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   OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09   

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https://dejure.org/2010,11723
OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09 (https://dejure.org/2010,11723)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.02.2010 - 5 U 45/09 (https://dejure.org/2010,11723)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 5 U 45/09 (https://dejure.org/2010,11723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 10, 9 StVO

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Fahrzeug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grundstückausfahrer - Sorgfaltspflichten gegenüber fließendem Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 7 O 1224/08 . 15.9.2009
  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus zweiter Reihe anfahrenden

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09
    Ein verkehrsbedingtes Anhalten des Beklagten zu 2. an der Einmündung O.-Damm führt auch nicht dazu, dass er als Verkehrsteilnehmer aus dem fließenden Verkehr ausscheidet und damit das Vorrecht gegenüber dem ausfahrenden Fahrzeug verliert (vgl. KG, VRS 100, 286; NZV 2008, 625; Burmann, aaO, § 10 StVO Rn. 13).

    Dieser Umstand ist vielmehr im Rahmen der Haftungsverteilung zu berücksichtigen (vgl. KG, VRS 100, 286, 287).

  • KG, 01.11.2007 - 12 U 20/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09
    Ein verkehrsbedingtes Anhalten des Beklagten zu 2. an der Einmündung O.-Damm führt auch nicht dazu, dass er als Verkehrsteilnehmer aus dem fließenden Verkehr ausscheidet und damit das Vorrecht gegenüber dem ausfahrenden Fahrzeug verliert (vgl. KG, VRS 100, 286; NZV 2008, 625; Burmann, aaO, § 10 StVO Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bedeutung einer am Unfallort abgegebenen

    Mithin entspricht es der Kasuistik, dass die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr bewegenden Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (KG, NJW 2010, 3790;OLG München, Urt. v. 27.5.2010, 10 U 4431/09; OLG Bremen, Urt. v. 25.2.2010 - 5 U 45/09; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 18; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVO, 21. Aufl., § 10 Rdnr. 8).
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