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OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zimmermann-notar-rostock.de
Auswirkung der Vertragsaufhebung des Hauptvertrages auf den Provisionsanspruch des Maklers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57
Widerspruch gegen Vormerkung
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, daß die Bestellung von Vorkaufsrecht und Wegerechten den Beklagten gegenüber als Inhabern der auf sie übergegangenen Auflassungsvormerkung ( § 401 BGB ; vgl. BGHZ 25, 16, 23) relativ unwirksam ist ( § 883 Abs. 2 Satz 1 BGB ). - RG, 12.01.1916 - V 262/15
Rechtlich unmögliche Hypothek; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten ( § 888 BGB ) verweisen (vgl. RG War'nRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m. w. N.; RGZ 88, 21, 28). - BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83
Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
BGH, Urteil vom 21.11.1985 - VII ZR 366/83 - Aus dem Tatbestand.
- BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80
Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
Daß eine in diesem Rahmen gestellte Provisionsangabe noch keinen Maklervertrag herbeiführte, ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (BGH WM 1981, 495 , = LM § 354 HGB Nr. 7). - BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64
Vormerkung und Verzug
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
Der unselbständige Hilfsanspruch des § 888 BGB ändert nichts an dem gesicherten Anspruch auf lastenfreie Eigentumsübertragung, zu dessen Erfüllung nach wie vor allein der Schuldner verpflichtet bleibt ( BGHZ 49, 263, 266 [= DNotZ 1968, 552] ). - RG, 08.11.1935 - V 97/35
1. Ist die Löschungspflicht des Grundstücksverkäufers nach § 435 BGB. eine …
Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten ( § 888 BGB ) verweisen (vgl. RG War'nRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m. w. N.; RGZ 88, 21, 28).