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   OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01   

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OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01 (https://dejure.org/2002,14308)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2 U 88/01 (https://dejure.org/2002,14308)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2 U 88/01 (https://dejure.org/2002,14308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz einer konturlosen Farbmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01
    Die Beurteilung der von den Klägerinnen geltend gemachten markenrechtlichen Ansprüche hat davon auszugehen, dass auch nicht grafisch begrenzte sog. konturlose Farben generell und nicht etwa nur als Bestandteil einer Verpackung oder sonstigen Aufmachung markenrechtlich schutzfähig i. S. v. § 3 Abs. 1 MarkenG sind und eine ihnen etwa innewohnende, der Eintragungsfähigkeit an sich entgegenstehende Kennzeichnungsschwäche i. S. v. § 8 Abs. 2 MarkenG durch eine durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr erlangte Verkehrsgeltung gemäß § 4 Nr. 2 MarkenG überwunden werden kann (BGHZ 140, 193 = WRP 1999, 430 "gelb/schwarz"; BGH WRP 1999, 730 "magenta/grau", BGH WRP 2001, 1198 "violettfarben").

    Dem allgemeinen Interesse an einer generellen Freihaltung von Farben zur Kennzeichnung oder Gestaltung von Waren und Dienstleistungen ist, soweit nicht schon § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG der Eintragung entgegensteht, durch eine sachgerechte Handhabung der an die Verwechslungsgefahr i. S. v. § 14 Abs. 2 Nrn. 2, 3 MarkenG zu stellenden Anforderungen Rechnung zu tragen (BGH WRP 2001, 1198, 1201; Sack WRP 2001, 1022, 1031).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01
    Andererseits wächst mit dem höheren Bekanntheitsgrad einer Marke auch die Neigung des Publikums, in ähnlichen Kennzeichen die bekannte Marke wieder zu erkennen (BGH GRUR 2001, 158, 160 "Drei-Streifen-Kennzeichnung" m. w. N.); das gilt besonders für konturlose Farbmarken, weil bei ihnen das Erinnerungsbild allein durch die Farbe bestimmt wird und die menschliche Farbwahrnehmung, noch mehr aber die Farberinnerung nur verhältnismäßig wenige Farben und Farbtöne umfassen, also nur schwach differenzierungsfähig sind.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01
    Dafür reicht zwar eine rein assoziative gedankliche Verbindung für sich genommen nicht aus ( EuGH WRP 1998, 39 "sabel/Puma"); vielmehr kommt es darauf an, ob die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Identität oder Ähnlichkeit der kollidierenden Zeichen zu der Fehlvorstellung gelangen können, dass die mit dem angegriffenen Zeichen versehene Ware oder Dienstleistung aus dem Unternehmen des besser berechtigten Zeicheninhabers oder aus einem wirtschaftlich mit ihm verbundenen Unternehmen stammt ( EuGH WRP 1998, 1165 "Canon").
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01
    Dabei ist sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers auszugehen, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 2001, 1450, 1453 "Warsteiner III" m. w. N.), die insbesondere auch von dem Wert der beworbenen Ware oder Dienstleistung abhängt (BGH GRUR 2000, 619 = WRP 2000, 517 Orient-Teppichmuster; BGH WRP 2000, 81 Anwalts- und Steuerkanzlei).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZB 20/96

    Farbmarke gelb/schwarz

    Auszug aus OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01
    Die Beurteilung der von den Klägerinnen geltend gemachten markenrechtlichen Ansprüche hat davon auszugehen, dass auch nicht grafisch begrenzte sog. konturlose Farben generell und nicht etwa nur als Bestandteil einer Verpackung oder sonstigen Aufmachung markenrechtlich schutzfähig i. S. v. § 3 Abs. 1 MarkenG sind und eine ihnen etwa innewohnende, der Eintragungsfähigkeit an sich entgegenstehende Kennzeichnungsschwäche i. S. v. § 8 Abs. 2 MarkenG durch eine durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr erlangte Verkehrsgeltung gemäß § 4 Nr. 2 MarkenG überwunden werden kann (BGHZ 140, 193 = WRP 1999, 430 "gelb/schwarz"; BGH WRP 1999, 730 "magenta/grau", BGH WRP 2001, 1198 "violettfarben").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01
    Dafür reicht zwar eine rein assoziative gedankliche Verbindung für sich genommen nicht aus ( EuGH WRP 1998, 39 "sabel/Puma"); vielmehr kommt es darauf an, ob die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Identität oder Ähnlichkeit der kollidierenden Zeichen zu der Fehlvorstellung gelangen können, dass die mit dem angegriffenen Zeichen versehene Ware oder Dienstleistung aus dem Unternehmen des besser berechtigten Zeicheninhabers oder aus einem wirtschaftlich mit ihm verbundenen Unternehmen stammt ( EuGH WRP 1998, 1165 "Canon").
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Bremen, 28.02.2002 - 2 U 88/01
    Dabei ist sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers auszugehen, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 2001, 1450, 1453 "Warsteiner III" m. w. N.), die insbesondere auch von dem Wert der beworbenen Ware oder Dienstleistung abhängt (BGH GRUR 2000, 619 = WRP 2000, 517 Orient-Teppichmuster; BGH WRP 2000, 81 Anwalts- und Steuerkanzlei).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Bremen WRP 2002, 460).
  • OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12

    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke

    Denn nur in diesem Fall sind ein identisches oder ähnliches Produkt eines Drittanbieters von größerer Marktbedeutung oder eine Vielzahl derartiger Erzeugnisse kleinerer Hersteller oder Vertreiber durch die dauerhafte kennzeichenmäßige Verwendung ähnlicher Farbtöne in der Lage, den Verkehr dahin zu beeinflussen, die Farbunterschiede stärker zu beachten (vgl. OLG Bremen vom 28.02.2002 - 2 U 88/01 - Rn. 27, zitiert nach juris).
  • LG Magdeburg, 20.01.2005 - 7 O 2369/04

    Anspruch auf Unterlassung hinsichtlich der Bezeichnung Die Neue Post und Neue

    (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen 28.02.2002 , WRP 2002 S. 460 (462) "lila Verpackung").
  • OLG München, 04.07.2002 - 29 U 5522/01

    Unmöglichkeit einer farbgetreuen Wiedergabe der angemeldeten Farbe in der

    Diese Grundsätze gelten auch bei der Bestimmung des Schutzumfangs einer konturlosen Farbmarke (BGH WRP 2002, 450, 451 - Farbmarke gelb/grün; OLG Bremen WRP 2002, 460, 462 - lila Verpackung).
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