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OLG Bremen, 27.02.1997 - 2 U 140/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 17.05.1971 - VIII ZR 15/70
Kaufvertrag über Rohkakao unter Eigentumsvorbehalt - Voraussetzungen für das …
Auszug aus OLG Bremen, 27.02.1997 - 2 U 140/96
Wird eine Ware bei einem Lagerhalter eingelagert und während der Lagerung mehrfach nacheinander dergestalt verkauft, daß der jeweilige Käufer als Verkäufer auftritt, ohne daß die Ware bewegt wird (sog. "Durchhandeln"), so erwirbt, wenn nicht ausdrücklich der Herausgabeanspruch des Einlagerers gegen den Lagerhalter abgetreten worden ist, erst derjenige Eigentum an der Ware, dem sie vom Lagerhalter ausgehändigt wird (wie BGH NJW 1971, 1608).Demgemäß zahlen die Käufer der nacheinandergeschalteten Kaufverträge den Kaufpreis bzw. den auf sie entfallenden Aufschlag an ihren Vormann im Vertrauen darauf, daß dieser zur Eigentumsübertragung in der Lage wäre und damit die Auslieferung und Eigentumsverschaffung an den letzten Käufer sichergestellt ist" (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Mai 1971 - VIII ZR 15/70 - NJW 1971, 1608 rechte Spalte ([unter II 1]).
- BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Schadensersatz wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft - Voraussetzungen des …
Auszug aus OLG Bremen, 27.02.1997 - 2 U 140/96
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob ein Eigentumserwerb der Klägerin nach §§ 931, 934 BGB auch daran scheitern müßte, daß die Beklagte einen "Namenslagerschein" ausgestellt hat, der lediglich die Nebenintervenientin als Berechtigte ausweist (dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 1979 - I ZR 147/77 - NJW 1979, 2037, 2038 [unter V 3]). - BGH, 17.10.1951 - II ZR 105/50
Anweisung. Scheckbereicherungsanspruch
Auszug aus OLG Bremen, 27.02.1997 - 2 U 140/96
Der Bundesgerichtshof hat indessen in seinem Urteil vom 17. Oktober 1951 - II ZR 105/50 - BGHZ 3, 238, 239f. = NJW 1952, 21/22 [unter III 1], das auch in der neueren Literatur in diesem Zusammenhang zitiert wird (…vgl. Palandt-Thomas, aaO, § 783 Rand-Nr. 2;… Hüffer in Münchener Kommentar, 2. Auflage, 1986, § 783 Rand-Nr. 19 Fußnote 25), folgendes ausgeführt:.