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   OLG Celle, 04.11.1998 - 21 UF 146/98   

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https://dejure.org/1998,6459
OLG Celle, 04.11.1998 - 21 UF 146/98 (https://dejure.org/1998,6459)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.11.1998 - 21 UF 146/98 (https://dejure.org/1998,6459)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. November 1998 - 21 UF 146/98 (https://dejure.org/1998,6459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1569 § 1573 Abs. 2 § 1578 § 242
    Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen durch beruflichen Aufstieg bei nachehelichem Unterhalt - Wiedervereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 858
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 16.06.1989 - 5 UF 501/88

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch und beruflicher Aufstieg des

    Auszug aus OLG Celle, 04.11.1998 - 21 UF 146/98
    Nach der genannten Vorschrift sind berufliche Veränderungen nach Rechtskraft der Scheidung nur dann unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und die ehelichen Lebensverhältnisse mitgeprägt hatten (vgl. Palandt, BGB , 55. Aufl., § 1578 Rdn. 13; BGH in FamRZ 1991, 307 ff; OLG Hamm in FamRZ 1990, 65 f. und 1993, 972 f.).
  • OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92

    Scheidung; Unterhaltshöhe; Vermögens- und Einkommensverhältnisse des

    Auszug aus OLG Celle, 04.11.1998 - 21 UF 146/98
    Nach der genannten Vorschrift sind berufliche Veränderungen nach Rechtskraft der Scheidung nur dann unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und die ehelichen Lebensverhältnisse mitgeprägt hatten (vgl. Palandt, BGB , 55. Aufl., § 1578 Rdn. 13; BGH in FamRZ 1991, 307 ff; OLG Hamm in FamRZ 1990, 65 f. und 1993, 972 f.).
  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Celle, 04.11.1998 - 21 UF 146/98
    Nach der genannten Vorschrift sind berufliche Veränderungen nach Rechtskraft der Scheidung nur dann unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und die ehelichen Lebensverhältnisse mitgeprägt hatten (vgl. Palandt, BGB , 55. Aufl., § 1578 Rdn. 13; BGH in FamRZ 1991, 307 ff; OLG Hamm in FamRZ 1990, 65 f. und 1993, 972 f.).
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende

    Zum einen stellt diese im Gegensatz zur Beförderung zum Oberarzt keine Regelbeförderung (vgl. Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., Rn. 240 zu § 4), sondern eine - in der Regel nicht eheprägende - Leistungsbeförderung (OLG Celle FamRZ 1999, 858, 859. AnwKBGB/Kath-Zuhorst, Rn. 14 zu § 1361 BGB) dar.
  • OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03

    Zur Frage der Einbeziehung einer Beförderung des Ehegatten nach der Scheidung in

    Dies - ergibt sich - ähnlich wie etwa im richterlichen Dienst im Verhältnis einer R 2 - zu einer R 3 - Stelle (vgl. dazu etwa OLG Celle, FamRZ 1999, 858) - bereits aus der - im Verhältnis zu den Lehrerplanstellen insgesamt - verhältnismäßig geringen Zahl von Stellen als Konrektor.
  • OLG Köln, 18.12.2007 - 4 UF 140/06

    Als Leistungsklage zulässige Unterhaltsklage trotz Existenz eines

    Ähnlich der Beförderung vom Sonderschullehrer zum stellvertretenden Schulleiter ( vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1212 ) oder vom Richter am Oberlandesgericht zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ( vgl. OLG Celle FamRZ 1999, 858 ) stellt die Beförderung zum Ministerialrat nicht den "Normalfall" dar.
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