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   OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17   

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https://dejure.org/2017,3691
OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17 (https://dejure.org/2017,3691)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.02.2017 - 5 WF 3/17 (https://dejure.org/2017,3691)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 5 WF 3/17 (https://dejure.org/2017,3691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2; FamFG § 165
    Voraussetzungen für Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG - Familienrecht; Vermittlungsverfahren; Verfahrenskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwaltes

  • rechtsportal.de

    FamFG § 78 Abs. 2 ; FamFG § 165
    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vermittlungsverfahren gem. § 265 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in familienrechtlichem Vermittlungsverfahren bei konfliktbeladenem Verhältnis der Kindeseltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 653
  • FamRZ 2017, 1144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 12.03.2013 - 5 WF 52/13

    Nur ausnahmsweise Beiordnung eines Anwalts zur Durchführung des

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17
    Allerdings wird in der veröffentlichten Rechtsprechung überwiegend davon ausgegangen, dass im Regelfall für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt beigeordnet werden könne (vgl. den vom Familiengericht zitierten Beschluss des OLG Hamm vom 28.12.2011 - 8 WF 299/11 -, juris; ebenso z. B. OLG Hamm, FamRZ 2013, 565; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 916).

    Denn dann besteht die Gefahr, dass Eltern - mit möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die betroffenen Kinder - von vornherein von einem Vermittlungsverfahren Abstand nehmen und stattdessen sogleich in das Vollstreckungsverfahren übergehen oder ein Abänderungsverfahren betreiben, in denen die Aussicht auf Anwaltsbeiordnung jeweils zumindest deutlich besser ist (vgl. Meyer-Wehage, FamFR 2013, 229).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17
    Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt entscheidend davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1427; OLG Bremen, FamRZ 2010, 1362).
  • OLG Hamm, 28.12.2011 - 8 WF 299/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren gemäß § 165 FamFG

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17
    Allerdings wird in der veröffentlichten Rechtsprechung überwiegend davon ausgegangen, dass im Regelfall für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt beigeordnet werden könne (vgl. den vom Familiengericht zitierten Beschluss des OLG Hamm vom 28.12.2011 - 8 WF 299/11 -, juris; ebenso z. B. OLG Hamm, FamRZ 2013, 565; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 916).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17
    Allerdings wird in der veröffentlichten Rechtsprechung überwiegend davon ausgegangen, dass im Regelfall für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt beigeordnet werden könne (vgl. den vom Familiengericht zitierten Beschluss des OLG Hamm vom 28.12.2011 - 8 WF 299/11 -, juris; ebenso z. B. OLG Hamm, FamRZ 2013, 565; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 916).
  • OLG Bremen, 07.04.2010 - 4 WF 47/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17
    Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt entscheidend davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1427; OLG Bremen, FamRZ 2010, 1362).
  • OLG Zweibrücken, 02.01.2015 - 2 WF 297/14

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts im familienrechtlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17
    Dabei kann dahinstehen, ob - wofür nach Auffassung des Senats allerdings die genannten Ziele des Vermittlungsverfahrens sprechen - stets schon dann, wenn dem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG ein mit anwaltlicher Unterstützung erarbeiteter, familiengerichtlich gebilligter Umgangsvergleich vorausgegangen ist, dessen Umsetzung sich im Hinblick auf das Verhalten des anderen Elternteils als schwierig darstellt, die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vermittlungsverfahren nicht mit der Begründung versagt werden kann, sie sei nicht geboten (so OLG Zweibrücken, FamRZ 2015, 1921 = AGS 2016, 141).
  • OLG Hamm, 25.07.2012 - 2 WF 88/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren betreffend eine

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.2017 - 5 WF 3/17
    Allerdings wird in der veröffentlichten Rechtsprechung überwiegend davon ausgegangen, dass im Regelfall für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt beigeordnet werden könne (vgl. den vom Familiengericht zitierten Beschluss des OLG Hamm vom 28.12.2011 - 8 WF 299/11 -, juris; ebenso z. B. OLG Hamm, FamRZ 2013, 565; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 962; OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 916).
  • OLG Hamm, 28.04.2020 - 2 WF 39/20

    Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Abweichend von diesem Grundsatz ist indes auch für das Vermittlungsverfahren ein Anwalt beizuordnen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls dies ausnahmsweise gebieten (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 16.02.2017 - 5 WF 3/17, FamRZ 2017, 1144; OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2015 - II-4 WF 160/14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.01.2015 - 2 WF 297/14; Engelhardt in Keidel, a.a.O.).
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