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   OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14   

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https://dejure.org/2014,80135
OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14 (https://dejure.org/2014,80135)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.07.2014 - 1 W 22/14 (https://dejure.org/2014,80135)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 1 W 22/14 (https://dejure.org/2014,80135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 450 Abs. 1, 1170
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der unterbliebenen Anerkennung des Rechts des Gläubigers durch den Rechtsvorgänger des derzeitigen Grundstückseigentümers im Aufgebotsverfahren zum Ausschluss unbekannter Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 450 Abs. 1 ; BGB § 1170
    Zu den Voraussetzungen der Glaubhaftmachung nach § 450 Abs. 1 FamFG im Aufgebotsverfahren zum Ausschluss unbekannter Gläubiger nach § 1170 BGB im Hinblick auf das Nichterfolgen von Anerkennungshandlungen des Rechtsvorgängers des derzeitigen Grundstückseigentümers - sonstiges ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 450 Abs. 1 ; BGB § 1170
    Zu den Voraussetzungen der Glaubhaftmachung nach § 450 Abs. 1 FamFG im Aufgebotsverfahren zum Ausschluss unbekannter Gläubiger nach § 1170 BGB im Hinblick auf das Nichterfolgen von Anerkennungshandlungen des Rechtsvorgängers des derzeitigen Grundstückseigentümers - sonstiges ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 450 Abs. 1 ; BGB § 1170
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der unterbliebenen Anerkennung des Rechts des Gläubigers durch den Rechtsvorgänger des derzeitigen Grundstückseigentümers im Aufgebotsverfahren zum Ausschluss unbekannter Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2010 - 3 Wx 121/10

    Ablehnung der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
    Eine solche (negative) Tatsache kann der Rechtsnachfolger nämlich dann nicht glaubhaft machen, wenn es ihm an eigener Wahrnehmung fehlt und auch andere geeignete Ausschlusstatsachen nicht ersichtlich oder glaubhaft gemacht sind (so auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse des Senats vom 06.11.2013, 1 W 37/13 und zuletzt vom 15.04.2014, 1 W 11/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2010 - 3 Wx 121/10 -, Rn. 21 in juris).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13

    Arzthaftung wegen fehlerhafter Schwangerschaftsbetreuung: Verjährung von

    Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
    Eine solche (negative) Tatsache kann der Rechtsnachfolger nämlich dann nicht glaubhaft machen, wenn es ihm an eigener Wahrnehmung fehlt und auch andere geeignete Ausschlusstatsachen nicht ersichtlich oder glaubhaft gemacht sind (so auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse des Senats vom 06.11.2013, 1 W 37/13 und zuletzt vom 15.04.2014, 1 W 11/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2010 - 3 Wx 121/10 -, Rn. 21 in juris).
  • BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten

    Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
    Er durchbricht das Konsensprinzip, wonach die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts nur erfolgen kann, wenn sie von demjenigen, den das Grundbuch als den Berechtigten ausweist, bewilligt wird (BGH Beschluss vom 14.11.2013 - V ZB 204/12 -, Rn. 19 in juris).
  • BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt

    Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
    Das hat zur Folge, dass der im Grundbuch als Gläubiger einer Briefgrundschuld Ausgewiesene, zu dessen dinglicher Absicherung die Grundschuldbestellung ursprünglich erfolgt war - hier: die C. AG sowie die E. bzw. deren Rechtsnachfolgerinnen - nicht zwingend der ist, dem die Briefgrundschuld später tatsächlich zusteht (vgl. zur Briefhypothek: BGH Beschluss vom 29.01.2009 - V ZB 140/08 -, Rn. 15 in juris).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts

    Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
    Dem Ausschließungsbeschluss nach § 1170 Abs. 2 BGB kommt gestaltende Wirkung zu; der Eigentümer "erwirbt" mit Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses das Grundpfandrecht (BGH Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 38/03 -, Rn. 9 in juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21

    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte

    Dem Ausschließungsbeschluss nach § 1170 Abs. 2 BGB kommt gestaltende Wirkung zu; durch ihn erwirbt derjenige das aufgebotene Grundpfandrecht, dem das belastete Grundstück bei Erlass des Ausschlussbeschlusses gehört (BGH NJW-RR 2009, 660 - juris, Rn. 28; OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014, 1 W 22/14 - juris, Rn. 20).
  • OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22

    Zulässigkeit eines durch den früheren Eigentümer eines Grundstücks gestellten

    Abgesehen davon, dass sich die vorgelegten Versicherungen hierüber nicht verhalten, ist Folgendes zu beachten: Es ist nicht ersichtlich, dass und aufgrund welcher Umstände die Beteiligten zu 1. und 2. angesichts dessen, dass sie nur von 2015 bis zum 02.01.2017 als Eigentümer eingetragen waren, für den Zehnjahreszeitraum zuverlässige Angaben zu der negativen Tatsache fehlender Anerkenntnishandlungen des jeweiligen Eigentümers aus eigener Wahrnehmung (vgl. zu diesen Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014 - 1 W 22/14 - juris Tz. 15 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 Wx 254/19 - juris Tz. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 Wx 145/17 - juris Tz. 18; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 31 Rn. 12) machen können.
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