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   OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11   

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https://dejure.org/2012,48381
OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11 (https://dejure.org/2012,48381)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2012 - 13 U 234/11 (https://dejure.org/2012,48381)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 13 U 234/11 (https://dejure.org/2012,48381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen eines Planungsfehlers bei Führen der geplanten Ausführung des Bauvorhabens notwendigerweise zu einem Mangel des Bauwerks; Schadensersatz gegenüber einem Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Planungsfehlers bei Führen der geplanten Ausführung des Bauvorhabens notwendigerweise zu einem Mangel des Bauwerks; Schadensersatz gegenüber einem Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

  • baurechtsiegen.de

    Architektenvertrag - Pflichten bei der Bauüberwachung bei Nachbesserungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist bei Planung und Bauüberwachung zu beachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Bauüberwachungspflicht und Haftungsbeschränkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Architekt muss für Mängel an Dachkonstruktion aufgrund Planungsverschuldens einstehen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Auch Nachbesserungsarbeiten müssen überwacht werden.

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Haftungsbeschränkung in Architektenverträgen

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Detailzeichnung zur Ausführung freigegeben: Architekt haftet für (fremde) Planungsmängel! (IBR 2013, 356)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserungsarbeiten müssen gezielt überwacht werden! (IBR 2013, 354)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserungsaufwand unverhältnismäßig: Architekt haftet trotzdem in voller Höhe! (IBR 2013, 421)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Begrenzung der Haftung auf "versicherbare Schäden"! (IBR 2013, 357)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss das Gericht ein neues Gutachten nach § 412 Abs. 1 ZPO einholen? (IBR 2013, 388)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1289
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf die durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verursachten Kosten, insbesondere der Rechtsanwaltskosten ( BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 , [...] Rn. 5; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 249 Rn. 56 f.).

    Dies gilt allerdings nur für die aus Sicht des Geschädigten erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen ( BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 , a.a.O.).

    Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf die durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verursachten Kosten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 , [...] Rn. 5; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl, § 249 Rn. 56).

    Dies gilt zwar nur für die aus Sicht des Geschädigten erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen ( BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 , a.a.O.).

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    (ε) Die Beklagte kann sich schließlich nicht darauf stützen, dass die realisierte Ausführung wirtschaftlicher sei (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00 , [...] Rn. 28).

    Sie kann verlangen so gestellt zu werden, wie sie stehen würde, wenn sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätte ( BGH, Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00 , [...] Rn. 46).

    Der Umfang des Schadens richtet sich nach den §§ 249 ff. BGB , die Einrede der Unverhältnismäßigkeit aus § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB ist gegenüber der Schadenshöhe nicht möglich ( BGH, Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00 , [...] Rn. 45).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Sowieso-Kosten sind die Vergütung für Leistungen, die von Anfang an zur mangelfreien Herstellung der Bauleistung erforderlich gewesen wären, aber nicht in Auftrag gegeben wurden, nicht in der Vergütung des Unternehmers einberechnet waren und im Rahmen der Nacherfüllung nun zusätzlich ausgeführt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 , [...] Rn. 17, 20 f.).

    Mit Blick auf den Einwand der "Sowieso-Kosten" (s. o. b] hh]) im Rahmen der vom Feststellungsantrag erfassten möglichen künftigen Kosten der Mangelbeseitigung wird zu berücksichtigen sein, dass Anknüpfungspunkt die Erwägung ist, der Unternehmer dürfe nicht mit den Kosten solcher Maßnahmen belastet werden, die er nach dem Vertrag gar nicht zu erbringen hatte ( BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 , [...] Rn. 21).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Entsprechende Anhaltspunkte können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 , [...] Rn. 8).

    Dagegen genügt die Beweiswürdigung den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO nicht, wenn sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze verstößt (BGH, Urteil vom 12. März 2004, a.a.O., Rn. 9).

  • OLG Celle, 18.10.2006 - 7 U 69/06

    Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Jedenfalls schuldet die Beklagte die Verwirklichung eines plangerechten und mängelfreien Werkes (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 7 U 69/06 , [...] Rn. 18).

    Trotzdem ist der mit der Planung beauftragte Architekt verpflichtet, diese Pläne auf Fehler zu überprüfen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 7 U 69/06 , [...] Rn. 21; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 1999 - 5 U 58/97 , [...] Rn. 7).

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01

    Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Sind Details der Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen im Einzelnen geplant und dem Unternehmern in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden ( BGH, Urteil vom 15. Juni 2000 - VII ZR 212/99 , [...] Rn. 18; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2003 - 7 U 930/01 , [...] Rn. 131).

    Den bauleitenden Architekten - zumal bei ungewöhnlichen und erkennbar schwierigen Ausführungen - enthebt das Vertrauen in die Kompetenz eines Spezialisten nicht von der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Kontrolle; soweit Pläne Dritter zur Ausführung gelangen, darf ein Architekt diese nicht kritiklos übernehmen, soweit ihm Kritik möglich und zumutbar ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2003 - 7 U 930/01 , a.a.O. Rn. 141).

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61

    Haftung für Mängel am Bauwerk

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Im Rahmen der Bauüberwachung hat der Architekt die Arbeiten gezielt zu überwachen und zu koordinieren, um zu erreichen, dass das Bauwerk frei von Mängeln und wie geplant durchgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1963 - VII ZR 171/61 , [...] Rn. 17; Werner in Werner/Pastor, a.a.O. Rn. 2014).
  • BGH, 15.06.1978 - VII ZR 15/78

    Schadensminderungspflicht des Bauherrn

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Er muss aber die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, dass seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1978 - VII ZR 15/78 , [...] Rn. 12).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Ein Überwachungsfehler ist gegeben, wenn der Architekt die ihm im Einzelfall obliegende Aufgabe, die Arbeiten der Bauunternehmer und der übrigen am Bau Beteiligten so zu leiten und zu überwachen, dass das Bauwerk plangerecht und mängelfrei erstellt wird, verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - VII ZR 310/79 , [...] Rn. 23 f.).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11
    Denn Zinsen auf die Hauptsumme stehen der Klägerin erst ab dem auf die Zustellung der Klageschrift folgenden Tag ( § 187 Abs. 1 BGB entsprechend) zu (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 , [...] Rn. 25).
  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

  • OLG Hamm, 08.03.2012 - 24 U 148/10

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Bauunternehmer wegen mangelhafter Erstellung

  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05

    Architektenvertrag: Berücksichtigung von Sowieso-Kosten beim Schadensersatz wegen

  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 90/68

    Mängel eines Architektenwerks

  • BGH, 08.04.1991 - II ZR 35/90

    Zivilprozess: Darlegungen im Berufungsrechtszug - Bezugnahme auf Vorbringen in

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag;

  • OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - 5 U 58/97

    Architektenhaftung für Planungsfehler nach Abtretung der Gewährleistungsansprüche

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Die Ausführungsplanung muss bei schadensträchtigen Details besonders differenziert und für den Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise deutlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2000, VII ZR 212/99, NJW 2000, 2991; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 234/11, BauR 2013, 1289; Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rn 725 ff. mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 12 A 283/13

    Untersagung der Weiterbeschäftigung einer Person als Leiter eines kommunalen

    - 9 B 28.08 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6. September 2011, a. a. O., Beschluss vom 25. August 2006 - 1 ZB 04.30718 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 13 U 234/11 -, BauR 2013, 1289, jeweils m.w.N.; siehe auch BSG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 272/05 B -, juris.
  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens durch einen zweiten Sachverständigen ist nur geboten, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-) Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; ferner Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 3131; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 412 Rn. 1 f. mwN).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 4 U 21/12

    Berechnung des Werts des Pflichtteils

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO durch einen zweiten Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-)Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 412 Rn. 1 f. mwN).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 4 U 21/12

    Geltendmachung des Pflichtteils nach Erbausschlagung

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO durch einen zweiten Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-)Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 412 Rn. 1 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 23 U 6/16

    Bau eines Schwimmbads: Architekt muss Verbundabdichtung planen!

    Die Ausführungsplanung muss bei schadensträchtigen Details besonders differenziert und für den Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise deutlich sein (vgl. Koeble , a.a.O., Rn. 726; OLG Celle, Urt. v. 04.12.2012 - 13 U 234/11, Rn. 65, juris).
  • OLG Celle, 13.11.2019 - 1 U 25/19

    Krankenhaushaftung für Geburtsschmerzen nach vaginaloperativer Entbindung

    Dies kommt nur in Betracht, wenn das Gutachten im Sinne des § 412 ZPO ungenügend (unvollständig, widersprüchlich, nicht überzeugend) ist, von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, der Sachverständige erkennbar oder erklärtermaßen nicht die notwendige Sachkenntnis hat, die Anknüpfungstatsachen sich durch neuen Sachvortrag ändern oder ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 04. Oktober 2012 - 13 U 234/11 -, juris Rn. 59; Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 412 Rn. 2).
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