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   OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12   

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OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12 (https://dejure.org/2013,1642)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12 (https://dejure.org/2013,1642)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 1 Ausl 60/12 (https://dejure.org/2013,1642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 Abs. 3 IRG; § 61 IRG; Art. 1 Abs. 1 EuRhÜbk; Art. 2 lit. b) EuRhÜbk
    Rechtshilfeersuchen der Türkei um kommissarische Vernehmung eines dort Angeschuldigten bei Verhandlung gegen diesen nach der türkischen Strafprozessordnung in Abwesenheit und Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtshilfeersuchen der Türkei um kommissarische Vernehmung eines dort Angeschuldigten bei Verhandlung gegen diesen nach der türkischen Strafprozessordnung in Abwesenheit und Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtshilfeersuchen der Türkei auf kommissarische Vernehmung eines dort Angeschuldigten im Abwesenheitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 212 (Ls.)
  • NStZ-RR 2013, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 12.02.2004 - Ausl 25/04

    Voraussetzungen eines ausländischen Rechtshilfeersuchens

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12
    1985, 143; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 1991 - 3 Ws 68/91, NStE Nr. 2 zu § 233 StPO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 2 Ausl II 25/00, NStZ-RR 2001, 175; OLG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2004 - Ausl 25/04, juris).

    Der von dem Schwurgericht in Alanya angestrebten richterlichen Vernehmung des in der Türkei Angeschuldigten steht § 59 Abs. 3 IRG nicht entgegen (vgl. Senat aaO; OLG Frankfurt aaO; OLG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2004 - Ausl 25/04, juris).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12
    Ob indes aus der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 113, 273) zu schließen ist, dass das Oberlandesgericht auch im Falle einer Fakultativklausel - wie hier - umfassend über die grundrechtlich geschützten Individualbelange des Betroffenen entscheiden müsse (so Lagodny aaO § 1 IRG Rn. 25) oder zumindest prüfen müsse, ob das Bewilligungsermessen mit Blick auf die grundrechtlich geschützten Individualbelange des Betroffenen auf Null reduziert ist (so Vogel aaO), kann hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2000 - 2 Ausl II 25/00
    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12
    1985, 143; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 1991 - 3 Ws 68/91, NStE Nr. 2 zu § 233 StPO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 2 Ausl II 25/00, NStZ-RR 2001, 175; OLG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2004 - Ausl 25/04, juris).
  • OLG Hamburg, 10.08.1987 - 1 Ws 151/87
    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12
    Da im Rechtshilferecht der Grundsatz gilt, dass über die Wirksamkeit eines Verfahrensaktes stets das Recht entscheidet, in dessen Hoheitsbereich er vorgenommen wird, ist die Entscheidung des Schwurgerichts in Alanya, den dort Angeklagten in Deutschland richterlich vernehmen zu lassen, und die spätere Verwertbarkeit dieser Vernehmung im dortigen Strafverfahren der Nachprüfung durch die deutschen Stellen entzogen (vgl. Senat aaO; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. August 1987 - 1 Ws 151/87, GA 1988, 376).
  • OLG Stuttgart, 25.03.1991 - 3 Ws 68/91

    Voraussetzungen der Ablehnung einer erbetenen ausländischen Rechtshilfehandlung

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12
    1985, 143; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 1991 - 3 Ws 68/91, NStE Nr. 2 zu § 233 StPO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 2 Ausl II 25/00, NStZ-RR 2001, 175; OLG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2004 - Ausl 25/04, juris).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 510/85
    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12
    Allerdings handelt es sich hierbei nach bisheriger Rechtsprechung um eine Ermessensentscheidung, die von der Bewilligungsbehörde zu treffen ist und die die Frage der Zulässigkeit der Rechtshilfe nicht berührt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 510/85, EzSt IRG § 61 Nr. 2; weit. Nachw. bei Vogel aaO Vor § 1 IRG Rn. 106).
  • OLG Koblenz, 02.11.1987 - 1 AR 170/87
    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2013 - 1 Ausl 60/12
    Indes ist eine zwangsweise Vorführung des Angeschuldigten zur kommissarischen Vernehmung in einem solchen Fall - also auch hier - gemäß § 59 Abs. 3 IRG i.V.m. §§ 233 Abs. 2, 230 Abs. 2 StPO unzulässig (OLG Koblenz, Beschluss vom 2. November 1987 - 1 AR 170/87, NStE Nr. 1 zu § 233 StPO).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 1 Ausl 218/15

    Rechtshilfeersuchen eines türkischen Gerichts: Vernehmung einer in der Türkei

    Unter diese Rechtshilfeverpflichtung fällt auch die Vernehmung einer deutschen Staatsangehörigen, gegen die in der Türkei Anklage erhoben wurde, durch einen deutschen Richter (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2013, 1 Ausl 60/12, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2208, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2004, Ausl 25/04, zitiert nach juris).
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