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   OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13   

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https://dejure.org/2014,17905
OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,17905)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.06.2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,17905)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 7 U 202/13 (https://dejure.org/2014,17905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 543 Abs. 1; BGB § 581 Abs. 2
    Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den Verpächter wegen Handlungsunfähigkeit der Gemeinschaft der Jagdpächter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den Verpächter wegen Handlungsunfähigkeit der Gemeinschaft der Jagdpächter

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrags wegen Handlungsunfähigkeit der Jagdpächtergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 1; BGB § 581 Abs. 2
    Kündigung des Jagdpachtvertrages durch den Verpächter wegen Handlungsunfähigkeit der Gemeinschaft der Jagdpächter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann ein Jagdpachtvertrag fristlos gekündigt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei zerrüttetem Verhältnis der Mitpächter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei zerrüttetem Verhältnis der Mitpächter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 2
  • ZMR 2015, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Bonn, 08.11.1977 - 1 O 170/77
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Unter mehreren Mitpächtern ist daher eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erforderlich, denn sie sind Gläubiger einer unteilbaren Leistung, bei der die Ausübung ihrer Rechte und Pflichten wie Jagd, Hege und Pflege des Wildes ein ständig einvernehmliches Handeln unabdingbar erscheinen lässt (Landgericht Bonn, Urteil vom 08.11.1977, Az: 1 O 170/77, JE III Nr. 64, Leitsatz).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Bei der Abmahnung handelt es sich um eine Erklärung, die darauf abzielt, der anderen Vertragspartei ein bestimmtes, als Vertragsverletzung beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, und zwar verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten zur Vermeidung weiterer vertragsrechtlicher Konsequenzen aufzugeben oder zu ändern (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Az: VIII ZR 139/07, Jurisdokument, Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 17.02.1992 - 7 W 52/92
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Dem Recht zur Jagdausübung korrespondiert eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Jagdausübung in den zulässigen Grenzen, die dem Jagdausübungsberechtigten sowohl als privatrechtliche Pflicht gegenüber dem Verpächter wie auch als öffentlich - rechtliche Pflicht obliegt, deren Nichterfüllung der Jagdbehörde nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften Anlass geben kann, von Amts wegen für eine unterbliebene Bejagung zu sorgen (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.1992 - 7 W 52/92, JE III Nr. 76, S. 20).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 5 U 2/98
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 24. November 1998 - 5 U 2/98 - steht dem nicht entgegen, denn dort hatten der Vorstand ohne vorherige Beschlussfassung der Genossenschaft den Pachtvertrag gekündigt, und Mängel der Kündigung als Gestaltungsakt sind grundsätzlich nicht heilbar.
  • OLG Schleswig, 29.02.2012 - 7 U 115/11

    Haftung für Reitunfall bei Proberitt

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Streitigkeiten zwischen Mitpächtern der Pachtvertrag zum Verpächter durch diesen nur dann gekündigt werden kann, wenn die Streitigkeiten die Zusammenarbeit dergestalt gefährden, dass sie sich zum Nachteil des Verpächters auswirken (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28. März 2001, 7 U 115/11, juris- Rdnr. 43).
  • OLG Oldenburg, 25.03.2014 - 12 U 160/13
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Jedenfalls bei einer Jagdpacht muss das Verhalten aller Beteiligten in die Abwägung der beiderseitigen Interessen einbezogen werden, wenn der gesamten Pächtergemeinschaft gekündigt werden soll (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.03.2014, Az: 12 U 160/13, S. 8, Bl. 226 d. A.).
  • OLG Celle, 10.10.1985 - 7 U 29/85
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    Dabei muss das Verhalten des Pächters die Verpächterrechte erheblich verletzen (OLG Celle, Urteil vom 10.10.1985, Az: 7 U 29/85, JE II Nr. 78).
  • BGH, 04.07.1991 - III ZR 101/90

    Zulässigkeit einer gemeinsamen Jagdausübungsberechtigung von Jagdpächter und

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass zwischen mehreren Pächtern desselben Jagdbezirks schon mit Abschluss des Jagdpachtvertrages auch ohne ausdrückliche Regelung mindestens stillschweigend ein Gesellschaftsverhältnis nach § 705 BGB entsteht (Härtel/Munte, Handbuch des Fachanwalts, Agrarrecht, 2012, Kapitel 24, Rdnr. 323 unter Verweis auf BGHZ 115, 116,121, OLG Hamm RdL 1977, 286 und LG Regensburg, Urteil vom 12.04.1989, 1 O 1037/89; Schuck, Bundesjagdgesetz, München 2010, § 11 Rdnr. 243).
  • LG Regensburg, 04.12.1989 - 1 O 1037/89
    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2014 - 7 U 202/13
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass zwischen mehreren Pächtern desselben Jagdbezirks schon mit Abschluss des Jagdpachtvertrages auch ohne ausdrückliche Regelung mindestens stillschweigend ein Gesellschaftsverhältnis nach § 705 BGB entsteht (Härtel/Munte, Handbuch des Fachanwalts, Agrarrecht, 2012, Kapitel 24, Rdnr. 323 unter Verweis auf BGHZ 115, 116,121, OLG Hamm RdL 1977, 286 und LG Regensburg, Urteil vom 12.04.1989, 1 O 1037/89; Schuck, Bundesjagdgesetz, München 2010, § 11 Rdnr. 243).
  • OLG Celle, 20.08.2014 - 7 U 38/14

    Jagdpachtvertrag und BGB-Gesellschaft der Mitpächter

    Da vorliegend derartige Abreden mit der J. nicht getroffen sind und auch die J. als Verpächterin das Zerwürfnis der Parteien bislang nicht zum Anlass genommen hat, einer der Parteien oder allen Parteien außerordentlich zu kündigen (s. hierzu zuletzt Senatsurteil vom 4. Juni 2014 in Sachen 7 U 202/13), ist der Ausgang dieses Rechtsstreits nicht geeignet, die Stellung des Klägers als Mitpächter im Verhältnis zur J. zu beeinflussen.
  • OLG Hamm, 09.03.2022 - 8 U 52/21

    Rechte und Pflichten aus einem gemeinsamen Jagdpachtverhältnis; Regelmäßige

    Das erscheint deswegen sachgerecht, weil die Kündigung des Gesellschaftsvertrags den Pachtvertrag grundsätzlich unberührt lässt, aber die Rechte und Pflichten der Mitpächter im Verhältnis untereinander potentiell sach- und interessenwidrig ändert; vgl. dazu Schuck/ Koch, BJagdG Kommentar, 2. Aufl. 2015, § 11 BJagdG Rn. 154 f. Hinzu kommt, dass Streitigkeiten unter Mitpächtern ein Recht des Verpächters zur Kündigung aus wichtigem Grund begründen können, wenn durch sie der Vertragszweck gefährdet wird; OLG Celle, Urteil vom 04.06.2014 - 7 U 202/13, BeckRS 2014, 14748 ; OLG Hamm, Urteil vom 27.03.1996 - 8 U 222/95, BeckRS 1996, 31006911 ; auch deswegen liegt es nahe, besondere Rücksichtspflichten der Mitpächter anzunehmen.
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