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   OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11   

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OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11 (https://dejure.org/2011,394)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.11.2011 - 31 Ss 29/11 (https://dejure.org/2011,394)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. November 2011 - 31 Ss 29/11 (https://dejure.org/2011,394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Betrugs bei Beantragung eines Mahnbescheids in Kenntnis der fehlenden Anspruchsvoraussetzungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mahnbescheidsantrag - unrichtige Tatsachenangabe ist Betrug

  • rabüro.de

    Versuchter Betrug bei Antragstellung auf Erlass eines Mahnbescheids in Kenntnis eines fehlenden Anspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; ZPO § 691
    Versuchter Betrug bei Antragstellung auf Erlass eines Mahnbescheids in Kenntnis eines fehlenden Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versuchter Betrug: Gerichtlicher Mahnbescheid zu nichtexistenter Forderung beantragt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versuchter Betrug: Gerichtlicher Mahnbescheid zu nichtexistenter Forderung beantragt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auch für Zivilisten: Unrichtige Tatsachen im Mahnbescheidsantrag

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bewusst falscher Mahnbescheidsantrag erfüllt Betrugsvoraussetzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorsätzlich unrichtiger Mahnbescheid ist Betrug

Besprechungen u.ä. (2)

  • lawblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mahnbescheid: Falsche Angaben können Betrug sein

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Automatisiertes Mahnverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 111
  • Rpfleger 2012, 282
  • JR 2012, 127
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 09.03.1987 - 10 W 7/87
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    Diese erkennt etwa dann eine Verpflichtung des Rechtspflegers an, den Erlass eines Mahnbescheids abzulehnen, wenn die behauptete Forderung offensichtlich unbegründet oder gerichtlich undurchsetzbar ist (vgl. HansOLG MDR 1982, 502; OLG Karlsruhe, RPfl 1987, 422; AG Göttingen, Nds.…

    So wird dem Rechtspfleger etwa auch bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bei Verstößen gegen Treu und Glauben oder in offensichtlich unrichtiger Höhe ein Beanstandungsrecht zugestanden (vgl. OLG Karlsruhe, RPfl 1987, 422; AG Delmenhorst, JurBüro 2003, 485), obwohl es sich dabei um Konstellationen handelt, bei denen die tatsächlich dem geltend gemachten Anspruch zugrundeliegenden Umstände im Vordergrund stehen.

  • RG, 24.09.1909 - II 555/09

    Über Betrug durch Täuschung des Richters im Mahnverfahren bei Erwirkung a) eines

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    Allein die fehlende Überzeugung von der Unwahrheit vermöge einen Irrtum im Sinne des Betrugstatbestandes nicht zu begründen (vgl. LK-Tiedemann, 11. Aufl., § 263 StGB Rn. 90, Schönke / Schröder - Cramer / Perron a.a.O., Rn. 52; MK - Hefendehl § 263 StGB, Rn. 215; Kretschmer a.a.O., S. 470; Groß NJW 1973, 600 (603); Dastner ZRP 1976, 36 (37); für die alte Rechtslage (Mahnbescheid nur nach Schlüssigkeitsprüfung) auch RGSt 42, 410 und Giehring GA 73, 1 (7 ff.)).

    Der in Teilen der Lehre vertretenen Ansicht, dass der Vollstreckungsbescheid nicht kausal im Sinne des Betrugstatbestandes durch die falschen Angaben im Mahnverfahren veranlasst werden kann, weil diese letztlich nicht ursächlich für die den Schaden auslösende Entscheidung sind, vielmehr das Parteiverhalten des Antragsgegners in Form der Nichterhebung eines Widerspruchs nach §§ 699 Abs. 1 Satz 1, 694 ZPO bzw. die Einhaltung der formellen Anforderungen der Vorschriften zum Mahnverfahren die Grundlage für den Erlass eines Vollstreckungsbescheides bilden (vgl. Schönke/Schröder - Cramer/Perron a.a.O., Rn. 73; Kretschmer a.a.O., S. 470; Giehring, a.a.O., S. 24; MK-Hefendehl, a.a.O., Rn. 215; vgl. auch RGSt 42, 410 (411)), folgt der Senat nicht.

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    Erlasse er den Bescheid dennoch, könne hieraus gefolgert werden, dass er die ihm gemachten Angaben unter dem Hintergrund der Wahrheitspflicht gemäß § 138 Abs. 1 ZPO mangels gegenteiliger Anhaltspunkte als wahr unterstelle (vgl. schon zur früheren Rechtslage BGHSt 24, 257 (260); offen gelassen in BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19).

    Mit dem Beantragen der Mahnbescheide hat der Angeklagte daher auch bereits die Schwelle zum Versuch überschritten, weil die Erwirkung des Mahnbescheids nicht bloße Vorbereitungshandlung für einen in der Erwirkung des Vollstreckungsbescheids liegenden Betrug ist (vgl. BGHSt 24, 257 (261); vgl. auch LK-Tiedemann, a.a.O., Rn. 279).

  • OLG Hamburg, 04.02.1982 - 12 W 4/82
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    Diese erkennt etwa dann eine Verpflichtung des Rechtspflegers an, den Erlass eines Mahnbescheids abzulehnen, wenn die behauptete Forderung offensichtlich unbegründet oder gerichtlich undurchsetzbar ist (vgl. HansOLG MDR 1982, 502; OLG Karlsruhe, RPfl 1987, 422; AG Göttingen, Nds.…

    Wenigstens dort, wo Missstände erkannt werden, muss daher ein Rechtspfleger einschreiten können (vgl. HansOLG MDR 1982, 502).

  • LG Krefeld, 13.01.1986 - 6 T 6/86
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    Auch wenn sich dies vorrangig auf Fälle bezieht, bei denen sich aus dem geltend gemachten Anspruch bereits die Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit der Forderung ergibt (beispielsweise die Beantragung eines Mahnbescheides für überhöhte gesetzliche Zinsen (LG Krefeld, MDR 1986, 418), für Mehrwertsteuer auf Verzugszinsen (vgl. Schneider, DGVZ 1983, 113 (114)), für Forderungen aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag (OLG Stuttgart NJW 1994, 330; LG Essen, NJW-RR 1990, 1208)), ergibt sich bereits hieraus, dass der Rechtspfleger nicht auf die Funktion einer nur die formalen Gesichtspunkte überprüfenden Institution beschränkt ist.
  • AG Delmenhorst, 30.06.2003 - 15 B 3111/02

    Voraussetzungen einer Geltendmachung von Inkassokosten als Verzugsschaden; Umfang

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    So wird dem Rechtspfleger etwa auch bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bei Verstößen gegen Treu und Glauben oder in offensichtlich unrichtiger Höhe ein Beanstandungsrecht zugestanden (vgl. OLG Karlsruhe, RPfl 1987, 422; AG Delmenhorst, JurBüro 2003, 485), obwohl es sich dabei um Konstellationen handelt, bei denen die tatsächlich dem geltend gemachten Anspruch zugrundeliegenden Umstände im Vordergrund stehen.
  • OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 6 U 136/92
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    Auch wenn sich dies vorrangig auf Fälle bezieht, bei denen sich aus dem geltend gemachten Anspruch bereits die Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit der Forderung ergibt (beispielsweise die Beantragung eines Mahnbescheides für überhöhte gesetzliche Zinsen (LG Krefeld, MDR 1986, 418), für Mehrwertsteuer auf Verzugszinsen (vgl. Schneider, DGVZ 1983, 113 (114)), für Forderungen aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag (OLG Stuttgart NJW 1994, 330; LG Essen, NJW-RR 1990, 1208)), ergibt sich bereits hieraus, dass der Rechtspfleger nicht auf die Funktion einer nur die formalen Gesichtspunkte überprüfenden Institution beschränkt ist.
  • OLG Stuttgart, 19.06.1979 - 3 Ss (8) 237/79

    Beihilfe zum Betrug; Rechtsrat eines Anwalts; Verringerung des Betrugsschadens

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    Der Hinweis der Revision auf eine vermeintlich dem entgegenstehende Entscheidung des OLG Stuttgart in NJW 1979, 2573 geht fehl.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 2 Ws 317/91
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
    Anderenfalls mache er sich unter Umständen zum Mittäter (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 586; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 69. Aufl., § 691 ZPO, Rn. 7).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Erlässt er den beantragten Bescheid, so geschieht dies in der Vorstellung, dass die nach dem Verfahrensrecht ungeprüft zu übernehmenden tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers gemäß der sich aus § 138 Abs. 1 ZPO ergebenden Verpflichtung der Wahrheit entsprechen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 StR 491/11, NStZ 2012, 322, 323; Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71, BGHSt 24, 257, 260 f. (zum vor 1977 geltenden Zivilprozessrecht); offen gelassen im Beschluss vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 111, 112; Münker, Der Computerbetrug im automatischen Mahnverfahren, 2000, S. 183; aA LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263, Rn. 90; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263, Rn. 129; Kretschmer GA 2004, 458, 470).
  • BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11

    Betrug im automatisierten Mahnverfahren (Erwirkung von Mahnbescheiden und von

    Erlässt er den beantragten Bescheid, geschieht dies daher regelmäßig in der allgemeinen - nicht notwendig fallbezogen aktualisierten - Vorstellung, dass die nach dem Verfahrensrecht ungeprüft zu übernehmenden tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers pflichtgemäß aufgestellt wurden und wahr sind (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71, BGHSt 24, 257, 260 f.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011 - 31 Ss 29/11, BeckRS 2011, 25862; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 Ws 317/91, NStZ 1991, 586; mit abweichender Begründung aber im Ergebnis ebenso NK-StGB/Kindhäuser 3. Aufl., § 263 Rn. 192; Kindhäuser, Strafrecht BT 11, 6.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Damit steht ein versuchter Betrug zu Lasten des Beklagten - gleiches gilt für den erwirkten Mahnbescheidsantrag gegenüber der E. KG in Höhe von 30 Mio. EUR - durch unwahre Angaben im Mahnbescheidsantrag im Raum (BGH 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71 - NJW 1972, 545; OLG Düsseldorf 30. August 1991 - 2 WS 317/91 - NStZ 1991, 586; OLG Celle 1. November 2011 - 31 Ss 29/11 - NStZ-RR 2012, 111).
  • AG Coburg, 03.03.2016 - 15-7790975-00-N

    Beanstandung neben vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten beanspruchter

    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. exemplarisch OLG Celle, NStZ-RR 2012, 111) wird dann eine Verpflichtung des Rechtspflegers anerkannt, den Erlass eines Mahnbescheids abzulehnen, wenn die behauptete Forderung offensichtlich unbegründet oder gerichtlich undurchsetzbar ist.
  • AG Coburg, 03.03.2016 - 7790975/00

    Beanstandung neben vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten beanspruchter

    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. exemplarisch OLG Celle, NStZ-RR 2012, 111) wird dann eine Verpflichtung des Rechtspflegers anerkannt, den Erlass eines Mahnbescheids abzulehnen, wenn die behauptete Forderung offensichtlich unbegründet oder gerichtlich undurchsetzbar ist.
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