Rechtsprechung
OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes als Ausgleich für die von einem Ausländer erlittene lediglich formell rechtswidrige Freiheitsentziehung; Möglichkeit der Orientierung an dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) für die Bemessung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2 § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
Höhe des Schmerzensgeldes für die formell rechtswidrige Freiheitsentziehung eines Ausländers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 28.06.2006 - 1 O 2010/05
- LG Bremen, 18.10.2006 - 1 O 2010/05
- OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
- BGH, 01.08.2007 - III ZR 284/06
- BGH, 27.09.2007 - III ZR 284/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 6 U 28/88
Schmerzensgeld für vorschnelle Einweisung in Landeskrankenhaus
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Denn die Zulassung der Berufung auf die Grundsätze rechtmäßigen Alternativverhaltens im vorliegenden Fall stünde im Widerspruch zu dem Schutzzweck des § 13 FEVG, weshalb sie (ausnahmsweise) ausgeschlossen ist (…vgl. zum Ganzen: Palandt-Heinrichs, Komm. zum BGB, 65. Aufl., 2006, Vorb. 106 a. E. vor § 249; OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ff.).Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).
- AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen vorläufigen Festnahme ; …
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476). - EGMR, 31.05.2001 - 37591/97
Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer …
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Nach § 13 Abs. 1 FEVG, der gem. § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei Freiheitsentziehungen im Rahmen einer Abschiebehaft anwendbar ist, ist bei jeder nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Verwaltungsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung darstellt, die richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen, wobei "unverzüglich" in diesem Zusammenhang "ohne jede sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerung" bedeutet (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; OLG Schleswig, OLGR 2003, 421 ff.). - BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05
Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange …
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476). - OLG Stuttgart, 02.08.1990 - 14 U 10/90
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen zweier Amtspflichtverletzungen, Verstoß …
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476). - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes sind sämtliche Umstände des Einzelfalles sowie insbesondere die Funktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen, die einerseits darin liegt, dem Verletzten einen Ausgleich für die von ihm erlittene Beeinträchtigung zu gewähren, andererseits ihm Genugtuung für das zu verschaffen, was ihm der Schädiger angetan hat (vgl. BGHZ 18, 149;… w.N. bei Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 253 Rn. 11). - OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Dies schließt es jedoch nicht aus, die in § 7 Abs. 3 StrEG zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung auch bei der Bestimmung der Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes im Fall einer lediglich formell-rechtswidrigen Freiheitsentziehung vergleichend heranzuziehen, sofern allen Umständen des Einzelfalles Rechnung getragen wird (so auch OLG Schleswig, OLGR 2002, 165 ff.). - OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft
Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Nach § 13 Abs. 1 FEVG, der gem. § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei Freiheitsentziehungen im Rahmen einer Abschiebehaft anwendbar ist, ist bei jeder nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Verwaltungsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung darstellt, die richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen, wobei "unverzüglich" in diesem Zusammenhang "ohne jede sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerung" bedeutet (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; OLG Schleswig, OLGR 2003, 421 ff.).
- OLG Hamm, 15.08.2018 - 11 U 138/17
Zahlung eines Schmerzensgeldes für erlittene Haft
Bei freiheitsentziehenden Eingriffen ist der Einwand des rechtmäßiges Alternativverhaltens ausgeschlossen (Staudinger/Wöstmann, BGB (2013), § 839 Rn.231; vgl. auch OLG Bremen, Urt. v. 18.10.2006, Az. 1 U 34/06, Tz.18 ff, juris).