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   OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15   

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OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15 (https://dejure.org/2015,26825)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15 (https://dejure.org/2015,26825)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. September 2015 - 1 SsBs 67/15 (https://dejure.org/2015,26825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Abstandsmessung, vorausfahrender Pkw, Erfahrung, Schulung, Polizebeamte

  • IWW

    § 4 Abs. 1 S. 1 StVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beobachtung eines unzulässig niedrigen Abstands des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Rückspiegel eines Polizeifahrzeugs; Notwendigkeit eines mit festen Regeln durchgeführten Abstandsmessverfahrens; Fahrlässiges Nichteinhaltens des erforderlichen Abstands zu einem ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was Polizeibeamte so alles können: Abstandsmessung aus vorausfahrendem Pkw

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abstandsmessung mit bloßem Auge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abstandsmessverfahren von Polizeibeamten muss nach festen Regeln oder Richtlinien durchgeführt werden

  • Generalstaatsanwaltschaft Bremen PDF, S. 348 (Leitsatz)

    StVO § 4

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Abstandsmessverfahren von Polizeibeamten muss nach festen Regeln oder Richtlinien durchgeführt werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00

    Abstandsmessung durch Schauen, Abstandsmessverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung muss ein Abstandsmessverfahren, das auch gerichtlicher Schuldfeststellung zugrunde gelegt werden kann, nach festen Regeln oder Richtlinien durchgeführt werden (OLG Düsseldorf VRS 68, 229, 231; OLG Koblenz VRS 71, 67, 68; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 29.05.2006 - Ss (B) 7/06 - OLG Celle NZV 1993, 490; OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00 - = BeckRS 2000, 30138862).

    In ihrer Stellungnahme vom 22.07.2015 führt sie dazu aus: "Angesichts der Schwierigkeit, aus einem vorausfahrenden Fahrzeug heraus sichere Beobachtungen und zuverlässige Schätzungen im rückwärtigen Verkehrsraum zu treffen, bedürfen entsprechende Zeugenaussagen besonders kritischer Würdigung (OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00 - = BeckRS 2000, 30138862).

    Dieser Auffassung tritt der Senat nach eigener Prüfung bei (vgl. auch AG Lüdinghausen, Urt. v. 25.08.2008 - 19 OWi 89 Js 780, 83/80, BeckRS 2008, 21543; OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00. BeckRS 2000, 30138862).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss OWi 325/83
    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung muss ein Abstandsmessverfahren, das auch gerichtlicher Schuldfeststellung zugrunde gelegt werden kann, nach festen Regeln oder Richtlinien durchgeführt werden (OLG Düsseldorf VRS 68, 229, 231; OLG Koblenz VRS 71, 67, 68; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 29.05.2006 - Ss (B) 7/06 - OLG Celle NZV 1993, 490; OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00 - = BeckRS 2000, 30138862).

    Da sich nach einhelliger Auffassung über eine nachträgliche Rekonstruktion nicht mit absoluter Genauigkeit der Abstand feststellen lässt, der während der Fahrt bestand, muss ein Sicherheitszuschlag auf den gemessenen Abstand erfolgen, der über 33, 3 % liegen muss (OLG Bremen a.a.O.; OLG Düsseldorf VRS 68, 229, 232; OLG Koblenz VRS 71, 66, 68: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs-recht. aa0. § 4 StVO Rn. 29).

  • OLG Koblenz, 03.02.1986 - 1 Ss 30/86

    Polizei; Fahrbahn; Autobahn; Abstand; Schätzung

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Da sich nach einhelliger Auffassung über eine nachträgliche Rekonstruktion nicht mit absoluter Genauigkeit der Abstand feststellen lässt, der während der Fahrt bestand, muss ein Sicherheitszuschlag auf den gemessenen Abstand erfolgen, der über 33, 3 % liegen muss (OLG Bremen a.a.O.; OLG Düsseldorf VRS 68, 229, 232; OLG Koblenz VRS 71, 66, 68: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs-recht. aa0. § 4 StVO Rn. 29).

    Vielmehr ist ausreichend, dass ein in der Beobachtung von Verkehrsgeschehen erfahrener Polizeibeamter das nachfolgende Fahrzeug über eine längere Strecke ständig im Innenspiegel beobachtet (OLG Koblenz VRS 71, 66, 68; AG Lüdinghausen NZV 2009, 159, 160).

  • AG Lüdinghausen, 25.08.2008 - 19 OWi 83/08

    Ein Abstandsverstoß kann nicht durch einen einzigen - zudem noch vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Vielmehr ist ausreichend, dass ein in der Beobachtung von Verkehrsgeschehen erfahrener Polizeibeamter das nachfolgende Fahrzeug über eine längere Strecke ständig im Innenspiegel beobachtet (OLG Koblenz VRS 71, 66, 68; AG Lüdinghausen NZV 2009, 159, 160).

    Dieser Auffassung tritt der Senat nach eigener Prüfung bei (vgl. auch AG Lüdinghausen, Urt. v. 25.08.2008 - 19 OWi 89 Js 780, 83/80, BeckRS 2008, 21543; OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00. BeckRS 2000, 30138862).

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (BGH NJW 2005, 2322, 2326; NStZ-RR 2013, 75, 77; NStZ-RR 2013, 89, 90; NStZ 2014, 507, 508 sowie Urteil vom 11.12.2014 - 3 StR 265/14 - = BeckRS 2015, 06664) Über die Verweisungsnorm des § 71 Abs. 1 OWiG gelten die vorgenannten Grundsätze ebenso im Bußgeldverfahren.
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (BGH NJW 2005, 2322, 2326; NStZ-RR 2013, 75, 77; NStZ-RR 2013, 89, 90; NStZ 2014, 507, 508 sowie Urteil vom 11.12.2014 - 3 StR 265/14 - = BeckRS 2015, 06664) Über die Verweisungsnorm des § 71 Abs. 1 OWiG gelten die vorgenannten Grundsätze ebenso im Bußgeldverfahren.
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (BGH NJW 2005, 2322, 2326; NStZ-RR 2013, 75, 77; NStZ-RR 2013, 89, 90; NStZ 2014, 507, 508 sowie Urteil vom 11.12.2014 - 3 StR 265/14 - = BeckRS 2015, 06664) Über die Verweisungsnorm des § 71 Abs. 1 OWiG gelten die vorgenannten Grundsätze ebenso im Bußgeldverfahren.
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (BGH NJW 2005, 2322, 2326; NStZ-RR 2013, 75, 77; NStZ-RR 2013, 89, 90; NStZ 2014, 507, 508 sowie Urteil vom 11.12.2014 - 3 StR 265/14 - = BeckRS 2015, 06664) Über die Verweisungsnorm des § 71 Abs. 1 OWiG gelten die vorgenannten Grundsätze ebenso im Bußgeldverfahren.
  • OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Für den Inhalt der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren gilt grundsätzlich nichts anderes als im Strafverfahren (Hans. OLG Bremen NZV 2010, 42, 43).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15
    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (BGH NJW 2005, 2322, 2326; NStZ-RR 2013, 75, 77; NStZ-RR 2013, 89, 90; NStZ 2014, 507, 508 sowie Urteil vom 11.12.2014 - 3 StR 265/14 - = BeckRS 2015, 06664) Über die Verweisungsnorm des § 71 Abs. 1 OWiG gelten die vorgenannten Grundsätze ebenso im Bußgeldverfahren.
  • OLG Celle, 30.08.1993 - 5 Ss OWi 118/93

    Gerichtliche Schuldfeststellung; Voraussetzungen eines Abstandsmeßverfahrens;

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