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   OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07   

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https://dejure.org/2007,48184
OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07 (https://dejure.org/2007,48184)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.08.2007 - 1 Ws 294/07 (https://dejure.org/2007,48184)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. August 2007 - 1 Ws 294/07 (https://dejure.org/2007,48184)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine sozialtherapeutische

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt der Strafvollstreckungskammer, dass nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 StVollzG ein Rechtsanspruch auf eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt besteht, wenn diese angezeigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2005, 1 Ws 302/05 ), und dass der Vollzugsanstalt bei der Frage, ob die Verlegung angezeigt ist, ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2007, 1 Ws 91/07 , Nds.Rpfl. 2007, 221).
  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 1 Ws 302/05

    Beiordnun; Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt der Strafvollstreckungskammer, dass nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 StVollzG ein Rechtsanspruch auf eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt besteht, wenn diese angezeigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2005, 1 Ws 302/05 ), und dass der Vollzugsanstalt bei der Frage, ob die Verlegung angezeigt ist, ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2007, 1 Ws 91/07 , Nds.Rpfl. 2007, 221).
  • KG, 28.04.2000 - 5 Ws 754/99

    Verlegung eines Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt zur

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    Therapie- bzw. behandlungsunfähigkeit in diesem Sinne setzt eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung oder eine auf Dauer angelegte und mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufzubrechende und somit nicht zu korrigierende Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung voraus, die nur anzunehmen ist, wenn jeder Ansatzpunkt für eine therapievorbereitende Motivationsarbeit gänzlich fehlt (Senat a.a.O., ebenso OLG Schleswig vom 31. Oktober 2005, 2 Vollz Ws 415/05 ; KG vom 28. April 2000, 5 Ws 754/99; OLG Frankfurt am Main a.a.O.m.w.N.).
  • OLG Celle, 07.06.2006 - 1 Ws 224/06
    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    Etwa mit der Erwägung, aufgrund fehlender Therapieplätze müsse das Wecken der notwendigen Therapiebereitschaft von den normalen Vollzugsanstalten geleistet werden, auch um vorrangig stärker therapiewilligen Antragstellern eine Sozialtherapie zu ermöglichen, kann dieser gesetzgeberische Anspruch indessen nicht unterlaufen werden (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 7. Juni 2006, 1 Ws 224/06 ).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2004 - 3 Ws 845/04

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt:

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    Eine Verlegung ist im Sinne von § 9 Abs. 1 StVollzG angezeigt, sofern keine allein in der Person des Antragstellers liegenden Versagungsgründe der Annahme einer Eignung entgegenstehen (vgl. Senat a.a.O., OLG Frankfurt am Main vom 27. August 2004, 3 Ws 845/04 ).
  • BGH, 29.09.2004 - 2 ARs 307/04

    Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer)

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    c) Etwas anderes kann auch nicht aus der von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2004 ( StraFo 2005, 86 [BGH 29.09.2004 - 2 ARs 307/04] ) gefolgert werden.
  • OLG Köln, 31.10.2006 - 25 U 5/06

    Kriterium einer Insolvenzforderung im Sinne von § 38 Insolvenzordnung (InsO);

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt der Strafvollstreckungskammer, dass nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 StVollzG ein Rechtsanspruch auf eine Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt besteht, wenn diese angezeigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2005, 1 Ws 302/05 ), und dass der Vollzugsanstalt bei der Frage, ob die Verlegung angezeigt ist, ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2007, 1 Ws 91/07 , Nds.Rpfl. 2007, 221).
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 1 Ws 352/15

    Begründung der Entscheidung über die Ablösung des Verurteilten aus der

    Die fehlende Eignung des Verurteilten für die Behandlung in der sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung, gestützt werden (vgl. Senat, a. a. O., und Beschluss vom 3. August 2007 - 1 Ws 294/07 (StrVollz) -, NStZ-RR 2008, 44; ebenso KG, a. a. O.; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349).
  • OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14

    Förderung der Therapiebereitschaft bei drohender Sicherungsverwahrung durch

    Nach dem bereits zitierten Wortlaut des § 66c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB ist das Wecken und Fördern der Mitwirkungsbereitschaft Aufgabe und Bestandteil der therapeutischen Behandlung (so auch schon Senatsbeschluss vom 3. August 2007 - 1 Ws 294/07 -, StraFo 2007, 435, zu § 9 Abs. 1 StVollzG).
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