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   OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88 (BL 366/88)   

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https://dejure.org/1989,6595
OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88 (BL 366/88) (https://dejure.org/1989,6595)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.01.1989 - Ws 232/88 (BL 366/88) (https://dejure.org/1989,6595)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - Ws 232/88 (BL 366/88) (https://dejure.org/1989,6595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Kontaktaufnhame eines Richters mit den Verfahrensbeteiligten außerhalb des Hauptverfahrens; Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters; Voreingenommenheit eines Richters im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1989, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88
    Unter diesem Gesichtspunkt ist es einem Richter im allgemeinen auch nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb des Hauptverfahrens Kontakte aufzunehmen (vgl. BGH StV 1984, 449 = NStZ 1985, 36, 37; BGH Urt. v. 11.5.1988 - 3 StR 566/87 bei Miebach in NStZ 1989, 14), um sie zu einer bestimmten Prozeßhandlung anzuregen.
  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88
    Unter diesem Gesichtspunkt ist es einem Richter im allgemeinen auch nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb des Hauptverfahrens Kontakte aufzunehmen (vgl. BGH StV 1984, 449 = NStZ 1985, 36, 37; BGH Urt. v. 11.5.1988 - 3 StR 566/87 bei Miebach in NStZ 1989, 14), um sie zu einer bestimmten Prozeßhandlung anzuregen.
  • BGH, 24.08.1984 - 5 StR 552/84

    Verkündung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in öffentlicher Sitzung -

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88
    Außerdem hat der Richter in einem solchen Falle die gebotene Zurückhaltung zu wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH NStZ 1985, 37 mit Hinweis auf BGH, Beschl. v. 04.05.1977 - 3 StR 93/77 ).
  • BGH, 04.05.1977 - 3 StR 93/77

    Pficht des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die volle Wahrnehmung der

    Auszug aus OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88
    Außerdem hat der Richter in einem solchen Falle die gebotene Zurückhaltung zu wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH NStZ 1985, 37 mit Hinweis auf BGH, Beschl. v. 04.05.1977 - 3 StR 93/77 ).
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98

    Ablehnung des Revisionsrichters, Verwerfung, offensichtlich unbegründet,

    Dahinstehen kann weiter, ob allein der Umstand, daß die Anregung des Verwerfungsantrags durch den Senat der Angeklagten nicht offengelegt worden ist, nach den in der Rechtsprechung des BGH zur Transparenz von Verfahrensvorgängen vertretenen Grundsätzen (vgl. dazu u.a. BGHSt 37, 99; 41, 348; siehe auch OLG Bremen StV 1989, 145), die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt.
  • BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden

    Maßgeblich ist allein, ob ein vernünftiger Betroffener nach dem ihm bekannten Sachverhalt bei verständiger Würdigung Grund zu der Annahme hat, der Abgelehnte nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 21, 341; OLG Bremen StV 1989, 145; LR/Wendisch § 24 Rn. 4 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 24 Rn. 8 ff. m.w.Nachw.).
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