Rechtsprechung
OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Pflichtteilsanspruch: Unzulässigkeit eines Teilurteils; Behandlung eines an den Pflichtteilsberechtigten im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragenen Grundstücks; Berücksichtigung von Milchquoten auf vom Erblasser verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücken
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 301 Abs. 1 Satz 1 BGB ; § 2315 Abs. 1 BGB ; § 308 ZPO ; § 2316 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 2055 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 2055 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 1624 Abs. 1 BGB
Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils; Unzulässigkeit eines Teilurteils ; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil; Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ; Anzurechnende Vorempfänge ; Ausgleichungspflichtige Zuwendungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils; Unzulässigkeit eines Teilurteils ; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil; Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ; Anzurechnende Vorempfänge ; Ausgleichungspflichtige Zuwendungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 301; BGB § 2050; BGB § 2316
Teilurteil gem. § 301 ZPO über einen nach Rechnungsposten abgrenzbaren Teil eines Pflichtteilsanspruchs - Übertragung eines Grundstücks an den Pflichtteilberechtigten im Wege vorweggenommener Erbfolge - Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes der Milchquote eines vom ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 12.12.2002 - 4 O 209/99
- OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03
- OLG Celle, 17.07.2003 - 6 U 46/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1823
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90
Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts; …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03
Dieses Recht zur abgabenfreien Anlieferung der zugeteilten MilchReferenzmenge stellt sich als eine subventionsähnliche, abgabenrechtliche Bevorzugung dar, die betriebsakzessorisch ausgestaltet ist (BGHZ 115, 162, 167f.). - OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
Zulässigkeit eines erlassenen Teilurteils bezüglich eines Teils der …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03
Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; Urteil des Senats vom 21. März 2002 - 22 U 148/01 , in: OLGR 2002, 124). - BGH, 20.03.1963 - V ZR 89/62
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03
Die Kosten der Grundstücksumschreibung hat der Beschwerte allein zu tragen (BGH NJW 1963, 1602).
- BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03
Die Wertermittlung erfolgt aber in der Regel durch das Gutachten eines Sachverständigen (BGH NJW 1989, 2887). - BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71
Umfang der Beerdigungskosten
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03
Die Grabpflege fällt nicht unter § 1968 BGB, da sie keiner rechtlichen, sondern allenfalls einer sittlichen Pflicht des Erben entspringt (BGHZ 61, 238). - BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91
Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03
Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; Urteil des Senats vom 21. März 2002 - 22 U 148/01 , in: OLGR 2002, 124). - BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88
Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03
Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; Urteil des Senats vom 21. März 2002 - 22 U 148/01 , in: OLGR 2002, 124).
- OLG Hamm, 16.11.2005 - 10 UF 30/05
Unzulässigkeit eines Teilurtels; Gläubigermehrheit; vertragliche …
Deshalb sind Teilurteile ausgeschlossen, wenn die Entscheidung über den Rest von Umständen abhängt, die auch für den bereits ausgeurteilten Teil maßgebend sind und die einer abweichenden Beurteilung, gegebenenfalls in der Rechtsmittelinstanz, unterliegen können (dazu BGH FamRZ 1989, 954; OLG Celle FamRZ 2004, 1823,1824; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 545;Götsche MDR 2005, 1086,1087).