Rechtsprechung
OLG Celle, 05.02.1997 - 13 U 144/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 631 Abs. 1 BGB; § 632 Abs. 2 BGB; § 288 Abs. 1 ZPO
Anforderungen an den Anspruch auf Vergütung von Werkleistungen ; Voraussetzungen für eine Haftung aus einer Vermögensübernahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Anspruch auf Vergütung von Werkleistungen ; Voraussetzungen für eine Haftung aus einer Vermögensübernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 164
Vertretung bei unternehmensbezogenen Geschäften
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 18.07.1996 - 11 O 26/96
- OLG Celle, 05.02.1997 - 13 U 144/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 174
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72
Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.1997 - 13 U 144/96
Zwar ist dies bei den sogenannten unternehmensbezogenen Geschäften nicht erforderlich, da bei diesen der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, daß der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll und dieser aus dem Rechtsgeschäft selbst dann berechtigt und verpflichtet wird, wenn die Gegenpartei den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst irrige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (vgl. BGHZ 62, S. 216, 221 [BGH 18.03.1974 - II ZR 167/72] ; 64,S. 11, 14 f.;… Schmidt, Handelsrecht, 4. Aufl., § 5 III Fußnote 132 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Die Anwendung der Grundsätze eines unternehmensbezogenen Geschäfts scheidet schon deswegen aus, weil hierfür der Betriebsinhaber eine auf Dauer eingerichtete Tätigkeit am Markt ausüben muss und die bloße Anmeldung eines Gewerbes hierfür nicht ausreicht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.02.1997, 13 U 144/96, NJW-RR 1998, 174;… Münchener-Kommentar/Schramm, a.a.O., § 164, Rn 23 mwN in Fn 1).Die Anwendung der Grundsätze eines unternehmensbezogenen Geschäfts scheidet schon deswegen aus, weil hierfür der Betriebsinhaber eine auf Dauer eingerichtete Tätigkeit am Markt ausüben muss und die bloße Anmeldung eines Gewerbes hierfür nicht ausreicht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.02.1997, 13 U 144/96, NJW-RR 1998, 174;… Münchener-Kommentar/Schramm, a.a.O., § 164, Rn 23 mwN in Fn 1).