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   OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03   

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https://dejure.org/2004,7033
OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03 (https://dejure.org/2004,7033)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.04.2004 - 4 U 130/03 (https://dejure.org/2004,7033)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. April 2004 - 4 U 130/03 (https://dejure.org/2004,7033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zugelassene Rechtsbesorgung: Genehmigungsfreiheit der Tätigkeit einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänderin eines geschlossenen Immobilienfonds

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313 S. 1 BGB a.F.; § 125 S. 1 BGB; Art. 1 § 1 RBerG; § 134 BGB; Art. 12 GG; § 167 Abs. 2 BGB
    Inanspruchnahme aus akzessorischer Gesellschafterhaftung; Anspruch auf Freistellung von Darlehensverbindlichkeit; Eintritt in Rechte und Pflichten aus Darlehensverträgen; Verpflichtung zu Treuhandtätigkeit; Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz; Treuhänderische ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme aus akzessorischer Gesellschafterhaftung; Anspruch auf Freistellung von Darlehensverbindlichkeit; Eintritt in Rechte und Pflichten aus Darlehensverträgen; Verpflichtung zu Treuhandtätigkeit; Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz; Treuhänderische ...

  • Judicialis

    RechtsbG § 1; ; RechtsbG § 5

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RechtsbG § 1; RechtsbG § 5
    Zur Tätigkeit einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beim geschlossenen Immobilienfond

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuhänder von Immobilienfonds: Erlaubnis nach RBerG nötig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    Handelt es sich schwerpunktmäßig um Rechtsberatung, so ist wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit weiter zu prüfen, ob die Tätigkeit im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange bei Anlegung eines besonders strengen Maßstabs verboten werden muss (BVerfGE 97, 12 ff.).

    Wann es sich um Rechtsberatung handelt, die der Auftraggeber außer von Rechtsanwälten oder eigene Angestellte erhalten darf, oder wann spezialisierte Selbständige den Handlungsbedarf erfüllen können, ohne dass die Qualität der Dienstleistung und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die zur ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt werden, kann nur Ergebnis seiner Abwägung sein, die einerseits diese Belange und andererseits die Berufsfreiheit des einzelnen berücksichtigt und dabei auch die Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt (BVerfGE 97, 12 ff.).

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    b) Als Gesellschafter der grundstücksgesellschaft ####### GbR haftet der Beklagte somit gemäß den § 128 HGB (analog) persönlich und mit seinem Privatvermögen (vgl. BGHZ 142, 315 ff., 146, 341; BGH NJW 2004, 839 f.).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es im Wesentlichen um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 f.; BGH NJW 2002, 2877).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    b) Als Gesellschafter der grundstücksgesellschaft ####### GbR haftet der Beklagte somit gemäß den § 128 HGB (analog) persönlich und mit seinem Privatvermögen (vgl. BGHZ 142, 315 ff., 146, 341; BGH NJW 2004, 839 f.).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es im Wesentlichen um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 f.; BGH NJW 2002, 2877).
  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    Ob die Tätigkeit der Firma ####### im Jahre 1983 nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2003 (NJW 2003, 2091) gegen das Rechtsberatungsgesetz verstieß, weil sie nicht Wirtschaftsprüfer und Steuerberatergesellschaft war und sich auch nicht auf die treuhänderische Verwaltung des Immobilienbesitzes beschränkte, sondern auch die Zeichnungen des Immobilienfonds akquirierte, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen zur Abgrenzung der erlaubnisfreien Geschäftsbesorgung von einer erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung (Schwerpunkttheorie) sei "danach zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht" (vgl. BGH NJW 2000, 2108; 2003, 1252 ff. std. Rspr.).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen zur Abgrenzung der erlaubnisfreien Geschäftsbesorgung von einer erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung (Schwerpunkttheorie) sei "danach zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht" (vgl. BGH NJW 2000, 2108; 2003, 1252 ff. std. Rspr.).
  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 122/02

    Unwirksamkeit des Treuhandvertrages im Rahmen eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
    Bei der Entscheidung, ob es sich bei einer spezialisierten Tätigkeit um die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten handelt, muss insbesondere die Tragweite dieses Grundrechtes hinreichend berücksichtigt werden, ferner die typischen Merkmale der Berufstätigkeit gewürdigt und die grundrechtlichen Belange mit entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen in eine angemessenes Verhältnis gebracht werden (vgl. BGH NJW 2004, 841 f.).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Zudem ist die Zulassung der Revision aus Gründen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten, weil zumindest das OLG Celle (Urteil vom 01.04.2004 4 U 130/03 LS in VuR 2004, 261) die gegenteilige Auffassung vertritt.
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