Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13   

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https://dejure.org/2014,417
OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13 (https://dejure.org/2014,417)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.01.2014 - 2 U 164/13 (https://dejure.org/2014,417)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Januar 2014 - 2 U 164/13 (https://dejure.org/2014,417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 154 Abs. 2 BGB; § 242 BGB; § 307Abs. 1 BGB; § 550 BGB
    Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem geschlossenen Gewerberaummietvertrag i.R.e. Angebots auf Vertragsveränderung und Beendigung durch ordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem geschlossenen Gewerberaummietvertrag i.R.e. Angebots auf Vertragsveränderung und Beendigung durch ordentliche Kündigung

  • RA Kotz

    Gewerberaummiete - Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens ohne Obergrenze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel wegen Übergabeverzugs mit Mietobjekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Vertragsstrafe in Mietvertrag zu Gewerbeimmobilie ohne Obergrenze ist wirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenvereinbarung ohne Obergrenze in einem Gewerberaummietvertrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vertragsstrafeversprechen ohne Obergrenze in einem Gewerberaummietvertrag kann wirksam sein

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Mietrecht: Vertragsstrafe in Mietvertrag zu Gewerbeimmobilie ohne Obergrenze ist wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGB §§ 307, 343; HGB § 348 Vertragsstrafeversprechen bei Gewerbemiete

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe im Gewerberaummietverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe bei verzögerter Übergabe auch ohne Obergrenze zulässig! (IMR 2014, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2014, 751
  • ZMR 2014, 353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    Soweit der Bundesgerichtshof (NZM 2003, 476, 479 [BGH 12.03.2003 - XII ZR 18/00] ) dies anders bewerte, sei dies umstritten.

    Mit Recht hat das Landgericht unter Hinweis auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 2158) gemeint, dass im Fall der Nichtüberlassung einer (erst noch zu errichtenden) Gewerbeimmobilie entgegen einer mietvertraglichen Abrede ein Vertragsstrafeversprechen, dass die Verwirkung einer täglichen Summe vorsieht, auch ohne der Vereinbarung einer Obergrenze nicht gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt.

    Nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 2158) verstößt die vertragliche Abrede eines Vertragsstrafenversprechens, dass die Zahlung einer täglichen Summe ohne Obergrenze vorsieht, im Fall der Nichtüberlassung einer (erst noch zu errichtenden) Gewerbeimmobilie nicht gegen § 307 Abs. 1 BGB .

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    Dem Schweigen der Klausel kommt allerdings keine entscheidende Bedeutung zu, weil eine Vertragsstrafenklausel auch stillschweigend das gesetzliche Leitbild - als selbstverständlich - voraussetzen kann (vgl. BGH NJW 1998, 2600, zitiert nach [...] Rdnr. 24).

    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH WM 1994, 1121, 1127 [BGH 12.01.1994 - VIII ZR 165/92] ; BGH JZ 1997, 1122 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 349/96] ; BGH NJW 1998, 2600, zitiert nach [...] Rdnr. 24).

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    Rechtsgeschäfte, die nicht bereits nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig sind, sind als wucherähnliche Geschäfte sittenwidrig und damit nichtig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist (BGH NJW 1995, 1019 [BGH 11.01.1995 - VIII ZR 82/94] ; 1999, 3187).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1995, 1019 [BGH 11.01.1995 - VIII ZR 82/94] ; NJW 2003, 2230 [BGH 06.05.2003 - XI ZR 226/02] ) besteht bereits aufgrund der Vollkaufmann-Eigenschaft der Beklagten als angeblich Benachteiligter die widerlegliche Vermutung dafür, dass die Klägerin als dadurch Begünstigte nicht eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit der Beklagten ausgenutzt hat, eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten also nicht gegeben ist.

  • BGH, 28.09.1978 - II ZR 10/77

    Wirksamkeit von Straffracht- und Schmuggelklauseln in Konnossementsbedingungen

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    Soweit nach der gesetzlichen Regelung ( § 339 BGB ) die Verwirkung einer Vertragsstrafe an ein Verschulden des Verpflichteten geknüpft ist (vgl. BGH WM 1973, 388; BGHZ 72, 174, 178 ), macht die Beklagte selbst nicht geltend, die Parteien hätten im Streitfall eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe vereinbart.
  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    Rechtsgeschäfte, die nicht bereits nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig sind, sind als wucherähnliche Geschäfte sittenwidrig und damit nichtig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist (BGH NJW 1995, 1019 [BGH 11.01.1995 - VIII ZR 82/94] ; 1999, 3187).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    a) Die Beklagte verkennt bei ihren Ausführungen, dass ihre e-mail vom 26. Juni 2012 aus dem insoweit maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont der Klägerin (vgl. BGH NJW 1992, 1446 [BGH 12.03.1992 - IX ZR 141/91] ; NJW 2006, 3777 [BGH 05.10.2006 - III ZR 166/05] ; BAG NJW 1994, 3372 [BAG 12.01.1994 - 5 AZR 41/93] ) bereits kein Angebot auf Vertragsänderung im Sinne des § 145 BGB darstellt, worauf das Landgericht mit Recht hingewiesen hat.
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 349/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer nach oben nicht begrenzten Vertragsstrafe in

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH WM 1994, 1121, 1127 [BGH 12.01.1994 - VIII ZR 165/92] ; BGH JZ 1997, 1122 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 349/96] ; BGH NJW 1998, 2600, zitiert nach [...] Rdnr. 24).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    a) Die Beklagte verkennt bei ihren Ausführungen, dass ihre e-mail vom 26. Juni 2012 aus dem insoweit maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont der Klägerin (vgl. BGH NJW 1992, 1446 [BGH 12.03.1992 - IX ZR 141/91] ; NJW 2006, 3777 [BGH 05.10.2006 - III ZR 166/05] ; BAG NJW 1994, 3372 [BAG 12.01.1994 - 5 AZR 41/93] ) bereits kein Angebot auf Vertragsänderung im Sinne des § 145 BGB darstellt, worauf das Landgericht mit Recht hingewiesen hat.
  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    Eine unangemessene Benachteiligung liegt dann vor, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr; vgl. BGH NJW 2010, 57, [BGH 17.09.2009 - III ZR 207/08] zitiert nach [...] Rdnr. 18) Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH WM 1994, 1121, 1127 [BGH 12.01.1994 - VIII ZR 165/92] ; BGH JZ 1997, 1122 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 349/96] ; BGH NJW 1998, 2600, zitiert nach [...] Rdnr. 24).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 237/91

    Anscheinbeweis bei Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit - Mittelbare

  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 147/71

    Sittenwidrigkeit eines Automatenaufstellvertrags - Keine Entbindung von der

  • OLG Celle, 23.07.1999 - 9 U 307/98

    Unterlassen einer Beweiserhebung als Verletzung rechtlichen Gehörs; Pflicht eines

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

  • OLG Bremen, 09.12.2022 - 4 U 20/21

    Wirksamkeit und Angemessenheit einer Vertragsstrafenregelung in einem Mietvertrag

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.03.2003, XII ZR 18/00, juris Rn. 50 ff.) ist geklärt, dass für den Fall der Nichtüberlassung einer erst noch zu errichtenden Gewerbeimmobilie entgegen einer mietvertraglichen Abrede ein Vertragsstrafeversprechen, das die Verwirkung einer täglichen Summe vorsieht, auch ohne Vereinbarung einer Obergrenze zulässig ist und zwar selbst dann, wenn die Vertragsstrafe im Rahmen von AGB vereinbart wurde und am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB zu messen ist (so auch OLG Celle, Beschlüsse vom 03.01.2014, 2 U 164/13, juris Rn. 48 und 14.11.2014, 2 U 111/14, juris Rn. 34).

    Der BGH hat in dem von ihm entschiedenen Fall diese Grenze bei einer verlangten Vertragsstrafe für 478 Tage jedenfalls als noch nicht erreicht angesehen (BGH, Urteil vom 12.03.2003, XII ZR 18/00, juris Rn. 52), das OLG Celle bei 212 bzw. 123 Tagen (OLG Celle, Beschlüsse vom 03.01.2014, 2 U 164/13, juris Rn. 55 und 14.11.2014, 2 U 111/14, juris Rn. 40) ebenfalls nicht.

    Entsprechende Entscheidungen hat auch das OLG Celle getroffen (Urteil vom 03.01.2014, 2 U 164/13: Vertragsstrafe: 42.400,00 EUR (212 Tage x 200, 00 EUR) bei einer Nettomonatsmiete von 8.000,00 EUR, die Vertragsstrafe entspricht etwa einer 5-fachen Monatsmiete und Urteil vom 14.04.2014, 2 U 111/14: Vertragsstrafe: 36.900,00 EUR (123 Tage x 300, 00 EUR) bei einer Nettomonatsmiete von ca. EUR 9.200,00, die Vertragsstrafe entspricht etwa einer 4- fachen Monatsmiete).

  • LG Hamburg, 09.11.2017 - 307 O 370/14

    Verschuldensunabhängige Vertragsstrafenklausel ist ausnahmsweise wirksam!

    Soweit das OLG Celle in seinem Beschluss vom 3. Januar 2014 - 2 U 164/13 in Randziffer 46 feststellt, die Verwirkung einer Vertragsstrafe sei an ein Verschulden des Verpflichteten geknüpft, musste es sich mit dem möglichen Ausnahmefall der Garantieübernahme gar nicht auseinandersetzen, da es im Ergebnis durch Auslegung für den zu entscheidenden Fall nicht zu der Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafeklausel kam.
  • OLG Celle, 14.11.2014 - 2 U 111/14

    Vermieter erwirbt kein Eigentum: Vertragsstrafe auch ohne vereinbarte Obergrenze

    Dem folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03. Januar 2014, 2 U 164/13, ZMR 2014, 353).

    Gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in denen sich ein Vermieter ohne berechtigten Grund weigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen, gibt es keine Veranlassung, die Vertragsstrafe der Höhe nach zu begrenzen (OLG Celle, Beschluss vom 03. Januar 2014, 2 U 164/13, ZMR 2014, 353).

  • KG, 26.03.2015 - 8 U 19/15

    Mietvertrag über noch herzustellende Räume: Mieteranspruch auf auf Zutritt zur

    Dies kommt etwa darin zum Ausdruck, dass der Vermieter mangels abweichender Vereinbarungen für das Vorhandensein von anfänglichen Mängeln entsprechend § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB verschuldensunabhängig auf Schadensersatz haftet (s. BGHZ 9, 320, bei Juris Tz 16 betr. Herstellung eines Kinos), dass - anders als im Werkvertragsrecht - eine Formularklausel, die den Vermieter ohne Obergrenze zu einer Vertragsstrafe für jeden Tag des Übergabeverzugs verpflichtet, wirksam ist (s. BGHZ 154, 171 = NJW 2003, 2158, 2161 unter IV.2; OLG Celle ZMR 2014, 353, bei Juris Tz 48) und dass ein Baukostenzuschuss seinen Rechtsgrund allein im Mietvertrag, nicht aber in einer Werkvertragsabrede hat (s. OLG Dresden ZfIR 2015, 199, bei Juris Tz 22, 29).
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