Rechtsprechung
OLG Celle, 01.03.2004 - Not 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verbot der Mitwirkung als Notar: Beurkundung eines von dem Vater des Notars als Makler vermittelten Grundstückskaufvertrages
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 BeurkG; § 97 BNotO ; § 26 NDO; § 96 BNotO; § 32 Abs. 2 NDO; § 311b BGB
Eröffnung eines disziplinarischen Vorermittlungsverfahrens gegen einen Notar ; Beurkundungsverstöße eines Notars; Mitwirkung eines Notars an Beurkundungen von Grundstücksgeschäften Verwandter; Angelegenheit einer Person om Beurkundungsrecht; Beteiligung eines Notars als ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung eines disziplinarischen Vorermittlungsverfahrens gegen einen Notar ; Beurkundungsverstöße eines Notars; Mitwirkung eines Notars an Beurkundungen von Grundstücksgeschäften Verwandter; Angelegenheit einer Person om Beurkundungsrecht; Beteiligung eines Notars als ...
- Judicialis
BeurkG § 3; ; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; BNotO § 96; ; BNotO § 97; ; NDO § 26; ; NDO § 32 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitwirkung des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Angelegenheit einer verwandten Person
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Mitwirkungsverbot bei Grundstücks-Kaufverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 21.10.2003 - 2 F 85 - SH 3
- OLG Celle, 01.03.2004 - Not 3/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.05.1984 - V ZR 13/83
Mitwirkung eines Anwaltsnotars an der Beurkundung eines Kaufvertrages mit …
Auszug aus OLG Celle, 01.03.2004 - Not 3/04
Insofern habe bereits der Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. Mai 1984, NJW 1985, S. 2027 f.) ausgeführt, dass eine Mitwirkung des Notars ausgeschlossen ist, wenn eine Provisionsabrede getroffen worden und der Grundstückskaufvertrag als rechtliche Bedingung für das Entstehen der Provisionsforderung zu qualifizieren sei.Zwar enthält § 3 BeurkG eine "SollVorschrift" (vgl. etwa BGH NJW 1985, 2027;… s. a. Keidel/Winkler, Beurkundungsgesetz, 14. Aufl., § 3 Rdn. 10).
In dem auch vom Antragsteller herangezogenen Fall, der der Entscheidung vom 25. Mai 1984 zugrunde liegt (NJW 1985, 2027 f. = DNotZ 1985, 231), handelte es sich um eine eigene Angelegenheit des Notars, da er selbst als Vermittler am Erlös des zu beurkundenden Geschäfts beteiligt war.