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   OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17   

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https://dejure.org/2017,41503
OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17 (https://dejure.org/2017,41503)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.10.2017 - 4 UF 86/17 (https://dejure.org/2017,41503)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 4 UF 86/17 (https://dejure.org/2017,41503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Vergleichs hinsichtlich des Umfangs der Zahlungspflicht für "wesentliche Bestandteile" eines im Vergleichswege zu übertragenden Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast für die Zubehöreigenschaft einer Sache - Familienrecht; Vollstreckungsgegenklage; Standardeinbauküche; Einbauelektrogeräte; Zubehör; wesentlicher Bestandteil; Zurückbehaltungsrecht; gerichtlicher Vergleich; Zwangsvollstreckung; ...

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Vergleichs hinsichtlich des Umfangs der Zahlungspflicht für "wesentliche Bestandteile" eines im Vergleichswege zu übertragenden Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehemann kriegt Ferienhaus mit Einbauküchengeräten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann erhält bei der Scheidung das Ferienhaus - Einbauküche im Ferienhaus mit oder ohne Elektrogeräte - das war hier die Frage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der wesentlichen Bestandteile in einem Vergleich unter Ehegatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau muss Ferienhaus mitsamt eingebauten Elektroküchengeräten an Ehemann übergeben - Elektrogeräte einer Einbauküche als Zubehör des Hauses im Sinne von § 97 BGB zu werten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 250
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17
    Nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung handelt es sich bei Standardeinbauküchen, die ohne bedeutenden Wertverlust aus einem Raum ausgebaut und in eine andere Immobilie wieder eingebaut werden können, um keine wesentlichen Bestandteile des Hauses bzw. der Wohnung (vgl. BGH, NJW 2009, 1078 Rn. 13; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 11 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2017, 838 Rn. 16 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039; KG, KGR Berlin 1999, 8).

    Zu der Frage, ob eine Verkehrsauffassung besteht, wonach ein Gegenstand, der die Voraussetzungen des § 97 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt, dennoch nicht als Zubehör anzusehen ist, gelangt man allerdings erst, wenn die Seite, für die dieser Einwand günstig ist, Entsprechendes vorträgt und - im Falle des Bestreitens - auch unter Beweis stellt (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 5, 9).

    Dagegen hat derjenige, der sich auf eine Verkehrsanschauung i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 2 BGB beruft, die der Annahme der Zubehöreigenschaft der Sache entgegensteht, diese Verkehrsauffassung darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 28; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 9).

    Ebenso trägt sie die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 97 Abs. 2 S. 1 BGB, also den Einwand, es liege bei den Einbauelektrogeräten deshalb keine Zubehöreigenschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 1 BGB vor, weil die Einbauelektrogeräte nur vorübergehend zur Benutzung eingebaut worden seien (vgl. MüKo/Stresemann, a.a.O., § 97 Rn. 32; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 16 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 29).

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07

    Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche;

    Auszug aus OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17
    Nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung handelt es sich bei Standardeinbauküchen, die ohne bedeutenden Wertverlust aus einem Raum ausgebaut und in eine andere Immobilie wieder eingebaut werden können, um keine wesentlichen Bestandteile des Hauses bzw. der Wohnung (vgl. BGH, NJW 2009, 1078 Rn. 13; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 11 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2017, 838 Rn. 16 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039; KG, KGR Berlin 1999, 8).

    Dagegen hat derjenige, der sich auf eine Verkehrsanschauung i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 2 BGB beruft, die der Annahme der Zubehöreigenschaft der Sache entgegensteht, diese Verkehrsauffassung darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 28; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 9).

    Ebenso trägt sie die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 97 Abs. 2 S. 1 BGB, also den Einwand, es liege bei den Einbauelektrogeräten deshalb keine Zubehöreigenschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 1 BGB vor, weil die Einbauelektrogeräte nur vorübergehend zur Benutzung eingebaut worden seien (vgl. MüKo/Stresemann, a.a.O., § 97 Rn. 32; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 16 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 29).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93

    Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

    Auszug aus OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17
    Nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung handelt es sich bei Standardeinbauküchen, die ohne bedeutenden Wertverlust aus einem Raum ausgebaut und in eine andere Immobilie wieder eingebaut werden können, um keine wesentlichen Bestandteile des Hauses bzw. der Wohnung (vgl. BGH, NJW 2009, 1078 Rn. 13; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 11 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2017, 838 Rn. 16 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039; KG, KGR Berlin 1999, 8).

    Allerdings kommt es aufgrund unterschiedlicher, auch lokal begrenzt abweichender Verkehrsauffassungen häufig zu unterschiedlichen Maßstäben und somit nicht selten zu entgegengesetzten Entscheidungen, was die Beurteilung der Zubehöreigenschaft gleicher Wirtschaftsgüter anbelangt (vgl. Staudinger/Herrler/Stieper, a.a.O., § 97 Rn. 24 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039).

  • OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01

    Einbauküche als Zubehör

    Auszug aus OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17
    Zu der Frage, ob eine Verkehrsauffassung besteht, wonach ein Gegenstand, der die Voraussetzungen des § 97 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt, dennoch nicht als Zubehör anzusehen ist, gelangt man allerdings erst, wenn die Seite, für die dieser Einwand günstig ist, Entsprechendes vorträgt und - im Falle des Bestreitens - auch unter Beweis stellt (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 5, 9).

    Dagegen hat derjenige, der sich auf eine Verkehrsanschauung i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 2 BGB beruft, die der Annahme der Zubehöreigenschaft der Sache entgegensteht, diese Verkehrsauffassung darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 28; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 9).

  • OLG Koblenz, 18.01.2017 - 13 UF 477/16

    Trennung von Ehegatten: Eigentumsverhältnisse an einer in die Ehe mitgebrachten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17
    Nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung handelt es sich bei Standardeinbauküchen, die ohne bedeutenden Wertverlust aus einem Raum ausgebaut und in eine andere Immobilie wieder eingebaut werden können, um keine wesentlichen Bestandteile des Hauses bzw. der Wohnung (vgl. BGH, NJW 2009, 1078 Rn. 13; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 11 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2017, 838 Rn. 16 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039; KG, KGR Berlin 1999, 8).
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