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   OLG Bremen, 20.05.1992 - 1 U 20/92   

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https://dejure.org/1992,4647
OLG Bremen, 20.05.1992 - 1 U 20/92 (https://dejure.org/1992,4647)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.05.1992 - 1 U 20/92 (https://dejure.org/1992,4647)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 1 U 20/92 (https://dejure.org/1992,4647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Haftung als Gesamtschuldner; Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld ; Schadensersatz wegen des Begehens einer unerlaubten Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 847

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1033
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus OLG Bremen, 20.05.1992 - 1 U 20/92
    Das von einer solchen Veröffentlichung betroffene Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; es gibt dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 43 ff.; BVerfGE 78, 77, 84; BGH VersR 1991, 433, 434; Damm/Kuner, a.a.O., Rdnrn.20 ff.).

    Dies trifft zwar grundsätzlich auch für die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Pressefreiheit zu, die den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen rechtfertigen kann, sofern die in derartigen Fällen stets vorzunehmende Güterabwägung ergibt, daß das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den schutzwürdigen Belangen des Einzelnen überwiegt (BGH VersR 1991, 433, 434; Löffler/Ricker a.a.O., 41. Kap. Rdnr. 3, 42. Kap. Rdnr. 3).

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus OLG Bremen, 20.05.1992 - 1 U 20/92
    Die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß sich die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgleichen läßt; das ist nur dann der Fall, wenn der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Gewicht der Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens des Verletzers sowie von Anlaß und Beweggrund seines Handelns als schwer zu werten ist und die Möglichkeit, eine Gegendarstellung oder einen Widerruf der beanstandeten Äußerungen zu verlangen, keinen hinreichenden Ausgleich der Beeinträchtigung ermöglicht (BGH NJW 1971, 698 m.N.; BGH GRUR 1971, 529; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 1986, 44. Kap. Rdnrn.44 ff.; Damm/Kuner, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 1991, Rdnrn.336 ff.).
  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus OLG Bremen, 20.05.1992 - 1 U 20/92
    Die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß sich die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgleichen läßt; das ist nur dann der Fall, wenn der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Gewicht der Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens des Verletzers sowie von Anlaß und Beweggrund seines Handelns als schwer zu werten ist und die Möglichkeit, eine Gegendarstellung oder einen Widerruf der beanstandeten Äußerungen zu verlangen, keinen hinreichenden Ausgleich der Beeinträchtigung ermöglicht (BGH NJW 1971, 698 m.N.; BGH GRUR 1971, 529; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 1986, 44. Kap. Rdnrn.44 ff.; Damm/Kuner, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 1991, Rdnrn.336 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Bremen, 20.05.1992 - 1 U 20/92
    Das von einer solchen Veröffentlichung betroffene Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; es gibt dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 43 ff.; BVerfGE 78, 77, 84; BGH VersR 1991, 433, 434; Damm/Kuner, a.a.O., Rdnrn.20 ff.).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Bremen, 20.05.1992 - 1 U 20/92
    Das von einer solchen Veröffentlichung betroffene Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; es gibt dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 43 ff.; BVerfGE 78, 77, 84; BGH VersR 1991, 433, 434; Damm/Kuner, a.a.O., Rdnrn.20 ff.).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus OLG Bremen, 20.05.1992 - 1 U 20/92
    Dieses Recht schützt den Einzelnen nicht nur vor staatlichen Eingriffen, sondern entfaltet seinen Rechtsgehalt auch bei der Auslegung und Anwendung privatrechtlicher Vorschriften (BVerfG NJW 1991, 2411 ).
  • LG Hamburg, 27.02.2015 - 324 O 593/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Zulässigkeit der Veröffentlichung von Auszügen

    Zur Privatsphäre gehören insbesondere die Vermögensverhältnisse (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 20.05.1992, 1 U 20/92).
  • LG Hamburg, 27.02.2015 - 324 O 592/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Zulässigkeit der Veröffentlichung von Auszügen

    Zur Privatsphäre gehören insbesondere die Vermögensverhältnisse (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 20.05.1992, 1 U 20/92), die sich in beiden gezeigten Dokumenten widerspiegeln.
  • LG Berlin, 31.08.2010 - 27 O 418/10
    Anders als bei einer Privatperson (vgl. OLG Hamburg, MDR 1992, 1033 ) betrifft die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch ein Unternehmen nicht die vertrauliche Privatsphäre, sondern die unternehmerische Tätigkeit an sich.
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