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   OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84   

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https://dejure.org/1985,2771
OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84 (https://dejure.org/1985,2771)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.02.1985 - 2 UH 3/84 (https://dejure.org/1985,2771)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Februar 1985 - 2 UH 3/84 (https://dejure.org/1985,2771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werkswohnung; Kündigung; Sozialklausel; Kündigungsbegründung; Nachschieben von Kündigungsgründen; Räumungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Anerkannt ist indessen, daß ein Vermieter der nach § 564 b Abs. 3 BGB vorgeschriebenen Begründung nur dann genügt, wenn er den konkreten Sachverhalt (Lebensvorgang) darlegt, auf den er die Kündigung stützt; hierbei reicht es aus, wenn der Kündigungsgrund so bezeichnet ist, daß er identifiziert werden kann (vgl. BayObLG, Rechtsentscheid vom 17. Dezember 1984 RE - Miet 6/84; BayObLGZ 1981 S. 232).

    Das Kündigungsschreiben vom 28. Dezember 1982 hat somit Rechtswirkungen für das Mietverhältnis, die im vorliegenden Prozeß zu berücksichtigen wären, nicht erzeugt (vgl. BayObLG, WuM 1981 S. 200, 201).

    aa) Soweit das Landgericht ein sogenanntes "Nachschieben" bereits zum Zeitpunkt der Kündigung bestehender Gründe im Prozeß - hier durch die Klage - für zulässig erachtet haben sollte, wäre die Kammer hieran durch den Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juli 1981 (WuM 1981 S. 200, 201) gehindert gewesen und hätte, wenn es hiervon hätte abweichen wollen, diese Rechtsfrage zum Gegenstand einer Vorlage nach Artikel III des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften machen müssen.

  • OLG Celle, 08.11.1983 - 2 UH 1/83
    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Auf eine solche Begründung kann, wie der Senat mehrfach entschieden hat (WuM 1984 S. 5; ZMR 1985 S. 18, 19), nicht verzichtet werden.

    Der bloße Hinweis der Klägerin im Kündigungsschreiben vom 28. Dezember 1982 auf die Vorschrift des § 565 c BGB genügte nach der erkennbaren Rechtsauffassung des Landgerichts, an die der Senat grundsätzlich gebunden ist (vgl. OLG Celle, WuM 1984, S. 5 m.w.N.) nicht.

  • OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Zwar reicht die Zustellung der vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters unterzeichneten beglaubigten Abschrift einer Klageschrift oder eines die Kündigungserklärung enthaltenen Schriftsatzes aus, um die Schriftform gemäß § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB zu wahren (Rechtsentscheide des OLG Zweibrücken, WuM 1981 S. 177, 178, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts, BayObLG aaO., S. 201).
  • BayObLG, 23.01.1984 - REMiet 14/83

    Rechtmäßigkeit eines nach dem Wegfall einer Preisbindung erstmals eine

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Er kann vielmehr, ohne Veränderung des rechtlichen Kerns, die Vorlagefrage so formulieren, daß dem erkennbaren Hauptanliegen des vorlegenden Gerichts im Hinblick auf eine mögliche Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage Rechnung getragen wird (vgl. BayObLG, WuM 1984 S. 48 m.w.N.; OLG Karlsruhe, WuM 1984 S. 43).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1983 - 9 REMiet 4/83

    Kündigung; Eintreten in den Mietvertrag; Berechtigtes Interesse ;

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Er kann vielmehr, ohne Veränderung des rechtlichen Kerns, die Vorlagefrage so formulieren, daß dem erkennbaren Hauptanliegen des vorlegenden Gerichts im Hinblick auf eine mögliche Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage Rechnung getragen wird (vgl. BayObLG, WuM 1984 S. 48 m.w.N.; OLG Karlsruhe, WuM 1984 S. 43).
  • OLG Schleswig, 01.06.1984 - 6 REMiet 2/83
    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Einer Rechtsfrage ist dann grundsätzliche Bedeutung beizumessen, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Frage auch künftig wiederholt auftritt und unterschiedlich beantwortet wird (BayObLG, WuM 1981, S. 208, 209; OLG Schleswig, WuM 1984, S. 327, 329; OLG Koblenz, ZMR 1984, S. 351).
  • OLG Celle, 22.03.1984 - 2 UH 2/83
    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Auf eine solche Begründung kann, wie der Senat mehrfach entschieden hat (WuM 1984 S. 5; ZMR 1985 S. 18, 19), nicht verzichtet werden.
  • BayObLG, 24.06.1981 - Allg. Reg. 41/81

    Berücksichtigung der Aufwendungen des Mieters zur Verbesserung des Wohnwertes der

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Einer Rechtsfrage ist dann grundsätzliche Bedeutung beizumessen, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Frage auch künftig wiederholt auftritt und unterschiedlich beantwortet wird (BayObLG, WuM 1981, S. 208, 209; OLG Schleswig, WuM 1984, S. 327, 329; OLG Koblenz, ZMR 1984, S. 351).
  • OLG Koblenz, 26.07.1984 - 4 W RE 386/84

    Fristlose Kündigung; Kündigung; Vermieter; Verzug; Nebenkosten

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Einer Rechtsfrage ist dann grundsätzliche Bedeutung beizumessen, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Frage auch künftig wiederholt auftritt und unterschiedlich beantwortet wird (BayObLG, WuM 1981, S. 208, 209; OLG Schleswig, WuM 1984, S. 327, 329; OLG Koblenz, ZMR 1984, S. 351).
  • OLG Hamburg, 21.09.1983 - 4 U 42/83

    Berechtigtes Interesse des Vermieters; Außerordentliches Kündigungsrecht; Erben

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    eine Ausnahme bilden außerordentliche, fristlose Kündigungen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1984 S. 60, 61; BayObLG Beschluß vom 4. Dezember 1984 - RE - Miet 2/84; Emmerich-Sonnenschein aaO., § 565 b Rdn. 18; Schmidt-Futterer/Blank, aaO., B 705) -, ein solcher Fall liegt indessen nicht vor.
  • OLG Hamburg, 18.01.1991 - 4 U 41/89

    Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum

    Er kann sie vielmehr, sofern dadurch ihr rechtlicher Kern nicht verändert wird, so umformulieren, eingrenzen, präzisieren oder berichtigen, daß dem erkennbaren Hauptanliegen des vorlegenden Gerichts im Hinblick auf eine mögliche Entscheidungserheblichkeit Rechnung getragen wird (vgl. z. B. OLG Celle, Beschluß vom 4.2.1985 - 2 UH 3/84 -, OLG Celle 10 in RE Miet = WuM 1985, 142, 143; OLG Oldenburg, Beschluß vom 23.11.1983 - 5 UH 1/83 -, OLG Oldenburg 22 in RE Miet = WuM 1984, 274; OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 23.12.1983 - 9 RE Miet 4/83 -, OLG Karlsruhe 35 in RE Miet = WuM 1984, 43; Rechtsentscheid vom 9.8.1984 - 3 RE Miet 6/84 -, OLG Karlsruhe 40 in RE Miet = WuM 1984, 267, 268; BayOblG, Rechtsentscheid vom 10.3.1988 - RE-Miet 2/88 -, BayOblG 52 in RE Miet = WuM 1988, 117; Rechtsentscheid vom 23.6.1988 - RE-Miet 3/88 -, BayOblG 54 in RE Miet = WuM 1988, 257, 258; jeweils m.w.N.).

    Vielmehr reicht es aus, daß diese Frage auch künftig wiederholt auftreten wird und unterschiedliche Auffassungen in Rechtsprechung oder Literatur zu erwarten sind (vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluß vom 23.11.1983 - 5 UH 1/83 -, OLG Oldenburg 22 in RE Miet = WuM 1984, 274; OLG Celle, Beschluß vom 4.2.1985 - 2 UH 3/84 -, OLG Celle 10 in RE Miet = WuM 1985, 142; BayOblG, Rechtsentscheid vom 10.3.1988 - RE-Miet 2/88 -, BayOblG 52 in RE Miet = WuM 1988, 117; Rechtsentscheid vom 8.4.1988 - RE-Miet 1/88 -, BayOblG 53 in RE Miet = WuM 1988, 205, 207).

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