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   OLG Bremen, 26.06.1978 - 1 W 22/78 (b)   

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https://dejure.org/1978,8940
OLG Bremen, 26.06.1978 - 1 W 22/78 (b) (https://dejure.org/1978,8940)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.06.1978 - 1 W 22/78 (b) (https://dejure.org/1978,8940)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 1978 - 1 W 22/78 (b) (https://dejure.org/1978,8940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Verkauf eines ideellen Miteigentumsanteils; Sinn und Zweck des gemeindlichen Vorkaufsrechts; Auslegung des Begriffes des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1978, 624
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus OLG Bremen, 26.06.1978 - 1 W 22/78
    Ein Geschäft, durch welches ein Vorkaufsrecht bewußt vereitelt wird, wäre als Umgehungsgeschäft sittenwidrig und damit wegen Verstoßes gegen § 138 I BGB nichtig (vgl. Palandt-Putzo, BGB, § 506, 2 ; BGH NJW 64, 540).
  • OLG Frankfurt, 03.03.1972 - 20 W 111/72

    Beurkundung; Notar; Kosten; Kostenabrechnung; Gebühr; Vorkaufsrecht; Grundstück;

    Auszug aus OLG Bremen, 26.06.1978 - 1 W 22/78
    Ein solches ist aber nur der reale, selbständig unter eigener Nummer im Grundbuch eingetragene Teil eines Grundstücks, nicht aber der ideelle Miteigentumsanteil (so schon RGZ 84, 270; auch Palandt-Heinrichs, 37. Aufl., Überbl. 3 a vor § 90; Brügelmann-Grauvogel, BBauG, § 24 II 1 c ; Brügelmann-Pohl, BBauG, § 86, 2 a ; Brügelmann-Meyer, BBauG, § 145 II 3 a ; Schlichter-Stich-Tittel, BBauG, 2. Aufl. § 131, Rdn. 9; OLG Frankfurt, DNotZ 72, 347; OLG Braunschweig, DNotZ 77, 438).
  • OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 20 W 134/95

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen

    Soweit demgegenüber einige Autoren im baurechtlichen Schrifttum der Ansicht sind, § 200 Abs. 1 BauGB gelte nur für reale Grundstücksteile, aber nicht für ideelle Bruchteilseigentumsanteile (Battis in Battis/Krautzberger/Löhr BauGB 4. Aufl. 1994 Rn. 6, Fislake in BX Rn. 12, Cholewa/David/Dyong/von der Heide Bas neue BauGB 1987 Anm., je zu § 200), geht diese Auffassung erkennbar (so jedenfalls bei Fislake in BK § 200 Rn. 12) auf den durch die Entscheidung des BGH vom 16.2.1984 überholten Beschluß des OLG Bremen vom 26.6.1978 (DNotZ 1978, 624) zurück und ist daher abzulehnen, zumal sie auch nicht näher begründet wird.
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

    Es sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 26. Juni 1978, DNotZ 1978, 624 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
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