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   OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04   

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https://dejure.org/2005,25071
OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04 (https://dejure.org/2005,25071)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.07.2005 - 10 UF 264/04 (https://dejure.org/2005,25071)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 10 UF 264/04 (https://dejure.org/2005,25071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Bestimmung des Ehezeitanteils von Versorgungsanwartschaften bei der Bayerischen Ärzteversorgung und von Versorgungsanwartschaften bei der Niedersächsischen Tierärzteversorgung; Berechnung einer fiktiven Nachversicherung für die Zeit des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.1987 - IVb ZB 13/85

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04
    Zwar sind die während eines Widerrufsbeamtenverhältnisses erworbenen Versorgungsanwartschaften, die alternativ ausgestaltet sind, weil noch nicht feststeht, ob für die Zeit des Widerrufsbeamtenverhältnisses beamtenrechtliche Anwartschaften oder Anwartschaften aufgrund einer Nachversicherung entstehen werden, grundsätzlich mit dem Wert des Anspruchs auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung anzusetzen (vgl. BGH FamRZ 1987, 921; 2003, 29), den die DRV Bund mit 7, 81 EUR errechnet hat.
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 117/03

    Bewertung der Ruhegelder der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung; Höhe des

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04
    Dies rechtfertigt den Schluss, dass es sich bei den Versorgungsanwartschaften der BayÄV um Anrechte handelt, deren Bemessung den Grundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht und deren Ehezeitanteil deshalb nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 d BGB zu berechnen ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 1455 zur vergleichbaren Baden-Württembergischen Ärzteversorgung; ferner MünchKomm/Glockner BGB 4. Aufl. § 1587 a Rn. 412; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht § 1587 a BGB Rn. 221).
  • OLG Celle, 24.05.1983 - 12 UF 156/81
    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04
    Die Versorgungsanwartschaft ist volldynamisch (vgl. OLG Celle FamRZ 1983, 933) und deshalb ohne Umwertung in die Gesamtausgleichsbilanz einzustellen.
  • BGH, 02.10.2002 - XII ZB 76/98

    Versorgungsausgleich bei Eintritt eines Zeitsoldaten in ein

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04
    Zwar sind die während eines Widerrufsbeamtenverhältnisses erworbenen Versorgungsanwartschaften, die alternativ ausgestaltet sind, weil noch nicht feststeht, ob für die Zeit des Widerrufsbeamtenverhältnisses beamtenrechtliche Anwartschaften oder Anwartschaften aufgrund einer Nachversicherung entstehen werden, grundsätzlich mit dem Wert des Anspruchs auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung anzusetzen (vgl. BGH FamRZ 1987, 921; 2003, 29), den die DRV Bund mit 7, 81 EUR errechnet hat.
  • BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 62/84

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen Begründung von Anwartschaften

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04
    Nach dem sog. In-Prinzip (vgl. BGH FamRZ 1981, 1169; 1987, 364; 1997, 414) kommt es insoweit nicht darauf an, welche Beiträge der Ehemann in der Ehezeit hätte leisten müssen, sondern welche er tatsächlich geleistet und welche Anrechte er dadurch erworben hat.
  • BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften aufgrund der Nachentrichtung von

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2005 - 10 UF 264/04
    Nach dem sog. In-Prinzip (vgl. BGH FamRZ 1981, 1169; 1987, 364; 1997, 414) kommt es insoweit nicht darauf an, welche Beiträge der Ehemann in der Ehezeit hätte leisten müssen, sondern welche er tatsächlich geleistet und welche Anrechte er dadurch erworben hat.
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