Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2687
OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11 (https://dejure.org/2011,2687)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2011 - 17 W 16/11 (https://dejure.org/2011,2687)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 17 W 16/11 (https://dejure.org/2011,2687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 FamFG; § 59 FamFG; § 63 FamFG; § 11 VerschG; § 31 PStG
    Zulässigkeit der Beschwerde eines sog. "vergessenen Beteiligten" im Verfahren über die Feststellung des Todeszeitpunkts; Begriff des gleichzeitigen Versterbens i.S. von § 11 VerschG; Anforderungen an die Feststellung des Todeszeitpunkts

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 7; FamFG § 59; FamFG § 63; PStG § 31
    Begriff des "gleichzeitigen Versterbens" - Eintragung von Todeszeiträumen in das Sterberegister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines sog. "vergessenen Beteiligten" im Verfahren über die Feststellung des Todeszeitpunkts; Begriff des gleichzeitigen Versterbens i.S. von § 11 VerschG; Anforderungen an die Feststellung des Todeszeitpunkts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 7; FamFG § 59; FamFG § 63; PStG § 31
    Zulässigkeit der Beschwerde eines sog. "vergessenen Beteiligten" im Verfahren über die Feststellung des Todeszeitpunkts; Begriff des gleichzeitigen Versterbens i.S. von § 11 VerschG; Anforderungen an die Feststellung des Todeszeitpunkts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 07.09.2010 - 15 W 111/10

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für die unbekannten Erben im Verfahren der

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11
    b) Wer am erstinstanzlichen Verfahren nicht formell beteiligt worden ist, aber von dem Beschluss möglicherweise nach § 59 Abs. 1 FamFG in seinen Rechten beeinträchtigt wird, kann nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur solange fristgemäß Beschwerde einlegen, bis die Frist für den letzten formell Beteiligten abgelaufen ist (OLG Hamm FGPrax 2011, 84; OLG Köln, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 6 W 84/11 - veröffentlicht bei Juris [Tz. 2]; Keidel/Sternal FamFG 17. Aufl. § 63 Rn. 45; Bumiller/Harders FamFG 10. Aufl. § 63 Rn. 6; Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 5. Aufl. § 63 FamFG Rn. 11; Büte FuR 2011, 361, 363 f.).
  • BGH, 07.02.1974 - IX ZR 64/72

    Todeszeitvermutung

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11
    Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 11 VerschG erfordert den vollen Beweis (BGHZ 62, 112, 117), und an die Beweisführung sind hohe Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 1999, 1309; Hepting/Gaaz PStR [Stand: April 2003] § 37 PStG Rn. 65).
  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91

    Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11
    Die Anwendung des § 11 VerschG gebietet es aber in personenstandsrechtlicher Hinsicht nicht, dass Anfang und Ende des im Sterberegister zu beurkundenden Todeszeitraumes bei allen Personen identisch sein müssten, die aufgrund des gleichen Ereignisses verstorben sind; vielmehr liegt ein "gleichzeitiges" Versterben im Sinne des § 11 VerschG auch dann noch vor, wenn lediglich Zeiträume festgestellt werden können, innerhalb derer der Tod der betroffenen Personen mit Sicherheit eingetreten sein muss und sich diese Zeiträume - und sei es auch nur geringfügig - überlappen (BayObLG NJW-RR 1999, 1309, 1310; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1992, 1480, 1481 zu § 1923 BGB).
  • OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 84/11

    Frist für die Einlegung der Beschwerde des Anschlussinhabers

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11
    b) Wer am erstinstanzlichen Verfahren nicht formell beteiligt worden ist, aber von dem Beschluss möglicherweise nach § 59 Abs. 1 FamFG in seinen Rechten beeinträchtigt wird, kann nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur solange fristgemäß Beschwerde einlegen, bis die Frist für den letzten formell Beteiligten abgelaufen ist (OLG Hamm FGPrax 2011, 84; OLG Köln, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 6 W 84/11 - veröffentlicht bei Juris [Tz. 2]; Keidel/Sternal FamFG 17. Aufl. § 63 Rn. 45; Bumiller/Harders FamFG 10. Aufl. § 63 Rn. 6; Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 5. Aufl. § 63 FamFG Rn. 11; Büte FuR 2011, 361, 363 f.).
  • RG, 25.10.1909 - VI 119/09

    Anerkennung eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11
    Dies liegt allerdings noch nicht daran, dass dem Beteiligten zu 3. die gemäß § 59 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwerdeberechtigung fehlen könnte, weil er in dem Erbscheinsverfahren 5 VI 119/09 vor dem Amtsgericht Otterndorf zwischenzeitlich seinen eigenen Erbscheinsantrag nach der verstorbenen Ehefrau des Betroffenen zurückgenommen hat.
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    Der vergessene Beteiligte werde ausreichend dadurch geschützt, dass er nach Ablauf der für ihn maßgeblichen Rechtsmittelfrist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen könne (OLG Celle Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 17 W 16/11 - juris Rn. 12 ff.; OLG Hamm FamRZ 2011, 396, 397; Keidel/Sternal FamFG 19. Aufl. § 63 Rn. 45 ff., 45d; Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 11. Aufl. § 63 Rn. 6; Büte FuR 2011, 361, 363; Preuß DNotZ 2010, 265, 276 ff.; Harders DNotZ 2009, 725, 727 f.; Schürmann FuR 2010, 425, 431; Bassenge/Roth/Gottwald FamFG 12. Aufl. § 63 Rn. 5; Zöller/Feskorn ZPO 31. Aufl. § 63 FamFG Rn. 6; Rackl Das Rechtsmittelrecht nach dem FamFG S. 88; vgl. auch Kölmel NotBZ 2010, 2, 8 ff.).
  • OLG München, 28.07.2021 - 34 Wx 47/21

    Zur Anerkennung einer Privatscheidung durch Verstoßung der Ehefrau nach

    Dem wird bisweilen unter Verweis auf die gesetzgeberische Absicht und den Grundsatz der Rechtsklarheit und -sicherheit widersprochen; vielmehr könne ein Betroffener, der am erstinstanzlichen Verfahren nicht formell beteiligt wurde, nur solange Beschwerde einlegen, bis die Frist für den letzten formell Beteiligten abgelaufen sei (OLG Hamm FamRZ 2011, 396/397; OLG Celle NJOZ 2011, 2073/2074; Bumiller in Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 12. Aufl. § 63 Rn. 6; Keidel/Sternal FamFG 20. Aufl. § 63 Rn. 45d), erforderlichenfalls sei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Keidel/Sternal § 63 Rn. 45c).
  • OLG Dresden, 22.11.2013 - 19 UF 686/13

    Frist für die Einlegung der Beschwerde für einen am erstinstanzlichen Verfahren

    Die Hinzuziehungspflicht nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG und die Benachrichtigungspflicht des Gerichts gem. § 7 Abs. 4 FamFG stellten sicher, dass die dem Gericht bekannten Beteiligten zu dem Verfahren hinzugezogen oder in die Lage versetzt werden, einen Antrag auf Hinzuziehung zu stellen (Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 63 Rn. 45; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 3. Aufl., § 63 Rn. 21, 22; Bumiller/Harders, FamFG, 9. Aufl., § 63 Rn. 6; Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 5. Aufl., § 63 Rn. 11; Schürmann, Das Rechtsmittel nach dem FamFG, FamRB 2009, 24, 25; OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2010, 15 W 111/10, FamRZ 2011, 396; OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2011, 17 W 16/11, FamRZ 2012, 321).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2012 - 9 UF 19/12

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten bei der deutschen

    Der Senat schließt sich insoweit der in Teilen der Literatur vertretenen Auffassung an, dass sich der Beginn des Laufs der Beschwerdefrist für einen übergangenen und in seinen Rechten betroffenen Beteiligten weder nach dem Beginn der Frist für den am Verfahren Beteiligten, bei dem der Fristablauf am spätesten begonnen hat, § 63 Abs. 3 S. 1 FamFG , noch nach § 63 Abs. 3 S. 2 FamFG richtet (Musielak/Borth, FamFG , 3. Aufl., § 63 , Rz. 7, § 228 , Rz. 11, j. m.w.N.; Horndasch/Viefhues/Reinken, FamFG , 2. Aufl., § 63 , Rz. 9, a.A. z.B. OLG Hamm, FamRZ 2011, 396; OLG Celle, ErbBstg 2012, 40, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht