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   OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99   

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OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99 (https://dejure.org/2000,15502)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.08.2000 - 3 U 110/99 (https://dejure.org/2000,15502)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. August 2000 - 3 U 110/99 (https://dejure.org/2000,15502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess; Begriff des groben Diagnosefehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 1 O 533/96
  • OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99
    Hier gilt der weitere Grundsatz, dass auch in der Kausalitätsfrage eine Beweiserleichterung einsetzt, wenn sich - gegebenenfalls unter Würdigung zusätzlicher medizinischer Anhaltspunkte - bei Durchführung der versäumten Untersuchung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGH NJW 1998, 1780, 1781; NJW 1999, 860, 861f.; NJW 1999, 862f.; NJW 1999, 3408, 341 Of.).

    Obschon die unterlassene Befunderhebung - wie die Klägerin meint - grob fehlerhaft war, was ebenfalls grundsätzlich zu Beweiserleichterungen bezüglich der Ursächlichkeit für die Klägerin führen würde (vgl. BGH NJW 1999, 860, 861; NJW 1999, 862, 863), kann offen bleiben.

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99
    Hier gilt der weitere Grundsatz, dass auch in der Kausalitätsfrage eine Beweiserleichterung einsetzt, wenn sich - gegebenenfalls unter Würdigung zusätzlicher medizinischer Anhaltspunkte - bei Durchführung der versäumten Untersuchung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGH NJW 1998, 1780, 1781; NJW 1999, 860, 861f.; NJW 1999, 862f.; NJW 1999, 3408, 341 Of.).

    Obschon die unterlassene Befunderhebung - wie die Klägerin meint - grob fehlerhaft war, was ebenfalls grundsätzlich zu Beweiserleichterungen bezüglich der Ursächlichkeit für die Klägerin führen würde (vgl. BGH NJW 1999, 860, 861; NJW 1999, 862, 863), kann offen bleiben.

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99
    Hier gilt der weitere Grundsatz, dass auch in der Kausalitätsfrage eine Beweiserleichterung einsetzt, wenn sich - gegebenenfalls unter Würdigung zusätzlicher medizinischer Anhaltspunkte - bei Durchführung der versäumten Untersuchung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGH NJW 1998, 1780, 1781; NJW 1999, 860, 861f.; NJW 1999, 862f.; NJW 1999, 3408, 341 Of.).

    Allerdings kann einer Beweiserleichterung entgegenstehen, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Schaden grundsätzlich unwahrscheinlich erscheint (BGH NJW 1998, 1780, 1782).

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99
    Hier gilt der weitere Grundsatz, dass auch in der Kausalitätsfrage eine Beweiserleichterung einsetzt, wenn sich - gegebenenfalls unter Würdigung zusätzlicher medizinischer Anhaltspunkte - bei Durchführung der versäumten Untersuchung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGH NJW 1998, 1780, 1781; NJW 1999, 860, 861f.; NJW 1999, 862f.; NJW 1999, 3408, 341 Of.).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99
    ausweislich seines Gutachtens auf seine Anforderung hin von der Beklagten nicht zugänglich gemacht werden konnte (vgl. zur Beweislastverteilung in diesem Fall: BGH NJW 1996, 779, 780 f.; BGHZ 99, 391, 396f.).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99
    ausweislich seines Gutachtens auf seine Anforderung hin von der Beklagten nicht zugänglich gemacht werden konnte (vgl. zur Beweislastverteilung in diesem Fall: BGH NJW 1996, 779, 780 f.; BGHZ 99, 391, 396f.).
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