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   OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06   

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https://dejure.org/2007,7769
OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06 (https://dejure.org/2007,7769)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2007 - 11 U 229/06 (https://dejure.org/2007,7769)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 11 U 229/06 (https://dejure.org/2007,7769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung: Darlegungslast des Frachtführers; Teilzahlung durch den Frachtführer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 435 HGB; § 459 HGB; Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG
    Beweislastumkehr nach einer vom Frachtführer vorgenommenen Teilzahlung auf einen Schaden (so genanntes "Zeugnis gegen sich selbst"); Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) durch die Abtretung von Forderungen seitens des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastumkehr nach einer vom Frachtführer vorgenommenen Teilzahlung auf einen Schaden (so genanntes "Zeugnis gegen sich selbst"); Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) durch die Abtretung von Forderungen seitens des ...

  • tis-gdv.de

    Zeugnis gegen sich selbst

  • rabüro.de

    Zur Darlegungslast des Frachtführers hinsichtlich durchgeführter Sicherungsmaßnahmen

  • Judicialis

    HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 429 Abs. 2; ; HGB § 435

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Transportrecht: Beweislast für beschädigte Fracht mit unbeschädigter Frachtverpackung liegt beim Absender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 425 Abs. 1 § 429 Abs. 2 § 435
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Frachtführers wegen Schäden am Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 122/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Spediteurs wegen Verlust von

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06
    Auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1995 (TranspR 1996, 303 - 304) betrifft das Abhandenkommen von Ware im Verantwortungsbereich des Spediteurs.
  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden eines Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06
    Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1996 (TranspR 1997, 291 - 294) bezieht, betraf diese Entscheidung den Fall eines Abhandenkommens von Waren aus dem Lager des Spediteurs.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 34/00

    Einlassungspflicht des Spediteurs bei Beschädigung von Transportgut

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06
    Auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Dezember 1999 (TranspR 2002, 408 - 410) erlaubt keine hiervon abweichende Beurteilung.
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02

    Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung;

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof eine solche Möglichkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH, TranspR 2006, 202 - 205).
  • BGH, 08.06.1988 - I ZR 149/86

    Beweislast für den Zeitpunkt eines Schadens im internationalen

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06
    Eine Haftung der Beklagten gemäß §§ 425 Abs. 1, 429 Abs. 2 HGB scheitert allerdings am fehlenden Nachweis des Schadenseintritts im Obhutsbereich der Beklagten (vgl. zur Beweislastverteilung BGH, NJW-RR 1988, 1369 - 1371).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 85/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer;

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06
    Ob eine eigene oder eine fremde Rechtsangelegenheit vorliegt, ist davon abhängig, in wessen wirtschaftlichem Interesse die Besorgung der Angelegenheit liegt (vgl. BGH, TranspR 2006, 166 - 169).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00

    Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06
    Auch muss regelmäßig Ein und Ausgang der Güter kontrolliert werden, damit Fehlbestände frühzeitig festgehalten werden können und damit der Eintritt eines Schadens und der Schadensbereich in zeitlicher, räumlicher und personeller Hinsicht eingegrenzt werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 751 - 75).
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