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   OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99   

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OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99 (https://dejure.org/2000,3492)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.02.2000 - 9 U 121/99 (https://dejure.org/2000,3492)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 9 U 121/99 (https://dejure.org/2000,3492)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung bei Glatteisunfall: Anscheinsbeweis und Beweislastverteilung hinsichtlich einer Streupflicht; Streupflicht eines Anliegers auf einem Bürgersteig

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 52 Nds. StrG
    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Beweislast des Verletzten eines Glatteisunfalls; Nachweis eines Glättezustandes im Verantwortungsbereich eines Streupflichtigen; Delegierung einer Streupflicht auf einen Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Beweislast des Verletzten eines Glatteisunfalls; Nachweis eines Glättezustandes im Verantwortungsbereich eines Streupflichtigen; Delegierung einer Streupflicht auf einen Dritten

  • Judicialis

    BGB § 823; ; Nds. StrG § 52

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Beweislastverteilung bei Verletzung infolge eines Glatteisunfalls L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; Nds. StrG § 52
    Glatteisunfall: Darlegung und Beweis eines verkehrssicherungspflichtwidrig bestehenden Zustandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 78
  • VersR 2002, 208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99
    Voraussetzung des Anscheinsbeweises ist allerdings, dass der Geschädigte die tatsächlichen Voraussetzungen bewiesen hat, aus denen nach den Grundsätzen über die Verkehrssicherungspflicht eine Streupflicht erwächst (BGH BGHR § 839 Abs. 1 S. 1 - Streupflicht 7 unter Zitat von BGH Urt. v. 27.11.1984, VI ZR 49/83, NJW 1985, 484, 485 = VersR 1985, 243).

    Der Senat sieht sich mit diesem Ausgangspunkt in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485, wonach der Verletzte das Vorliegen einer die Streupflicht begründenden Wetter- und Straßenlage zu beweisen hat, während der Streupflichtige für das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die das Streuen unzumutbar macht, beweispflichtig ist).

  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 2/91

    Amtshaftung einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung der Pflicht

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99
    Bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall - wie im Streitfall - innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat (BGH, Urt. v. 4.10.1983, VI ZR 98/92, NJW 1984, 432, 433 = VersR 1984, 40, 41; Nichtannahmebeschluss v. 19.12.1991, III ZR 2/91, BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 - Streupflicht 7).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99
    Bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall - wie im Streitfall - innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat (BGH, Urt. v. 4.10.1983, VI ZR 98/92, NJW 1984, 432, 433 = VersR 1984, 40, 41; Nichtannahmebeschluss v. 19.12.1991, III ZR 2/91, BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 - Streupflicht 7).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99
    Kosten stationärer Heilbehandlung, von der ersparte Verpflegungen abzuziehen wären, sind nicht geltend gemacht worden; zwischen Erwerbsschaden und Verpflegungskosten besteht kein sachlicher Zusammenhang (vgl. dazu BGH NJW 1980, 1787).
  • OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei

    Denn bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat (vgl. BGH NJW 1984, 432, 433 = VersR 1984, 40, 41; vgl. auch das Senatsurteil vom 2. Februar 2000 - 9 U 121/99 ).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 219/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    In diesem Fall betrifft die Frage, ob der Streupflichtige auf die Glätte rechtzeitig reagiert hat, noch das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die das Streuen unzumutbar machte, so daß auch dafür der Beklagte nach den Grundsätzen der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung beweispflichtig ist (vgl. auch OLG Celle NZV 2004, 643, 644 und NZV 2001, 78).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sein plötzlicher Sturz darauf hindeute, dass die Streuung nicht erfolgt sei.Ein Sturz für sich allein begründet keinen Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Streupflicht, von der dann wiederum auf eine Kausalität zwischen Streupflicht und Rechtsgutsverletzung geschlossen werden könnte (Geigel/ Wellner, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., § 14, Rz. 147, m.w.N.; Lange/ Schmidbauer, aaO, Rz. 159, m.w.N.; BGH, NZV 2005, 578; OLG Celle, NZV 2001, 78; OLG München, Beschl. v. 24.8.2006, 1 U 3340/06; siehe auch BGH, NJW 2009, 3302 sowie BGH, Beschl. v. 19.12.1991, III ZR 2/91; OLG Koblenz, MDR 2010, 387).
  • LG München II, 31.07.2023 - 2 O 4022/22

    Räum- und Streupflicht, Mitverschuldensanteil, Erhebliches Mitverschulden,

    Bei Glatteisunfällen sind nach der Rechtsprechung des BGH die Regeln über den Anscheinsbeweis anwendbar, wenn der Verletzte innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist (BGH NJW 1984, 432, 433 = VersR 1984, 40, 41; Nichtannahmebeschluss v. 19.12.1991, BGHR BGB § 839 I 1 - Streupflicht 7; NZV 2001, 78, beck-online; NJW 2009, 3302).

    Die innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht vorhandene Glätte indiziert dann die Pflichtverletzung (BGH NZV 2001, 78, beck-online).

    Der Streupflichtige hat die Umstände zu beweisen, die ein Streuen zwecklos machen (Grüneberg/Sprau, § 823 Rz. 216; BGH NZV 2001, 78, beck-online).

  • OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10

    Verkehrssicherungspflicht: Verteilung der Beweislast bei einem Glatteisunfall auf

    Allerdings indiziert ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht ereignet hat, grundsätzlich die Verletzung einer deliktischen Streupflicht (vgl. BGH NZV 2001, 78).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2005 - 1 U 209/04

    Amtshaftung für Glatteisunfall eines Fußgängers: Anscheinsbeweis für eine

    Aus der den Senat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bindenden Feststellung des Landgerichts, die Klägerin sei am fraglichen Morgen zur Zeit des Schulbeginns auf dem eisglatten Zebrastreifen vor der Grundschule gestürzt, folgt ein Anscheinsbeweis für eine Streupflichtverletzung der Beklagten und für die Unfallursächlichkeit dieser Pflichtverletzung (vgl. BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Streupflicht 7; BGH, Beschluss vom 17.9.1987 - III ZR 138/86, dokumentiert in BGH-DAT Zivil; NJW 1984, 432 ff. [unter II 3 b) bb) der Entscheidungsgründe]; VersR 1962, 449, 450; OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; NZV 2001, 78 f. [juris-Rn. 7 f.]; OLG Dresden OLGR 2000, 443; OLG Hamm OLGR 2001, 313 ff. [juris-Rn. 18]; OLG Köln NJW-RR 1996, 655 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1980, 50 f.).
  • KG, 02.06.2015 - 7 U 102/14

    Unterlassene Schneebeseitigung

    Ein Anlieger, der überhaupt nicht gestreut hat, kann nicht verlangen, so behandelt zu werden, als sei seine Streupflicht auf einen Teil des Bürgersteigs beschränkt (OLG Celle, Urteil vom 2.2.2000 - 9 U 121/99 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG München, 29.11.2012 - 1 U 2931/12

    Verkehrssicherungspflicht: Streu- und Räumpflicht der Gemeinde für einen Gehweg;

    Allerdings indiziert ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht ereignet hat, grundsätzlich die Verletzung einer deliktischen Streupflicht (vgl. BGH NZV 2001, 78).
  • OLG Celle, 23.07.2003 - 9 U 42/03

    Anforderungen an den Nachweis der Verletzung der Pflicht zum Nachstreuen bei

    Allerdings geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Glatteisunfall, der sich innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht ereignet hat, grundsätzlich die Verletzung einer deliktischen Streupflicht indiziert (vgl. z.B. BGH, NZV 2001, 78).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 220/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    In diesem Fall betrifft die Frage, ob der Streupflichtige auf die Glätte rechtzeitig reagiert hat, noch das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die das Streuen unzumutbar machte, so daß auch dafür der Beklagte nach den Grundsätzen der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung beweispflichtig ist (vgl. auch OLG Celle NZV 2004, 643, 644 und NZV 2001, 78).
  • OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Glatteisunfalls; Bestehen einer

  • OLG München, 22.12.2009 - 1 U 4405/09

    Verkehrssicherungspflicht: Beweislastverteilung für die Verletzung der

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