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   OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10   

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https://dejure.org/2010,11516
OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,11516)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.08.2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,11516)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. August 2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,11516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Organisationsverschulden

  • openjur.de

    §§ 236, 520 Abs. 2 Satz 1, 233, 234 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an eine wirksame anwaltliche Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

  • kanzlei.biz

    Anwaltliches Vertretenmüssen von Fristversäumnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Die zu früh gelöschte Frist - das könnte ins Auge gehen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Faxbericht des Versenders reicht aus, um Zustellung eines Schriftstückes nachzuweisen

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 3 O 1748/09
  • OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 76
  • FamRZ 2011, 233
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.04.2004 - VII B 369/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Es ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt das Versehen bzw. die Versäumnis einer zuverlässigen Kanzleiangestellten, die er durch eine konkrete Einzelanweisung mit der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes betraut, nicht als eigenes Verschulden zu vertreten hat, wenn diese über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet worden ist (BFH, Beschl. v. 22.04.2004 - VII B 369/03 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen können insbesondere in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, dass der Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstags von einer hierfür bestimmten geeigneten Person kontrolliert wird (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 233 RN 24; BGH, NJW-RR 2008, 1160 m.w.N.; BAG, NJW 2007, 3021).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Soll der fristwahrende Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so erfordert eine wirksame Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, dass die jeweilige Frist erst gelöscht wird, wenn ein von dem Telefaxgerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 233 RN 49; BGH, NJW 2007, 2778 m.w.N).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass eine konkrete Einzelanweisung von seinem sonst zuverlässigen Personal auch befolgt wird, ist er ohne besonderen Anlass zu Überwachungsmaßnahmen, wie z.B. Rückfragen oder Einsichtnahme in die Sendeberichte, nicht verpflichtet (BGH, NJW 2006, 1519; BFH, a.a.O. m.w.N.).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 432/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen können insbesondere in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, dass der Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstags von einer hierfür bestimmten geeigneten Person kontrolliert wird (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 233 RN 24; BGH, NJW-RR 2008, 1160 m.w.N.; BAG, NJW 2007, 3021).
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