Rechtsprechung
OLG Bremen, 28.04.2005 - 2 U 75/2004 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsrecht verstoßende Werbeaktion; Gesichtspunkte einer sittenwidrigen und unlauteren Werbung; Möglichkeit von Schülern zum Erwerb von Sportgeräten für ihre Schule durch die aktiven Teilnahme an der Werbeaktion; Begriff der unlauteren ...
Verfahrensgang
- LG Bremen, 01.07.2004 - 12 O 533/03
- OLG Bremen, 28.04.2005 - 2 U 75/2004
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.05.2003 - I ZR 185/00
"Foto-Aktion"; Wettbewerbswidriges Anlocken durch Abgabe von Farbbildabzügen zu …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 03.03.2005 - 2 U 68/04
Ausgestaltung der Qualifizierung der Wettbewerbsmäßigkeit einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82
Werbung in Schulen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.11.1978 - I ZR 90/77
Kindergarten-Malwettbewerb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99
Elternbriefe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Celle, 21.07.2005 - 13 U 13/05
Zulässigkeit einer Werbung mit einer Draufgabe; Vorliegen eines unzulässigen …
Vor allem wegen der alternativen Erwerbsmöglichkeiten für die "T. Taler" hat dann auch das mit dieser Sache befasste Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ( - Urteil vom 28. April 2005 - 2 U 75/04 - ), das sich den Erwägungen des erstinstanzlich zuständigen Landgerichts Bremen ( Urteil vom 1. Juni 2004 - 12 O 533/03 ) angeschlossen hat, die Werbeaktion nicht für sittenwidrig gehalten und die Berufung der Klägerin gegen das ihre auf Unterlassung der Werbung gerichtete Klage abweisende landgerichtliche Urteil zurückgewiesen (vgl. Bl. 264 - 287 d. A.).