahren jeweils auch den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (siehe BGH, Beschluss vom 19.08.1993, a.a.O., juris Rn. 33; Beschluss vom 30.10.1997, a.a.O., juris Rn. 20).

    Dagegen ist er, soweit es sich um allgemein anerkannte und häufig angewandte Untersuchungsverfahren handelt, nicht verpflichtet, Erörterungen über deren Zuverlässigkeit anzustellen oder die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen des Verfahrens im Urteil mitzuteilen (siehe BGH, Beschluss vom 19.08.1993, a.a.O., juris Rn. 25).

    Den nach den jeweiligen technisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen möglichen Fehlerquellen ist durch die Berücksichtigung von Messtoleranzen Rechnung zu tragen (siehe BGH, Beschluss vom 19.08.1993, a.a.O., juris Rn. 28); ein darüber hinaus gehendes Erfordernis, dass das Gericht sich von der Zuverlässigkeit der Messungen im konkreten Fall überzeugt, besteht dagegen nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (siehe BGH, Beschluss vom 19.08.1993, a.a.O., juris Rn. 28; Beschluss vom 30.10.1997, a.a.O., juris Rn. 26).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Ein standardisiertes Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (siehe BGH, Beschluss vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97, juris Rn. 27, BGHSt 43, 277).

    Bei Verwendung eines solchen standardisierten Messverfahrens ist der Tatrichter bei der Darstellung im Urteil daher grundsätzlich allein gehalten, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, neben dem angewandten Messverfahren jeweils auch den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (siehe BGH, Beschluss vom 19.08.1993, a.a.O., juris Rn. 33; Beschluss vom 30.10.1997, a.a.O., juris Rn. 20).

    Den nach den jeweiligen technisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen möglichen Fehlerquellen ist durch die Berücksichtigung von Messtoleranzen Rechnung zu tragen (siehe BGH, Beschluss vom 19.08.1993, a.a.O., juris Rn. 28); ein darüber hinaus gehendes Erfordernis, dass das Gericht sich von der Zuverlässigkeit der Messungen im konkreten Fall überzeugt, besteht dagegen nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (siehe BGH, Beschluss vom 19.08.1993, a.a.O., juris Rn. 28; Beschluss vom 30.10.1997, a.a.O., juris Rn. 26).

  • VG Minden, 29.11.2019 - 2 L 1050/19
    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Bei den Geschwindigkeitsmessgeräten dieses Typs handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wie auch der übrigen Oberlandesgerichte um standardisierte Messverfahren im Sinne der vorstehend dargelegten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe hierzu die Entscheidungen des Senats in Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30.08.2016 - 1 SsBs 30/16, BeckRS 2016, 132151; Beschluss vom 05.10.2016 - 1 SsBs 39/16; aus der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2020 - (2Z) 53 Ss-OWi 96/20 (52/20), juris Rn. 2; OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12, juris Rn. 2 i.V.m. 13, NStZ 2014, 525; OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08, Rn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2016 - 1 RBs 167/16, Rn. 19; OLG Rostock, Beschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 I 58/01, Rn. 9, ZfSch 2001, 383; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 Ss 615/99, Rn. 5 i.V.m. 8, ZfSch 2000, 81; siehe ferner VerfGH Sachsen, Beschluss vom 23.01.2010 - Vf. 96-IV-19, juris Rn. 2 i.V.m. 21 ff.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.02.2014 - 14 K 3751/13, juris Rn. 27; VG Minden, Beschluss vom 29.11.2019 - 2 L 1050/19, juris Rn. 14; VG Stade, Beschluss vom 28.01.2013 - 1 A 464/10, juris Rn. 24).

    Derartige konkrete Zweifel an den Ergebnissen aus der Anwendung des standardisierten Messverfahrens sind aber durch einen solchen Vortrag ins Blaue hinein nicht zu begründen, der sich - auch wenn der behauptete Umstand als solcher nicht von vornherein als objektiv ungewöhnlich oder unwahrscheinlich zu bezeichnen wäre - nicht auf konkret festgestellte Anhaltspunkte stützen kann (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.08.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 286/19 (170/19), juris Rn. 3, ZfSch 2019, 708; Beschluss vom 19.09.2019 - (1 Z) 53 Ss-OWi 551/19 (320/19), juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18, Rn. 29; siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 15.05.2018 - 8 B 1018/18, juris Rn. 20; VG Minden, Beschluss vom 29.11.2019 - 2 L 1050/19, juris Rn. 22; VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19, juris Rn. 29, Verkehrsrecht aktuell 2020, 68).

    Dasselbe gilt schließlich auch für das Vorbringen des Betroffenen, dass sich aus einer Auswertung des kompletten Messfilms ergeben werde, dass eine signifikante Häufung von Leerbildern vorliege, was wiederum die Fehlerhaftigkeit der Messung aufgrund unberechtigter Impulsauslösung belege: Auch dies ist ohne konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen dieser Umstände im konkreten Fall behauptet, so dass keine Veranlassung für das Gericht bestand, hierauf eine Überprüfung der Messergebnisse des standardisierten Messverfahrens vorzunehmen (vgl. ähnlich auch VG Minden, Beschluss vom 29.11.2019 - 2 L 1050/19, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde, weil angegriffene Entscheidung

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Ist - wie vorliegend - der vom Gericht als Beweisantrag behandelte Antrag des Betroffenen durch das Gericht beschieden worden, so kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schon durch eine (lediglich) nach einfachem Recht zu Unrecht erfolgte Ablehnung der Beweiserhebung in Betracht (siehe BVerfG, Beschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97, juris Rn. 11, NJW 1998, 1938; Beschluss vom 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03, juris Rn. 29, NJW 2004, 209; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

    Vielmehr ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs lediglich dann zu bejahen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, juris Rn. 39, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16, juris Rn. 3, FA 2016, 375; BGH, Beschluss vom 09.01.2018 - VI ZR 106/17, juris Rn. 11, NJW 2018, 2730), oder aber bei einer willkürlichen Ablehnung des Beweisantrags (siehe BVerfG, Beschluss vom 24.02.1992 - 2 BvR 700/91, juris Rn. 14, NJW 1992, 2811; Beschluss vom 02.10.2003 - 2 BvR 149/03, juris Rn. 7, NJW 2004, 1443; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

    Als willkürlich erscheint ein Richterspruch aber nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht, während eine fehlerhafte Rechtsanwendung allein die Gerichtsentscheidung nicht willkürlich macht und von einer willkürlichen Missdeutung insbesondere nicht gesprochen werden kann, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (siehe BVerfG, Beschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97, juris Rn. 11, NJW 1998, 1938; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

  • OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Umfang; Eichung

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Bei den Geschwindigkeitsmessgeräten dieses Typs handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wie auch der übrigen Oberlandesgerichte um standardisierte Messverfahren im Sinne der vorstehend dargelegten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe hierzu die Entscheidungen des Senats in Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30.08.2016 - 1 SsBs 30/16, BeckRS 2016, 132151; Beschluss vom 05.10.2016 - 1 SsBs 39/16; aus der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2020 - (2Z) 53 Ss-OWi 96/20 (52/20), juris Rn. 2; OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12, juris Rn. 2 i.V.m. 13, NStZ 2014, 525; OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08, Rn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2016 - 1 RBs 167/16, Rn. 19; OLG Rostock, Beschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 I 58/01, Rn. 9, ZfSch 2001, 383; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 Ss 615/99, Rn. 5 i.V.m. 8, ZfSch 2000, 81; siehe ferner VerfGH Sachsen, Beschluss vom 23.01.2010 - Vf. 96-IV-19, juris Rn. 2 i.V.m. 21 ff.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.02.2014 - 14 K 3751/13, juris Rn. 27; VG Minden, Beschluss vom 29.11.2019 - 2 L 1050/19, juris Rn. 14; VG Stade, Beschluss vom 28.01.2013 - 1 A 464/10, juris Rn. 24).

    Auch mit dem weiteren Vorbringen des Betroffenen, dass die Messlinien in der Fahrbahn beschädigt seien, z.B. durch Überfahren mit schweren Fahrzeugen, und dass dies zu einem Fehler der Messung zulasten des Betroffenen geführt habe, vermochte er keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorzutragen, denen gegebenenfalls durch eine Inaugenscheinnahme der Messörtlichkeit und eine Überprüfung der Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen nachzugehen gewesen wäre, zumal das Amtsgericht vorliegend eine Wartung des Geräts weniger als ein halbes Jahr vor der Messung festgestellt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08, Rn. 10).

  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Einsatz eines "Lügendetektors" im

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Ist - wie vorliegend - der vom Gericht als Beweisantrag behandelte Antrag des Betroffenen durch das Gericht beschieden worden, so kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schon durch eine (lediglich) nach einfachem Recht zu Unrecht erfolgte Ablehnung der Beweiserhebung in Betracht (siehe BVerfG, Beschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97, juris Rn. 11, NJW 1998, 1938; Beschluss vom 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03, juris Rn. 29, NJW 2004, 209; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

    Als willkürlich erscheint ein Richterspruch aber nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht, während eine fehlerhafte Rechtsanwendung allein die Gerichtsentscheidung nicht willkürlich macht und von einer willkürlichen Missdeutung insbesondere nicht gesprochen werden kann, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (siehe BVerfG, Beschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97, juris Rn. 11, NJW 1998, 1938; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).

  • OLG Brandenburg, 05.03.2020 - 53 Ss OWi 96/20

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Bei den Geschwindigkeitsmessgeräten dieses Typs handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wie auch der übrigen Oberlandesgerichte um standardisierte Messverfahren im Sinne der vorstehend dargelegten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe hierzu die Entscheidungen des Senats in Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30.08.2016 - 1 SsBs 30/16, BeckRS 2016, 132151; Beschluss vom 05.10.2016 - 1 SsBs 39/16; aus der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2020 - (2Z) 53 Ss-OWi 96/20 (52/20), juris Rn. 2; OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12, juris Rn. 2 i.V.m. 13, NStZ 2014, 525; OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08, Rn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2016 - 1 RBs 167/16, Rn. 19; OLG Rostock, Beschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 I 58/01, Rn. 9, ZfSch 2001, 383; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 Ss 615/99, Rn. 5 i.V.m. 8, ZfSch 2000, 81; siehe ferner VerfGH Sachsen, Beschluss vom 23.01.2010 - Vf. 96-IV-19, juris Rn. 2 i.V.m. 21 ff.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.02.2014 - 14 K 3751/13, juris Rn. 27; VG Minden, Beschluss vom 29.11.2019 - 2 L 1050/19, juris Rn. 14; VG Stade, Beschluss vom 28.01.2013 - 1 A 464/10, juris Rn. 24).

    Soweit der Betroffene darüber hinaus hinsichtlich dieses Beweisantrags auch vorträgt, dass der Sachverständige auch festgestellt hätte, dass eine Speicherung der Rohmessdaten technisch einfach möglich gewesen wäre, was zur Unverwertbarkeit der Messung führe, ist - wie bereits die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in der Begründung ihres Antrags vom 14.03.2020 ausgeführt hat - eine konkrete Zielrichtung dieses Rügevorbringens nicht erkennbar: Sofern es auf eine Verfahrensrüge wegen der Unzulässigkeit der Verwertung der durch die Messung erzielten Messergebnisse gerichtet zu verstehen sein sollte, fehlt es bereits schon an der Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Verfahrensrüge, dass der Betroffene der Verwertung des Beweises in der Hauptverhandlung bis zu dem in § 257 StPO bezeichneten Zeitpunkt widersprochen haben müsste (zu diesem Erfordernis bei der Rüge von Beweisverwertungsverboten im Allgemeinen siehe BGH, Urteil vom 09.04.1997 - 3 StR 2/97, juris Rn. 7, NStZ 1997, 614; spezifisch hierzu im Kontext einer Rüge der Unzulässigkeit der Verwertung von Ergebnissen standardisierter Messverfahren ohne zugrundeliegende Speicherung von Rohmessdaten siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 798/19 (4/20), juris Rn. 5; Beschluss vom 05.03.2020 - (2Z) 53 Ss-OWi 96/20 (52/20), juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 RBs 141/19, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19, juris Rn. 4; siehe zu alldem auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 06.04.2020 - 1 SsRs 10/20).

  • BGH, 06.04.2018 - 1 StR 88/18

    Beweisantrag (kein förmlicher Beweisantrag bei Beweisbehauptung ins Blaue hinein:

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Generell ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass einem Beweisbegehren nicht oder nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muss, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (siehe BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 StR 549/07, juris Rn. 9, NStZ 2008, 474; Urteil vom 04.12.2008 - 1 StR 327/08, juris Rn. 23, NStZ 2009, 226; Beschluss vom 11.04.2013 - 2 StR 504/12, juris Rn. 15, NStZ 2013, 536; Beschluss vom 06.04.2018 - 1 StR 88/18, juris Rn. 10, StraFo 2018, 433).

    Dies soll aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen sein, wobei von einer "ins Blaue hinein" aufgestellten Beweisbehauptung aber nicht schon dann gesprochen werden können soll, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache objektiv ungewöhnlich oder unwahrscheinlich erscheint oder andere Möglichkeiten nähergelegen hätten, solange der Antragsteller die Richtigkeit dieser Tatsachen lediglich vermutet oder für möglich hält (siehe BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 StR 549/07, juris Rn. 9, NStZ 2008, 474; Beschluss vom 06.04.2018 - 1 StR 88/18, juris Rn. 11, StraFo 2018, 433).

  • BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07

    Aufklärungspflicht; auf Geratewohl gestellter Beweisantrag (ins Blaue hinein

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Generell ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass einem Beweisbegehren nicht oder nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muss, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (siehe BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 StR 549/07, juris Rn. 9, NStZ 2008, 474; Urteil vom 04.12.2008 - 1 StR 327/08, juris Rn. 23, NStZ 2009, 226; Beschluss vom 11.04.2013 - 2 StR 504/12, juris Rn. 15, NStZ 2013, 536; Beschluss vom 06.04.2018 - 1 StR 88/18, juris Rn. 10, StraFo 2018, 433).

    Dies soll aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen sein, wobei von einer "ins Blaue hinein" aufgestellten Beweisbehauptung aber nicht schon dann gesprochen werden können soll, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache objektiv ungewöhnlich oder unwahrscheinlich erscheint oder andere Möglichkeiten nähergelegen hätten, solange der Antragsteller die Richtigkeit dieser Tatsachen lediglich vermutet oder für möglich hält (siehe BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 StR 549/07, juris Rn. 9, NStZ 2008, 474; Beschluss vom 06.04.2018 - 1 StR 88/18, juris Rn. 11, StraFo 2018, 433).

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20
    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird in sämtlichen Oberlandesgerichtsbezirken gefolgt (siehe BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19, juris Rn. 5 ff., DAR 2020, 145; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18, juris Rn. 10, NStZ 2018, 724; KG Berlin, Beschluss vom 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19 - 122 Ss 24/19, juris Rn. 14, NStZ 2019, 530; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - (1Z) 54 Ss-OWi 13/20 (13/20), juris Rn. 12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.06.2017 - 1 Ss (OWi) 115/17, juris Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 06.05.2019 - 1 Ss (OWi) 6/19, juris Rn. 6, ZfSch 2019, 509; OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2015 - OLG 21 Ss 651/15 (Z), juris Rn. 6, ZfSch 2016, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2018 - 2 RBs 59/18, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14, juris Rn. 18, DAR 2015, 149; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 9 RB 9/19 - 3 Ss OWi 16/19, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2019 - 3 RBs 307/19, juris Rn. 13; OLG Jena, Beschluss vom 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16, juris Rn. 9, VRS 132 Nr. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19, juris Rn. 9 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17, juris Rn. 16 f.; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19, Rn. 8, DAR 2019, 695; OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2014 - 2 Ws 96/14, Rn. 4, DAR 2015, 405; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.03.2017 - 2 Ss OWi 40/17, juris Rn. 12, ZfSch 2017, 469; OLG Rostock, Beschluss vom 22.01.2019 - 21 Ss OWi 251/18 (B), juris Rn. 6; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2017 - Ss Rs 39/17 (60/17 OWi), juris Rn. 6; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19, juris Rn. 27, SchlHA 2020, 42; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.02.2012 - 4 Ss 39/12, juris Rn. 9, DAR 2012, 274; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17, juris Rn. 14, NStZ-RR 2018, 156; ebenso auch die Rechtsprechung des Senats, siehe u.a. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 28.10.2010 - 2 SsBs 70/10, juris Rn. 13, DAR 2011, 35; Beschluss vom 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11, juris Rn. 8, NStZ-RR 2013, 188 (Ls.)).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2019 - 53 Ss OWi 551/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer mit dem System Poliscan

  • OLG Dresden, 26.10.2015 - 21 Ss 651/15

    Messdaten durch ESO verschlüsselt, Fotolinienpositionen unplausibel? Kein

  • OLG Rostock, 22.01.2019 - 21 Ss OWi 251/18

    TraffiStar S350 - Messung mit Lasermessgerät TraffiStar S 350 als

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

  • OLG Bremen, 28.10.2010 - 2 SsBs 70/10

    Zur Rechtmäßigkeit der verdachtsabhängigen Abstandsmessung mit VKS 3.0 und zu den

  • OLG Stuttgart, 25.11.1999 - 1 Ss 615/99
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2019 - 2 RBs 141/19

    Dokumentierter Widerspruch bei Beweisverwertungsverbot

  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2014 - 14 K 3751/13

    Anordnung der Führung eines Fahrenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VG Stade, 28.01.2013 - 1 A 464/10

    Möglichkeit der Aufgabe zur Führung eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 15

  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 53 Ss OWi 798/19

    Gehörsrüge bei abgelehntem Antrag auf Übersendung von Rohmessdaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 B 1018/18

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessverfahren mit der

  • OLG Oldenburg, 13.03.2017 - 2 Ss OWi 40/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, standardisiertes Messverfahren

  • OLG Naumburg, 16.12.2014 - 2 Ws 96/14

    Verkehrsordnungwidrigkeit: Zweifel an ordnungsgemäßer Geschwindigkeitsmessung;

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen;

  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

  • OLG Bremen, 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11

    Bußgeldverfahren; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen;

  • OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 4 Ss 39/12

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Gültige Eichung des Messgeräts zur Tatzeit

  • OLG Bremen, 06.04.2020 - 1 SsRs 10/20

    Zur Verwertbarkeit der Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens zur

  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

  • OLG Braunschweig, 13.06.2017 - 1 Ss OWi 115/17

    Geschwindigkeitsmessung; Messverfahren, standardisiertes; PoliScanSpeed

  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 1 RBs 339/19

    Rohmessdaten, VerfGH Saarland, Geschwindigkeitsmessung

  • OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19

    Fahrverbot, beharrlicher Verstoß, Urteilsanforderungen, PoliscanSpeed

  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19

    Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung

  • OLG Celle, 06.05.2019 - 1 Ss OWi 6/19

    Standardisiertes Messverfahren, Konformitätsbescheinigung

  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18

    Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung der digitalen Messdatei und sonstiger

  • OLG Brandenburg, 27.08.2019 - 53 Ss OWi 286/19

    Begriff des standardisierten Messverfahrens zur Ermittlung einer

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

  • KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19

    Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 09.01.2018 - VI ZR 106/17

    Verzicht eines Tatrichters auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 2/97

    Verbot der Verwertung von Angaben im vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahren -

  • OLG Celle, 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12

    Freispruch eines Betroffenen in einem Verfahren wegen

  • OLG Koblenz, 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2017 - Ss Rs 39/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, formeller Aktenbegriff

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung einer Multiplen Sklerose als

  • OLG Rostock, 27.04.2001 - 2 Ss OWi 23/01

    Zur Mitteilung des berücksichtigten Toleranzwerts bei Geschwindigkeitsverstößen

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2018 - 2 RBs 59/18

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem

  • OLG Köln, 15.06.2016 - 1 RBs 167/16

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • OLG Bremen, 30.08.2016 - 1 SsBs 30/16
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Die damit verbundene Vereinfachung des Verfahrensgangs ist bei derartigen Bußgeldverfahren indiziert (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2020 - 1 SsRs 16/20 -, juris, Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2021 - 2 RBs 191/21

    1. Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren steht der Verletzung des

    Eine Gehörsverletzung liegt erst dann vor, wenn ein Antrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Entscheidung daher als willkürlich angesehen werden muss (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; OLG Brandenburg BeckRS 2019, 29142; BeckRS 2020, 3291; OLG Bremen BeckRS 2020, 9520).
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