Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,12494
OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84 (https://dejure.org/1985,12494)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.1985 - 11 U 239/84 (https://dejure.org/1985,12494)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 1985 - 11 U 239/84 (https://dejure.org/1985,12494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,12494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, daß die Bestellung von Vorkaufsrecht und Wegerechten den Beklagten gegenüber als Inhabern der auf sie übergegangenen Auflassungsvormerkung ( § 401 BGB ; vgl. BGHZ 25, 16, 23) relativ unwirksam ist ( § 883 Abs. 2 Satz 1 BGB ).
  • RG, 12.01.1916 - V 262/15

    Rechtlich unmögliche Hypothek; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
    Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten ( § 888 BGB ) verweisen (vgl. RG War'nRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m. w. N.; RGZ 88, 21, 28).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
    BGH, Urteil vom 21.11.1985 - VII ZR 366/83 - Aus dem Tatbestand.
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
    Daß eine in diesem Rahmen gestellte Provisionsangabe noch keinen Maklervertrag herbeiführte, ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (BGH WM 1981, 495 , = LM § 354 HGB Nr. 7).
  • BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64

    Vormerkung und Verzug

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
    Der unselbständige Hilfsanspruch des § 888 BGB ändert nichts an dem gesicherten Anspruch auf lastenfreie Eigentumsübertragung, zu dessen Erfüllung nach wie vor allein der Schuldner verpflichtet bleibt ( BGHZ 49, 263, 266 [= DNotZ 1968, 552] ).
  • RG, 08.11.1935 - V 97/35

    1. Ist die Löschungspflicht des Grundstücksverkäufers nach § 435 BGB. eine

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84
    Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten ( § 888 BGB ) verweisen (vgl. RG War'nRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m. w. N.; RGZ 88, 21, 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht