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   OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11   

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OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11 (https://dejure.org/2011,12552)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.05.2011 - 10 WF 118/11 (https://dejure.org/2011,12552)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 10 WF 118/11 (https://dejure.org/2011,12552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tenor-Berichtigung von Entscheidungen ohne Gründe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 319 ZPO; § 113 Abs. 1 FamFG
    Berichtigung des Tenors eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung des Tenors eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319; FamFG § 113
    Zulässigkeit der Berichtigung im Vereinfachten Verfahren ergangener Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse; Anrechnung des vollen Kindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
    Nach ausdrücklicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind auch Berichtigungsbeschlüsse der materiellen Rechtskraft zugänglich (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742 [Tz. 20] m.w.N.); sie sind bei Eintritt der formellen Rechtskraft regelmäßig nicht in anderem Zusammenhang darauf zu prüfen, ob sie die Grenzen des § 319 ZPO einhalten (BGH a.a.O. [Tz. 20]; BGHZ 127, 74 [Tz. 9] m.w.N.).

    Insofern sind Berichtigungsbeschlüsse, selbst wenn sie fehlerhaft ergangen sind, nur in seltenen Ausnahmefällen unwirksam, nämlich wenn ein besonders schwerer und offenkundiger Mangel vorliegt (BGHZ 127, 74 [Tz. 18] m.w.N.; BGH - Urteil vom 9. November 1994 - XII ZR 184/93 - FamRZ 1995, 155 = NJW 1995, 1033 [Tz 10]); ihnen wird lediglich insoweit eine nur eingeschränkte Bindungswirkung zuerkannt, als durch sie nachträglich erstmals - direkt oder indirekt - ein Rechtsmittel eröffnet wird (vgl. BGHZ 127, 74 [Tz. 10] m.w.N.).

    Dabei muß die Unrichtigkeit nicht unbedingt bereits auf den ersten Blick zu erkennen sein (Stein/Jonas 22 -Leipold, ZPO, § 319 Rz. 12), es genügt, wenn sie bei sorgfältiger Prüfung und rechtskundiger Beratung für Dritte evident wird (BGHZ 127, 74 [Tz. 25]).

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
    Nach ausdrücklicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind auch Berichtigungsbeschlüsse der materiellen Rechtskraft zugänglich (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742 [Tz. 20] m.w.N.); sie sind bei Eintritt der formellen Rechtskraft regelmäßig nicht in anderem Zusammenhang darauf zu prüfen, ob sie die Grenzen des § 319 ZPO einhalten (BGH a.a.O. [Tz. 20]; BGHZ 127, 74 [Tz. 9] m.w.N.).

    Um eine Unrichtigkeit handelt es sich, wenn das vom Gericht Erklärte von dem von ihm Gewollten abweicht, es sich also um einen Verlautbarungsfehler handelt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742 [Tz. ; HK-ZPO 3 -Saenger, § 319 Rz. 4; Stein/Jonas 22 -Leipold, ZPO, § 319 Rz. 7 f.; Wieczorek/Schütz 3 -Rensen, ZPO, § 319 Rz. 8; MüKo ZPO 3 -Musielak, § 319 Rz. 4); offenbar ist eine Unrichtigkeit, wenn sie sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei ihrem Erlaß ergibt (BGH aaO Tz. 15).

  • OLG Frankfurt, 19.01.1990 - 5 W 28/89
    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
    Anerkanntermaßen kommt jedoch auch eine Berichtigung von Entscheidungen in Betracht, die keine Begründung enthalten (vgl. etwa für den Vollstreckungsbescheid OLG Frankfurt, Beschluß vom 19. Januar 1990 - 5 W 28/89 - NJW-RR 1990, 767; vergleichbar für den Mahnbescheid BGH, Urteil vom 29. September 1983 - VII ZR 31/83 - NJW 1984, 242 f.).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
    Insofern könnte der Senat sogar die Frage der Zulässigkeit offenlassen und die sofortigen Beschwerden als jedenfalls unbegründet zurückweisen (vgl. insofern BGH - Beschluß vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346 sowie OLG Köln, Beschluß vom 27. Juli 2010 - 6 W 79/10 - GRUR-RR 2011, 86, 87 - bereits unter der Geltung des FamFG).
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 31/83

    Irrtümliche Falschbezeichnung des sachlich zuständigen Gerichts in einem

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
    Anerkanntermaßen kommt jedoch auch eine Berichtigung von Entscheidungen in Betracht, die keine Begründung enthalten (vgl. etwa für den Vollstreckungsbescheid OLG Frankfurt, Beschluß vom 19. Januar 1990 - 5 W 28/89 - NJW-RR 1990, 767; vergleichbar für den Mahnbescheid BGH, Urteil vom 29. September 1983 - VII ZR 31/83 - NJW 1984, 242 f.).
  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
    Insofern könnte der Senat sogar die Frage der Zulässigkeit offenlassen und die sofortigen Beschwerden als jedenfalls unbegründet zurückweisen (vgl. insofern BGH - Beschluß vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346 sowie OLG Köln, Beschluß vom 27. Juli 2010 - 6 W 79/10 - GRUR-RR 2011, 86, 87 - bereits unter der Geltung des FamFG).
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93

    Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11
    Insofern sind Berichtigungsbeschlüsse, selbst wenn sie fehlerhaft ergangen sind, nur in seltenen Ausnahmefällen unwirksam, nämlich wenn ein besonders schwerer und offenkundiger Mangel vorliegt (BGHZ 127, 74 [Tz. 18] m.w.N.; BGH - Urteil vom 9. November 1994 - XII ZR 184/93 - FamRZ 1995, 155 = NJW 1995, 1033 [Tz 10]); ihnen wird lediglich insoweit eine nur eingeschränkte Bindungswirkung zuerkannt, als durch sie nachträglich erstmals - direkt oder indirekt - ein Rechtsmittel eröffnet wird (vgl. BGHZ 127, 74 [Tz. 10] m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13

    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines

    Das wäre dann der Fall, wenn die Gründe der Entscheidung unzweifelhaft ergeben würden, dass das Gericht auf eine bestimmte Rechtsfolge erkennen wollte und deren Ausspruch versehentlich unterblieben ist (OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2011 - 10 WF 118/11 -, veröffentlicht bei juris, Tz. 15 und FamRZ 2011, 1414, nur Leitsatz , Meyer-Holz a.a.O., Rn. 20).
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