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   OLG Bremen, 19.11.2014 - 1 U 15/14   

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https://dejure.org/2014,38657
OLG Bremen, 19.11.2014 - 1 U 15/14 (https://dejure.org/2014,38657)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.11.2014 - 1 U 15/14 (https://dejure.org/2014,38657)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. November 2014 - 1 U 15/14 (https://dejure.org/2014,38657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 889, 1061 S. 1, 1063 Abs. 1, 1072 ; ZPO §§ 727 Abs. 1, 767, 768
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Versterbens des Nießbrauchsberechtigten; Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel

  • erbrechtsiegen.de

    Rechtsfolgen des Todes eines Nießbrauchsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen bei Tod eines Nießbrauchsberechtigten; Umschreibung eines Vollstreckungstitels, der Ansprüche des verstorbenen Nießbrauchsberechtigten aus §§ 985 , 1004 BGB feststellt - Nießbrauch; Tod des Nießbrauchsberechtigten; aufschiebend bedingtes Nießbrauchsrecht

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Versterbens des Nießbrauchsberechtigten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.2008 - V ZR 184/07

    Pflicht zur Beseitigung eines Überbaus bei hohem Aufwand

    Auszug aus OLG Bremen, 19.11.2014 - 1 U 15/14
    Gegenstand des Titels ist die Verpflichtung zur Beseitigung eines auf dieser Teilfläche befindlichen, baulich zum klägerischen Gebäude gehörenden Anbaus (Landgericht Bremen Teilurteil vom 17.4.2007 - 8 O 1570/04; BGH Urteil vom 30.5.2008 - V ZR 184/07).

    Weil sie ihrer Beseitigungspflicht trotzdem nicht nachkamen, erstritt der Verstorbene auch noch das hier streitgegenständliche Teilurteil des Landgerichts Bremen vom 17.4.2007 (8 O 1570/04; BGH V ZR 184/07).

    Denn maßgeblicher Rechtsgrund für den Beseitigungsanspruch sei nach dem Urteil des BGH vom 30.5.2008 (V ZR 184/07) allein die schuldrechtliche Anerkenntnisabrede gegenüber dem Verstorbenen gewesen.

    Im Übrigen sei den Klägern schon vom BGH (Urteil vom 30.5.2008 - V ZR 184/07) bescheinigt worden, dass sie mit dem Anerkenntnis auch die Verpflichtung übernommen hätten, das Einverständnis der übrigen Miteigentümer zum Abriss des Überbaus herbeizuführen.

    Die Kläger haben durch ihr Anerkenntnis die Verpflichtung übernommen, das Einverständnis der übrigen Miteigentümer zum Abriss des Überbaus herbeizuführen (BGH Urteil vom 30.5.2008 - V ZR 184/07 -, Rn. 12, in juris).

    Verpflichtung ist es nur deshalb gekommen, weil sie, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 30.5.2008 (V ZR 184/07, Rn. 20, in juris) festgestellt hat, bei dem Erwerb des Teileigentums der Ausdehnung des Gebäudes auf das Grundstück des Beklagten keine Beachtung geschenkt und so den Mangel des ihnen verkauften Teileigentums nicht erkannt haben.

    Damit aber schließt die im Rahmen von § 275 Abs. 2 BGB gebotene Wertung des Verhaltens der Kläger es aus, ihnen das Recht zu eröffnen, die geschuldete Leistung zu verweigern (BGH V ZR 184/07, Rn. 15 bis 21, in juris).

  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 243/03

    Rechtsverhältnisse an einem Überbau nach Ablauf einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 19.11.2014 - 1 U 15/14
    Daneben existiert ein rechtskräftiges Urteil auf Herausgabe der Teilfläche des Beklagtengrundstücks, auf dem der hier zur Rede stehende Überbau errichtet wurde (Landgericht Bremen Urteil vom 18.3.2003 - 8 O 1283/02; BGH Urteil vom 16.1.2004 - V ZR 243/03).

    In der Folge erstritt er zunächst das - im Parallelverfahren 1 U 16/14 streitgegenständliche - Urteil des Landgerichts Bremen vom 18.3.2003 (8 O 1283/02; BGH V ZR 243/03), das die Kläger zur Herausgabe der Teilfläche des überbauten Grundstücks P.-Str.

    16.1.2004 - V ZR 243/03) mit der Berufung auf sämtliche Einwendungen und der Geltendmachung sämtlicher Einreden ausgeschlossen, die ihnen bei Abgabe der Anerkenntniserklärung am 21.1.2004 bekannt waren oder mit denen sie rechneten.

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 269/14

    Rechtsfolgen des Erlöschens eines Nießbrauchsrecht an einem Grundstück mit dem

    Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 19. November 2014 (Az. 1 U 15/14; 1 U 16/14) im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Kläger zurückgewiesen worden ist.
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