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   OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09   

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https://dejure.org/2009,3383
OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09 (https://dejure.org/2009,3383)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.07.2009 - 3 U 37/09 (https://dejure.org/2009,3383)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 3 U 37/09 (https://dejure.org/2009,3383)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 490 BGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berechtigung der finanzierenden Bank zur Teilkündigung eines Darlehens; Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vollständiger Ablösung des Darlehens durch den Darlehensnehmer

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 490
    Auch bloße Teilkündigung bei wesentlicher Verschlechterung in Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der finanzierenden Bank zur Teilkündigung eines Darlehens; Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vollständiger Ablösung des Darlehens durch den Darlehensnehmer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablösung des ungekündigten Teil eines Immobilienkredits nach dessen berechtigter Teilkündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Teilkündigung eines Darlehens

  • Judicialis

    BGB § 490

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 490
    Berechtigung der finanzierenden Bank zur Teilkündigung eines Darlehens; Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vollständiger Ablösung des Darlehens durch den Darlehensnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 406
  • WM 2010, 402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09
    Klägerin ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus den in der Klage selbst genannten Personen (BGH NJW-RR 2004, 275).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09
    Für Forderungen einer nach außen wirkenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nur die Gesellschaft selbst materiell Rechtsinhaberin und damit "richtige" Partei des Rechtsstreits (vgl. BGHZ 146, 341, 348).
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2001, 509. NJW 2005, 751) beinhaltet der Schaden neben dem entgangenen Nettogewinn, den die Bank erlitten hat, den sogenannten Zinsverschlechterungsschaden (Zinsminderungsverlust), der sich aus der Wiederanlagerendite des Kapitals, die aus der Kapitalmarktstatistik der Bundesbank zu entnehmen ist, ergibt.
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2001, 509. NJW 2005, 751) beinhaltet der Schaden neben dem entgangenen Nettogewinn, den die Bank erlitten hat, den sogenannten Zinsverschlechterungsschaden (Zinsminderungsverlust), der sich aus der Wiederanlagerendite des Kapitals, die aus der Kapitalmarktstatistik der Bundesbank zu entnehmen ist, ergibt.
  • BGH, 04.05.1999 - XI ZR 137/98

    Kündigung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09
    cc) Grundsätzlich kommt bei einem Darlehensvertrag die Teilkündigung des Vertrages in Betracht (vgl. BGH WM 1999, 1206).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2014 - 4 U 96/12

    Vorzeitige Beendigung eines Bankdarlehens: Berechnung einer

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei dem OLG Celle zu folgen, das zu Recht mit Urteil vom 1. Juli 2009 (3 U 37/09) eine analoge Anwendung des § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB für den Fall einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung bejaht habe; der Gesetzgeber habe eine Einschränkung der vor Kodifizierung einheitlichen Rechtsprechung nicht beabsichtigt.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei dem OLG Celle zu folgen, das zu Recht mit Urteil vom 1. Juli 2009 (3 U 37/09) eine analoge Anwendung des § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB für den Fall einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung bejaht habe; der Gesetzgeber habe eine Einschränkung der vor Kodifizierung einheitlichen Rechtsprechung nicht beabsichtigt.

  • OLG Hamm, 05.11.2020 - 5 U 21/19

    Verwertung von Lebensversicherungen durch Kündigung vor Laufzeitende durch eine

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Teilkündigung eines Darlehens auch ausdrücklich für zulässig erachtet worden (OLG Celle, Urteil vom 01.07.2009 - 3 U 37/09, BKR 2009, 416, beck-online).
  • LG Duisburg, 23.12.2015 - 8 O 42/15

    Erklärung des Widerrufs bzgl. des Abschlusses des Darlehensvertrages zur

    Anerkannt ist allerdings, dass eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags eine vorzeitigen Kündigung durch den Darlehensnehmer gleichsteht und auch in einem solchen Fall die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart sein kann (OLG Celle NJW-RR 2010, 406; Palandt-Weidenkaff, 75. Aufl., § 488 BGB Rn. 27; Werth WM 2004, 401 [409]).
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