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   OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 Ausl A 3/15   

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OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 Ausl A 3/15 (https://dejure.org/2015,23038)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.07.2015 - 1 Ausl A 3/15 (https://dejure.org/2015,23038)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 1 Ausl A 3/15 (https://dejure.org/2015,23038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Auslieferung nach Ungarn trotz bedenklicher Haftbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Auslieferung nach Ungarn trotz bedenklicher Haftbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschlüsse zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein ausländischer Staats- bürger ausgeliefert werden darf, wenn ihm dort menschenrechtswidrige Haftbedingungen drohen

  • bremen.de PDF (Kurzinformation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.06.1983 - RiZ(R) 2/83

    Richterliche Unabhängigkeit bei Rechtshilfeersuchen an ausländische Gerichte

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    [24] c) Der Bundesgerichtshof hat für das EuAlÜbkwie auch schon für das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: EuRHÜbk) entschieden, dass sich die Frage, ob eine ausreichende Zusicherung vorliege, nach der Zuständigkeit nach innerstaatlichem Recht im Vollstreckungsstaat richtet (BGHZ 87, 385, 390f.; BGH, Urteil vom 13.01.1987 - 4 Ars 22/86, NStZ 1987, 414 ).

    Das EuAlÜbK habe nun damit insoweit die gleiche Reichweite wie das EuRHÜbk, für das der Bundesgerichtshof diese Frage bereits so entschieden habe (BGHZ 87, 385, 390f.).

  • EGMR, 20.01.2015 - 20/13

    MORAS ET AUTRES c. GRÈCE

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    Im Regelfall ist für Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Bundesregierung das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem für die Pflege der auswärtigen Beziehungen verantwortlichen Auswärtigen Amt zuständig (vgl. Hans. Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 13.02.2014 - Ausl. A 20/13; Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, 2012, § 74 IRG , Rn. 4, 11).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    Sie sind entscheidungserheblich, ohne dass einschlägige oder übertragbare Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ersichtlich oder die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig wäre, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bliebe (vergleiche BVerfG, Beschlüsse vom 22.09.2011 - 2 BvR 947/11, StraFo 2011, 498 Rn. 14 und vom 28.01.2013 - 2 BvR 1561-1564/12, juris, Rn. 178).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    Das nationale Gericht habe zwar sämtliche Vorschriften des nationalen Rechts zu berücksichtigen, ihre Auslegung sei aber so weit wie möglich an Wortlaut und Zweck des Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) auszurichten (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2005 - C-105/03, HRRS 2006 Nr. 1 Rn. 34-43).Der Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) soll, wie sich insbesondere aus seinem Artikel 1 Abs. 1 und 2 sowie seinen Erwägungsgründen 5 und 7 ergibt, das multilaterale System der Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten durch ein System der Übergabe zwischen Justizbehörden von verurteilten oder verdächtigen Personen zur Vollstreckung strafrechtlicher Urteile oder zur Strafverfolgung auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ersetzen.
  • OLG Bremen, 13.02.2014 - 1 AuslA 20/13

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei konkreten Anhaltspunkten für

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    Auch bei Unterbringungen in Zellen mit 3-4 m² je Häftling hat der Gerichtshof einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK festgestellt, wenn zu dem Platzmangel Belüftungs-, Heizungs- oder Beleuchtungsdefizite oder das Fehlen elementarer Intimität - etwa aufgrund der Einsehbarkeit der Toilette für die Mithäftlinge - hinzutreten (Nachweise bei Pohlreich, NStZ 2011, 560, 562; Hans. OLG, Beschluss vom 13.02.2014 - 1 Ausl. A 20/13).
  • EGMR, 10.03.2015 - 14097/12

    VARGA AND OTHERS v. HUNGARY

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 10.03.2015 Ungarn wegen der Überfüllung seiner Gefängnisse verurteilt ( EGMR , Urteil vom 10.03.2015 Application nos. 14097/12, 45135/12, 73712/12, 34001/13, 44055/13 Varga u.a./Ungarn).
  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    Sie sind entscheidungserheblich, ohne dass einschlägige oder übertragbare Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ersichtlich oder die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig wäre, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bliebe (vergleiche BVerfG, Beschlüsse vom 22.09.2011 - 2 BvR 947/11, StraFo 2011, 498 Rn. 14 und vom 28.01.2013 - 2 BvR 1561-1564/12, juris, Rn. 178).
  • EuGH, 12.08.2008 - C-296/08

    Santesteban Goicoechea - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    Raum für die Anwendung der bestehenden Übereinkommen ist seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.08.2008 zwar nur noch sehr eingeschränkt (EuGH, Urteil vom 12.08.2008 C-296/08, NJW 2009, 657 - Ingacio Pedro Santesteban Goicoechea).
  • BGH, 13.01.1987 - 4 ARs 22/86

    Todesstrafe als Auslieferungshindernis; Prüfungspflicht des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    [24] c) Der Bundesgerichtshof hat für das EuAlÜbkwie auch schon für das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: EuRHÜbk) entschieden, dass sich die Frage, ob eine ausreichende Zusicherung vorliege, nach der Zuständigkeit nach innerstaatlichem Recht im Vollstreckungsstaat richtet (BGHZ 87, 385, 390f.; BGH, Urteil vom 13.01.1987 - 4 Ars 22/86, NStZ 1987, 414 ).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15
    Auch wenn der Systematik des Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zu Grunde liege, bedeute diese Anerkennung jedoch keine uneingeschränkte Verpflichtung zur Vollstreckung des ausgestellten Haftbefehls (EuGH, Urteil vom 05.09.2012 -C-42/11, zit. nach juris Rn. 28-30).
  • EGMR, 16.12.1997 - 20972/92

    RANINEN v. FINLAND

  • EGMR, 15.11.1996 - 22414/93

    CHAHAL c. ROYAUME-UNI

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

  • OLG Bremen, 27.03.2018 - 1 AuslA 21/17

    Strafprozessrecht; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung; Ungarn; Haftbedingungen

    Die zusätzliche Einführung von Rechtsschutzmöglichkeiten, deren Effektivität in der Praxis noch nicht belegt ist, wiederholt und konkretisiert insoweit mithin lediglich die grundsätzlich bereits existierende Grundrechtsbindung, deren Bestehen alleine offenbar dem Vorliegen unzumutbarer Haftbedingungen nicht Einhalt gebieten konnte (vgl. auch Hanseatisches OLG in Bremen, Vorlagebeschluss vom 23.07.2015 - 1 Ausl. A 3/15, juris Rn. 22, NStZ-RR 2015, 322).

    Dies entspricht den vom Senat bereits in seinem früheren Vorlagebeschluss vom 23.07.2015 geäußerten Zweifeln (siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Vorlagebeschluss vom 23.07.2015 - 1 Ausl. A 3/15, juris Rn. 22, NStZ-RR 2015, 322; siehe auch Beschluss vom 28.09.2017 - 1 Ausl A 13/17, juris Rn. 21).

  • OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15

    Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof

    Der Senat hat dem Europäischen Gerichtshof bereits mit Beschluss vom 23.07.2015 (1 Ausl. A 3/15) ein Vorabentscheidungsersuchen mit gleichlautenden Fragen gestellt.
  • OLG München, 14.12.2015 - 1 AR 392/15

    Auslieferungshindernis beim Fehlen der Mindesthaftbedingungen im ersuchenden

    In seiner Entscheidung vom 23.07.2015 hat das Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen (EuGH-Vorlagebeschluss vom 23.07.2015, NJW-Spezial 2015, 602) ausgeführt, dass es sich bei der Rechtshilfe in Auslieferungssachen auch um die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten im Sinne von Art. 32 GG handele).

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob Art. 1 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten so auszulegen ist, dass der Vollstreckungsstaat, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat die Grundrechte der auszuliefernden Person und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union niedergelegt sind, verletzen, die Zulässigkeit der Auslieferung von einer Zusicherung der Haftbedingungen abhängig machen kann bzw. muss (vgl. hierzu die mit Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 23.07.2015 angeordnete Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, NJW-Spezial 2015, 602, betreffend eine Auslieferung nach Ungarn).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2015 - 3 AR 15/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Gefangenen nach Griechenland

    Art. 3 MRK bestimmt, dass niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf (vgl. hierzu KG Berlin, Beschluss vom 15.04.2015, [4] 151 AuslA 33/15 ; OLG München, Beschluss vom 27.10.2015, 1 AR 392/15 ; OLG Bremen, Beschluss vom 23.07.2015, 1 AuslA 3/15 ; OLG Celle, Beschluss vom 16.12.2014, 1 Ausl 33/14 ).
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